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   BPatG, 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00   

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https://dejure.org/2001,10597
BPatG, 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00 (https://dejure.org/2001,10597)
BPatG, Entscheidung vom 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00 (https://dejure.org/2001,10597)
BPatG, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 33 W (pat) 260/00 (https://dejure.org/2001,10597)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.

    Auszug aus BPatG, 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00
    Hierbei kann dem Bestandteil ".de" als allgemein bekannter Top-Level-Domain in Form der üblichen Länderkennung für Deutschland keine unternehmenskennzeichnend individualisierende Bedeutung zukommen, da es sich insoweit nur um eine allgemein geläufige geographische Herkunftsangabe handelt (vgl zB Pfeiffer, Cyberwar gegen Cybersquatter in: GRUR 2001, 92 ff, 93; BPatG BlPMZ 2000, 294, 295 - http://www.cyberlaw.de; OLG Hamburg Mitt 2001, 41 f - Internet-Kennung "Kultur .
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei regelmäßig jede auch noch geringe Unterscheidungskraft ausreicht (st.Rspr. vgl BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei regelmäßig jede auch noch geringe Unterscheidungskraft ausreicht (st.Rspr. vgl BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei regelmäßig jede auch noch geringe Unterscheidungskraft ausreicht (st.Rspr. vgl BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).
  • BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 28/03
    Nach der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur aber vermag die Bildung in Form einer Internet-Domain einer Marke keine Unterscheidungskraft zu verleihen, wenn, wie vorliegend, der eigentliche Domain-Name (Second-Level-Domain) sich in einer bloßen Sachangabe für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen erschöpft (vgl ua BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://www.cyberlaw.de", BPatGE 43, 263 "eCollect.de", Fezer, Die Kennzeichnungsfunktion von Domainnamen, WRP 2000, 669, 670-671; Ströbele/Hacker, aaO, § 8 Rdn 120 mwNachw a d Rspr).
  • BPatG, 30.03.2004 - 24 W (pat) 167/03
    So wird in Internet-Adressen nicht selten ein Gattungs- oder sonstiger Sachbegriff als Second-Level-Domain gewählt, der auf den Inhalt einer Web-Seite hinweist und als Suchhilfe sowie zur Beschreibung von Teilnetzen oder zur Eingrenzung von Themenkreisen fungiert, wobei derartige Domain-Namen oft Internet-Seiten adressieren, die weitere Informationen zu einem bestimmten Thema und Links zu verschiedenen Anbietern enthalten, den Urheber der Seite aber nicht erkennen lassen (vgl BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de").
  • BPatG, 05.10.2007 - 24 W (pat) 89/06
    So wird in Internet-Adressen nicht selten ein Gattungs- oder sonstiger Sachbegriff als Second-Level-Domain gewählt, der auf den Inhalt einer Web-Seite hinweist und als Suchhilfe sowie zur Beschreibung von Teilnetzen oder zur Eingrenzung von Themenkreisen fungiert, wobei derartige Domain-Namen oft Internet-Seiten adressieren, die weitere Informationen zu einem bestimmten Thema und Links zu verschiedenen Anbietern enthalten, den Urheber der Seite aber nicht erkennen lassen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de").
  • BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "www.dieunfallgutachter.de (Wort-Bild-Marke)" - keine

    So kann nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur einer Marke, die nach Art einer Internet-Adresse gebildet ist, nicht allein wegen des Umstandes, dass diese nach bisheriger Praxis nur einmal vergeben werden kann, Unterscheidungskraft im markenrechtlichen Sinne gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und damit die Eignung beigemessen werden, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de").
  • BPatG, 05.10.2007 - 24 W (pat) 87/06
    So wird in Internet-Adressen nicht selten ein Gattungs- oder sonstiger Sachbegriff als Second-Level-Domain gewählt, der auf den Inhalt einer Web-Seite hinweist und als Suchhilfe sowie zur Beschreibung von Teilnetzen oder zur Eingrenzung von Themenkreisen fungiert, wobei derartige Domain-Namen oft Internet-Seiten adressieren, die weitere Informationen zu einem bestimmten Thema und Links zu verschiedenen Anbietern enthalten, den Urheber der Seite aber nicht erkennen lassen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de").
  • BPatG, 29.10.2002 - 33 W (pat) 3/02

    Wortmarke "handy.de"

    Hierbei kann dem Bestandteil ".de" als allgemein bekannter Top-Level-Domain zur üblichen Länderkennung für Deutschland keine unternehmenskennzeichnend individualisierende Bedeutung zukommen, da es sich insoweit nur um eine allgemein geläufige geographische Herkunftsangabe handelt (vgl zB BPatGE 43, 263, 265 - eCollect.de).
  • BPatG, 20.09.2005 - 24 W (pat) 34/01
    Die einmalige Vergabe besagt nämlich nicht notwendig, dass eine Internet-Adresse stets auch zu dem Produkt- oder Leistungsangebot eines bestimmten Anbieters führt, da - wie oben schon angesprochen - in Internet-Adressen nicht selten ein Gattungs- oder sonstiger Sachbegriff als Second-Level-Domain gewählt wird, der auf den Inhalt einer Web-Seite hinweist, den Urheber der Seite aber nicht erkennen lässt (vgl BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de"; 24 W (pat) 167/03 "handy.com", Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 27.01.2003 - 30 W (pat) 30/02
    Bei dem Zeichenbestandteil ".net" handelt es sich um einen überaus häufig anzutreffenden und als solchen auch erkennbaren Bestandteil von Internet-Adressen, dem keine eigenständige kennzeichnende Bedeutung zukommt (vgl BPatG BlPMZ 2000, 294 - http://www.cyberlaw.de; BPatG PAVIS PROMA, Knoll, 33 W (pat) 260/00 - eCollect.de; 33 W (pat) 29/02 - reise.de; 27 W (pat) 216/00 - 1stBavarianOnlineshop.com).
  • BPatG, 27.01.2003 - 30 W (pat) 29/02
    Bei dem Zeichenbestandteil ".de" handelt es sich um einen überaus häufig anzutreffenden und als solchen auch erkennbaren Bestandteil von Internet-Adressen, dem keine eigenständige kennzeichnende Bedeutung zukommt (vgl BPatG BlPMZ 2000, 294 - http://www.cyberlaw.de; BPatG PAVIS PROMA, Knoll, 33 W (pat) 260/00 - eCollect.de; 33 W (pat) 29/02 - reise.de; 27 W (pat) 216/00 - 1stBavarianOnlineshop.com).
  • BPatG, 21.05.2002 - 27 W (pat) 45/01
    Dieser für sich genommen schutzunfähige Bestandteil hat daher bei der Frage, ob das Anmeldezeichen unterscheidungskräftig ist, regelmäßig außer Betracht zu bleiben (vgl BPatGE 43, 263 - "eCollect.de"; BPatG BlPMZ 2000, 294 - http://www.cyberlaw.de sowie 27 W (pat) 93/00 - AGRARNET.de; 29 W (pat) 120/98 - http://www.patent.de; 29 W (pat) 281/98 - WEB.DE; 32 W (pat) 102/99 - mathe.de; 33 W (pat) 260/00 - eCollect.de; 32 W (pat) 16/00 - advokat.de; sämtliche vorgenannten Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
  • BPatG, 28.06.2001 - 25 W (pat) 1/00
  • BPatG, 15.11.2005 - 33 W (pat) 402/02
  • BPatG, 15.06.2005 - 26 W (pat) 207/03
  • BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02
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