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   BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00   

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https://dejure.org/2001,15945
BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00 (https://dejure.org/2001,15945)
BPatG, Entscheidung vom 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00 (https://dejure.org/2001,15945)
BPatG, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 9 W (pat) 53/00 (https://dejure.org/2001,15945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung eines Einspruchs als unzulässig aufgrund einer Mandatsniederlegung des Inlandsvertreters des Einsprechenden; Anwendbarkeit über das Erlöschen einer Vollmacht gem. § 87 Zivilprozessordnung (ZPO)auch in patentrechtlichen Verfahren; Patentfähigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG §§ 99 100 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 87
    Zustellung an den bisherigen Verfahrensbevollmächtigten bei Mandatsniederlegung des Inlandsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68

    Tod des Inlandsvertreters

    Auszug aus BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00
    Da der Wegfall des Inlandsvertreters die Verhandlungsfähigkeit vor dem Bundespatentgericht unberührt läßt, kann allenfalls die sachliche Voraussetzung für die Fortführung des Verfahrens bis zur Bestellung eines neuen Inlandsvertreters fehlen (BGH GRUR 1969, 437, 438 "Inlandsvertreter"; BPatGE 17, 11, 12).

    Der Rechtsverkehr soll erleichtert und insbesondere oft zeitaufwendige Zustellungen in das Ausland sollen im Interesse der Verfahrensbeschleunigung dadurch vermieden werden, daß der ausländische Beteiligte einen Inlandsvertreter bestellen muß, an den zugestellt werden kann (vgl BGH GRUR 1969, 437, 438 "Inlandsvertreter"; BPatG BlPMZ 1998, 374, 375 "Twixt/Oliver Twist").

    Soweit der Bundesgerichtshof (GRUR 1969, 437, 438 "Inlandsvertreter") und das Bundespatentgericht (BPatGE 1, 31, 32) eine Anwendung im Patenterteilungsverfahren unter Hinweis auf die Einseitigkeit des Verfahrens und das Fehlen schutzwürdiger Belange einer Gegenpartei abgelehnt haben, gilt dies nicht für das zweiseitige Einspruchsverfahren.

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof für das markenrechtliche Widerspruchsverfahren bei einem Inhaberwechsel eine Zustimmung der Gegenseite zu einem Parteiwechsel gemäß § 265 ZPO verlangt (GRUR 1998, 940 "Sanopharm").
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00
    So hat der Bundesgerichtshof das Markenlöschungsverfahren, das ebenso wie das Einspruchsverfahren dem Interesse der Öffentlichkeit an der Beseitigung schutzunfähiger Schutzrechte dient, dem kontradiktorischen Zivilprozeß gleich gestellt und ua die Vorschriften der ZPO über die Rechtskraft für anwendbar erklärt (BGH GRUR 1993, 969 "Indorektal II").
  • BGH, 04.12.1991 - IV ZB 4/91

    Wirksame Zustellung eines Versäumnisurteils an eine im Ausland wohnende Partei

    Auszug aus BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00
    Darüber hinaus stellt die Fortgeltung der Empfangszuständigkeit des Inlandsvertreters einen besseren Schutz zu Gunsten des auswärtigen Beteiligten dar, da unter Umständen nachvertragliche Pflichten des Inlandsvertreters zur Interessenwahrung oder gar eine Schadensersatzverpflichtung im Falle einer unberechtigten Mandatsniederlegung bestehen können (vgl Baumbach-Lauterbach-Hartmann, aaO, § 87 ZPO Rdn 1), während die Zustellung in das Ausland durch eingeschriebenen Brief erfahrungsgemäß mit Gefahren für den Zugang und dessen Rechtzeitigkeit verbunden sind (vgl BVerfG NJW 1997, 1772; BGH NJW 1992, 1701, 1702).
  • BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92

    "Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis

    Auszug aus BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00
    In diesem Termin war sie nicht vertreten, so daß gemäß § 89 Abs. 2 PatG ohne sie verhandelt und entschieden werden durfte (vgl auch BGH GRUR 1996, 757 "Tracheotomiegerät" für das Berufungsverfahren gegen Nichtigkeitsurteile; BGH BlPMZ 2001, 321 "marktfrisch" für das Markenbeschwerdeverfahren).
  • BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95

    Effektivität des Rechtsschutzes und Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00
    Darüber hinaus stellt die Fortgeltung der Empfangszuständigkeit des Inlandsvertreters einen besseren Schutz zu Gunsten des auswärtigen Beteiligten dar, da unter Umständen nachvertragliche Pflichten des Inlandsvertreters zur Interessenwahrung oder gar eine Schadensersatzverpflichtung im Falle einer unberechtigten Mandatsniederlegung bestehen können (vgl Baumbach-Lauterbach-Hartmann, aaO, § 87 ZPO Rdn 1), während die Zustellung in das Ausland durch eingeschriebenen Brief erfahrungsgemäß mit Gefahren für den Zugang und dessen Rechtzeitigkeit verbunden sind (vgl BVerfG NJW 1997, 1772; BGH NJW 1992, 1701, 1702).
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