Rechtsprechung
   BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15652
BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01 (https://dejure.org/2003,15652)
BPatG, Entscheidung vom 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01 (https://dejure.org/2003,15652)
BPatG, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 29 W (pat) 146/01 (https://dejure.org/2003,15652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
    Für die Annahme, der Verkehr erkenne in der Bezeichnung "family matters" einen Hinweis auf Werbung, die sich inhaltlich mit familienbezogenen Themen und Produkten befasst, bedarf es jedenfalls einer analytischen Betrachtungsweise, die der angesprochene durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittskunde eines Werbedienstleisters regelmäßig nicht vornimmt (vgl EuGH GRUR Int 1998, 795 - Gut Springenheide; BGH GRUR 2002, 812 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
    Für die Annahme, der Verkehr erkenne in der Bezeichnung "family matters" einen Hinweis auf Werbung, die sich inhaltlich mit familienbezogenen Themen und Produkten befasst, bedarf es jedenfalls einer analytischen Betrachtungsweise, die der angesprochene durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittskunde eines Werbedienstleisters regelmäßig nicht vornimmt (vgl EuGH GRUR Int 1998, 795 - Gut Springenheide; BGH GRUR 2002, 812 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
    Der Senat hat der Anmelderin ebenfalls Rechercheunterlagen übersandt, wie aus der Anlage Bl 23 ff der Akte ersichtlich (vgl BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03 - turkey & corn).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
    Ein solcher Zusammenhang wäre nur dann anzunehmen, wenn in der Vorstellung der maßgeblichen Verkehrskreise zwischen E-Mail-Datendiensten und den mittels dieser Dienste übersandten Nachrichten ein so enger Zusammenhang bestünde, dass der Verkehr einen für die Nachrichten beschreibenden Aussagegehalt zugleich auch auf die zugehörige Übermittlungsdienstleistung beziehen würde (vgl dazu für den Medienbereich BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 158/02
    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
    Daraus ergibt sich für den Senat die Schlussfolgerung, dass die Spezialisierung auf bestimmte Modalitäten der Dienstleistungserbringung bzw Besonderheiten der verschiedenen Werbemedien für das angesprochene Publikum ein bedeutsames Merkmal ist, wohingegen der thematische Inhalt der Werbung nicht zum Tragen kommt (vgl auch 27 W (pat) 158/02 - DVD).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
    Denn auch in diesem Fall ist die Voraussetzung erfüllt, dass die in dem Zeichen enthaltene Aussage als Sachangabe dienen kann (vgl. BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE - mwN).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
    Ein solcher Zusammenhang wäre nur dann anzunehmen, wenn in der Vorstellung der maßgeblichen Verkehrskreise zwischen E-Mail-Datendiensten und den mittels dieser Dienste übersandten Nachrichten ein so enger Zusammenhang bestünde, dass der Verkehr einen für die Nachrichten beschreibenden Aussagegehalt zugleich auch auf die zugehörige Übermittlungsdienstleistung beziehen würde (vgl dazu für den Medienbereich BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

    Daraus ergibt sich für den Senat, dass die Spezialisierung auf bestimmte Modalitäten der Dienstleistungserbringung bzw. Besonderheiten der Werbemedien für das angesprochene Publikum bedeutsame Auswahlkriterien sind, nicht jedoch der thematische Inhalt der Werbung, d. h. des Produkts für das geworben werden soll (BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters).
  • BPatG, 22.02.2006 - 29 W (pat) 44/03
    Werbedienstleistungen sind ihrer Art nach unabhängig von den vermittelten Inhalten, da die Festlegung auf ein bestimmtes Themengebiet die geschäftlichen Möglichkeiten einer Werbeagentur unnötig einschränken würde (BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters).
  • BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
    Die entsprechenden Werbedienstleistungen werden weder "ASP" genannt noch unter diesem Inhalt angeboten, da die Ermöglichung der Nutzung von Softwareanwendungen zwar eine Hilfsdienstleistung der Werbung sein kann, aber weder Zweck noch Inhalt derselben darstellt (vgl BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters).
  • BPatG, 02.03.2005 - 29 W (pat) 197/02
    Diese sind ihrer Art nach zwar unabhängig von den Inhalten, die sie vermitteln und werden daher üblicherweise nicht mit inhaltsbezogenen Angaben beschrieben (vgl BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters).
  • BPatG, 28.02.2007 - 29 W (pat) 6/05
    Dies ist insbesondere unter dem Hintergrund nachvollziehbar, dass die Festlegung auf bestimmte Themengebiete den geschäftlichen Wirkungskreis einer Werbeagentur unnötig einschränken würde (BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters).
  • BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
    Der Senat hat zwar wiederholt festgestellt, dass Werbedienstleistungen regelmäßig unabhängig von konkreten thematischen Inhalten erbracht werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters; 29 W (pat) 68/04 - Rezepte pur).
  • BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 68/04
    Im Bereich der Datenspeicherung, der E-Mail-Datendienste, der Faksimilieübertragung und des Webhostings lässt sich nicht feststellen, dass diese üblicherweise nach den Inhalten der gespeicherten Daten oder übermittelten Nachrichten beschrieben werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters).
  • BPatG, 14.08.2007 - 29 W (pat) 46/05
    Zum Einen werden diese Dienstleistungen regelmäßig mit kreativen, phantasievollen Namen beworben, weisen aber keinen thematischen Bezug auf (vgl. BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters; www.unternehmerprofil.de/branche-52-W.html).
  • BPatG, 12.06.2006 - 29 W (pat) 134/04
    Die Dienstleistungen "Werbung, insbesondere Rundfunkwerbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung", und zwar jeweils als Dienstleistungsangebot für Dritte, werden in der Regel nicht nach dem speziellen Segment benannt, für das sie erbracht werden (BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters).
  • BPatG, 01.02.2006 - 29 W (pat) 178/03
    Ebenso wenig lässt sich dem Zeichen ein inhaltsbeschreibender Aussagegehalt zuordnen, denn der Senat hat nicht feststellen können, dass E-Mail-Datendienste üblicherweise ihrem thematischen Inhalt nach beschrieben werden (vgl. 29 W (pat) 146/01 - family matters).
  • BPatG, 21.04.2004 - 29 W (pat) 21/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht