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   BPatG, 22.09.2016 - 25 W (pat) 36/15   

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https://dejure.org/2016,50145
BPatG, 22.09.2016 - 25 W (pat) 36/15 (https://dejure.org/2016,50145)
BPatG, Entscheidung vom 22.09.2016 - 25 W (pat) 36/15 (https://dejure.org/2016,50145)
BPatG, Entscheidung vom 22. September 2016 - 25 W (pat) 36/15 (https://dejure.org/2016,50145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 MarkenG, § 12 MarkenG, § 42 Abs 1 MarkenG, § 60 Abs 2 MarkenG, § 66 MarkenG
    (Markenbeschwerdeverfahren - "profibu (Wort-Bild-Marke)/Profibu" - zur Widerspruchseinlegung durch ein Unternehmenskennzeichen - keine Entscheidung über den Antrag der Widersprechenden auf Anhörung nach § 60 Abs. 2 MarkenG - keine Zurückverweisung an das DPMA)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Markenwiderspruchs im Hinblick auf den Nachweis des Bestehens eines prioritätsälteren Unternehmenskennzeichens gem. § 42 Abs. 1 MarkenG i.V.m. § 30 Abs. 1 MarkenV; Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ...

  • rewis.io

    (Markenbeschwerdeverfahren - "profibu (Wort-Bild-Marke)/Profibu" - zur Widerspruchseinlegung durch ein Unternehmenskennzeichen - keine Entscheidung über den Antrag der Widersprechenden auf Anhörung nach § 60 Abs. 2 MarkenG - keine Zurückverweisung an das DPMA)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    (Markenbeschwerdeverfahren - "profibu (Wort-Bild-Marke)/Profibu" - zur Widerspruchseinlegung durch ein Unternehmenskennzeichen - keine Entscheidung über den Antrag der Widersprechenden auf Anhörung nach § 60 Abs. 2 MarkenG - keine Zurückverweisung an das DPMA)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

    Auszug aus BPatG, 22.09.2016 - 25 W (pat) 36/15
    Aus diesem Grund obliegt es nicht den Markenstellen des Patentamts, erst durch Auslegung zu ermitteln, aus welchem Kennzeichen Widerspruch eingelegt werden soll (vgl. etwa zum Bestimmtheitsgebot bei Marken kraft Verkehrsgeltung: BGH GRUR 2009, 783 Rn. 32, 33 - UHU, Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 4 Rn. 9, 10).
  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Auszug aus BPatG, 22.09.2016 - 25 W (pat) 36/15
    Selbst wenn im Wege der Auslegung zu Gunsten der Widersprechenden die letztgenannte Variante als das maßgebliche Widerspruchszeichen angesehen würde ("profibu" in blauer Schrift und Kleinschreibung mit der Rechtsform GmbH und den weiteren Wortbestandteilen "payroll outsourcing"), sprechen weitere erhebliche Gesichtspunkte gegen die Erfolgsaussicht des Widerspruchs, nachdem die maßgeblichen Dienstleistungen im amtlichen Formblatt nicht konkret bezeichnet wurden und im Schriftsatz vom 28. Februar 2013 nicht hinreichend eindeutig war, was mit dem Dienstleistungsbegriff "Human Resources" gemeint sein soll (vgl. entsprechend zur Frage der Eindeutigkeit von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Anmeldung: EuGH GRUR 2012, 822, dort insbesondere Rn. 64 - Chartered Institute of Patent Attorneys bzw. Stichwort: IP TRANSLATOR).
  • BPatG, 28.04.1999 - 28 W (pat) 192/98
    Auszug aus BPatG, 22.09.2016 - 25 W (pat) 36/15
    Gerade in einem Fall, in dem nur Rechtsfragen zu erörtern sind und keine Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, wird eine ohnehin nur ausnahmsweise durchzuführende Anhörung in der Regel nicht sachdienlich erscheinen (vgl. BPatG 28 W (pat) 192/98 - XXL - abzurufen bei PAVIS PROMA).
  • BPatG, 01.09.2022 - 28 W (pat) 36/21
    Dabei müssen die Waren und Dienstleistungen so benannt werden, dass eine Zuordnung nach der Nizzaer Klassifikation möglich ist (EuGH GRUR 2012, 822 Rdnr. 64 - IP TRANSLATOR; BPatG 25 W (pat) 36/15 - profibu; 26 W (pat) 1/15 - CRAFT-WERK/Kraftwerk; Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 13. Aufl., § 42 Rdnr. 51).
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