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   BPatG, 23.01.2008 - 32 W (pat) 131/05   

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BPatG, 23.01.2008 - 32 W (pat) 131/05 (https://dejure.org/2008,33605)
BPatG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 32 W (pat) 131/05 (https://dejure.org/2008,33605)
BPatG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 32 W (pat) 131/05 (https://dejure.org/2008,33605)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 23.01.2008 - 32 W (pat) 131/05
    b) Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der sich gegenüber stehenden Marken, der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 387, Nr. 22 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, Nr. 19 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513, 514 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 23.01.2008 - 32 W (pat) 131/05
    Das Konsumentenleitbild des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, Nr. 24 - SAT.2; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND) steht der Annahme von Verwechslungsgefahr im vorliegenden Fall nicht entgegen.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.01.2008 - 32 W (pat) 131/05
    Das Konsumentenleitbild des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, Nr. 24 - SAT.2; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND) steht der Annahme von Verwechslungsgefahr im vorliegenden Fall nicht entgegen.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 23.01.2008 - 32 W (pat) 131/05
    b) Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der sich gegenüber stehenden Marken, der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 387, Nr. 22 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, Nr. 19 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513, 514 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 23.01.2008 - 32 W (pat) 131/05
    b) Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der sich gegenüber stehenden Marken, der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 387, Nr. 22 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, Nr. 19 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513, 514 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 23.01.2008 - 32 W (pat) 131/05
    b) Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der sich gegenüber stehenden Marken, der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 387, Nr. 22 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, Nr. 19 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513, 514 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
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