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   BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04   

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BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04 (https://dejure.org/2005,32405)
BPatG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04 (https://dejure.org/2005,32405)
BPatG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 27 W (pat) 306/04 (https://dejure.org/2005,32405)
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  • BPatG, 14.07.2004 - 32 W (pat) 101/03
    Auszug aus BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
    Es hat aber wegen seines lateinischen Ursprungs dennoch eine noch durchschnittliche Kennzeichnungskraft (für mehr Kennzeichnungskraft: BPatG Beschlüsse vom 14. Juli 2004, Az: 32 W (pat) 101/03 - WEBTRIS / TETRIS sowie vom 31. Januar 2000, Az: 30 W (pat) 190/98 - TERRA / TERRATEC; für eher weniger Kennzeichnungskraft: BGH GRUR 1977, 719 - TERRANOVA / TERRAPIN).

    "WEB" hingegen verbindet sich mit dem ihm vorangehenden "TERRA" etwas enger, allerdings nicht so eng wie in WEBTRIS (BPatG Beschluss vom 14. Juli 2004, Az: 32 W (pat) 101/03 unter Bezug auf STRÖBELE/HACKER, Markengesetz, 7. Aufl., § 9 Rn. 339), weil "TERRA" eigenständig mehr Sinn ergibt als "TRIS".

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
    Die dafür maßgeblichen Faktoren, Ähnlichkeit der Marken, Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sowie Kennzeichnungskraft der älteren Marke, stehen dabei in einer Wechselbeziehung, d. h. ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke könnte durch einen höheren Grad an Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 734, Rn. 19, 20 - LLOYD; BGH GRUR 2005, 427, 428 - LI-LA-SCHOKOLADE).
  • EuGH, 30.11.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault / AUDI

    Auszug aus BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
    Zwar kann eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, wenn eine Marke zugleich Unternehmenskennzeichen ist und das Publikum die Unterschiede zwischen den Zeichen erkennt, aber wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen zwischen den Markeninhabern ausgeht (vgl. EuGH GRUR 1994, 286 - QUATTRO / QUADRA; BGH GRUR 2004, 598 - KLEINER FEIGLING, m. w. Nachw.; GRUR 2004, 865, 867 - MUSTANG).
  • BPatG, 08.10.2001 - 30 W (pat) 178/00
    Auszug aus BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
    Der rein beschreibende Bestandteil "WEB" wird trotz seiner nahtlosen Anbindung im Schriftbild an den Bestandteil "TERRA" zum Teil vernachlässigt (vgl. BPatG Beschlüsse vom 31. Januar 2000, Az: 30 W (pat) 190/98 - TERRA / TERRA-TEC und vom 8. Oktober 2001, Az: 30 W (pat) 178/00 - TERRA / TERRA-X, TERRA-TEC).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
    Zwar kann eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, wenn eine Marke zugleich Unternehmenskennzeichen ist und das Publikum die Unterschiede zwischen den Zeichen erkennt, aber wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen zwischen den Markeninhabern ausgeht (vgl. EuGH GRUR 1994, 286 - QUATTRO / QUADRA; BGH GRUR 2004, 598 - KLEINER FEIGLING, m. w. Nachw.; GRUR 2004, 865, 867 - MUSTANG).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

    Auszug aus BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
    Es hat aber wegen seines lateinischen Ursprungs dennoch eine noch durchschnittliche Kennzeichnungskraft (für mehr Kennzeichnungskraft: BPatG Beschlüsse vom 14. Juli 2004, Az: 32 W (pat) 101/03 - WEBTRIS / TETRIS sowie vom 31. Januar 2000, Az: 30 W (pat) 190/98 - TERRA / TERRATEC; für eher weniger Kennzeichnungskraft: BGH GRUR 1977, 719 - TERRANOVA / TERRAPIN).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
    Zwar kann eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, wenn eine Marke zugleich Unternehmenskennzeichen ist und das Publikum die Unterschiede zwischen den Zeichen erkennt, aber wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen zwischen den Markeninhabern ausgeht (vgl. EuGH GRUR 1994, 286 - QUATTRO / QUADRA; BGH GRUR 2004, 598 - KLEINER FEIGLING, m. w. Nachw.; GRUR 2004, 865, 867 - MUSTANG).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
    Die dafür maßgeblichen Faktoren, Ähnlichkeit der Marken, Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sowie Kennzeichnungskraft der älteren Marke, stehen dabei in einer Wechselbeziehung, d. h. ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke könnte durch einen höheren Grad an Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 734, Rn. 19, 20 - LLOYD; BGH GRUR 2005, 427, 428 - LI-LA-SCHOKOLADE).
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