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   BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03   

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https://dejure.org/2009,28753
BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03 (https://dejure.org/2009,28753)
BPatG, Entscheidung vom 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03 (https://dejure.org/2009,28753)
BPatG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 25 W (pat) 225/03 (https://dejure.org/2009,28753)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 9/06

    Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03
    Auf die -zugelassene -Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. April 2009 (I ZB 9/06) den Beschluss des Bundespatentgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Die zulässige Beschwerde hat auf der Grundlage der vom Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 2. April 2009 (I ZB 9/06) dargelegten Rechtsauffassung, an die der Senat gemäß § 89 Abs. 4 Satz 2 MarkenG gebunden ist, Erfolg.

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03
    Auch die Entscheidung des EuGH C-529/07 -L... führe zu keiner anderen Beurteilung, da auch die Auslegung des aus der Markenrechtslinie stammenden Begriffs der Bösgläubigkeit durch den EuGH die umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und aller erheblichen Faktoren fordere.

    Der EuGH hat in der Entscheidung C-529/07 -L... zur Auslegung des Begriffs der Bösgläubigkeit bereits Stellung genommen.

  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03
    Es sind hier keine relevanten Umstände erkennbar, die der Bundesgerichtshof nicht bereits berücksichtigt hat und die Bindungswirkung des § 89 Abs. 4 Satz 2 MarkenG aufgrund höherrangigen Rechts entfallen lassen könnten (vgl. BGH GRUR 2007, 55 Farbmarke gelb/grün II).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03
    Ist das Tatbestandsmerkmal "bösgläubig" in Art. 3 Abs. 2 lit. d RL Nr. 89/104/EG dahingehend auszulegen, dass es bösgläubig ist, wenn ein Dritter eine nationale Marke in einem Mitgliedstaat der EU für Arzneimittel angemeldet und zur Eintragung bringt, die identisch mit der von einem Arzneimittelhersteller in einem anderen Mitgliedstaat der EU eingetragenen, prioritätsälteren Marke für Arzneimittel ist, sofern sich ein Parallelimporteur dieses Arzneimittels wegen der nationalen Marke des Dritten auf die hierdurch objektiv bestehende Zwangslage zur Durchführung der Umkennzeichnung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-379/97 (U...) berufen kann.".
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03
    Soweit die Beschwerdegegnerin meint, es handle sich vorliegend um eine grundsätzliche Rechtsfrage, nämlich dass es keinen Unterschied machen könne, ob ein Parallelimporteur die Marke anmelde oder eine Markenagentur, und dass die Entscheidung des BGH seiner Entscheidung in BGHZ 173, 230 CORDARONE widerspreche, ist -abgesehen davon, dass die jeweiligen Sachverhalte nicht identisch sind -zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in der vorliegenden Sache zu der von der Beschwerdegegnerin gestellten Frage bereits abschließend Stellung genommen hat, nämlich dahingehend, dass der Unternehmensgegenstand des Anmelders eine Rolle spielen kann.
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