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   BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08   

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BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08 (https://dejure.org/2010,27125)
BPatG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08 (https://dejure.org/2010,27125)
BPatG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 24 W (pat) 87/08 (https://dejure.org/2010,27125)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Noor/noor (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" - keine Warenähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Noor/noor (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" - keine Warenähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Noor/noor (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" - keine Warenähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08
    Eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren kann allerdings nicht durch die anderen Tatbestandsmerkmale der Verwechslungsgefahr ausgeglichen werden (EuGH GRUR 1998, 922 - Canon; vgl. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 RdNr. 27 u. 57 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist an sich im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und der bei der Auswahl zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 RdNr. 32, 33).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08
    Denn wie der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt hat (vgl. GRUR 2004, 594, 596 reSp - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941, Nr. 12, 14 - TOSCA BLU), lässt sich aus der Erteilung von Lizenzen für andere als diejenigen Waren, für die der Markenschutz gilt, kein Anhaltspunkt für eine Warenähnlichkeit ableiten.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist an sich im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und der bei der Auswahl zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 RdNr. 32, 33).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08
    Denn wie der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt hat (vgl. GRUR 2004, 594, 596 reSp - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941, Nr. 12, 14 - TOSCA BLU), lässt sich aus der Erteilung von Lizenzen für andere als diejenigen Waren, für die der Markenschutz gilt, kein Anhaltspunkt für eine Warenähnlichkeit ableiten.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist an sich im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und der bei der Auswahl zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 RdNr. 32, 33).
  • EuG, 11.07.2007 - T-150/04

    Mülhens / OHMI - Minoronzoni (TOSCA BLU) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08
    Selbst wenn man den Begriff der einander ergänzenden Waren nicht nur in einem funktionalen Sinn versteht, sondern in den Bereichen der Mode und der Produkte für die Pflege des äußeren Erscheinungsbildes auch auf ein ästhetisches Ergänzungsverhältnis abstellt (vgl. EuG GRUR-RR 2007, 347, Nr. 35 bis 37 - TOSCA BLU), kann im vorliegenden Fall nicht von Warenähnlichkeit ausgegangen werden.
  • EuG, 01.03.2005 - T-169/03

    Sergio Rossi / OHMI - Sissi Rossi (SISSI ROSSI)

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08
    Denn Voraussetzung wäre, dass die eine Ware für die Verwendung der anderen unentbehrlich oder wichtig ist, dass die Verbraucher es als üblich und normal empfinden, die fraglichen Erzeugnisse zusammen zu benutzen, und dass sie die Vermarktung dieser Waren unter derselben Marke als gängig ansehen, was normalerweise impliziert, dass die jeweiligen Hersteller oder Händler der Produkte großteils dieselben sind (vgl. EuG GRUR-RR 2005, 344, Nr. 63 - SISSI ROSSI).
  • BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "THE GREAT CHINA WALL (Wort-Bildmarke)/ THE GREAT

    Insoweit liegt jedenfalls eine entfernte Warenähnlichkeit vor (a. A.: BPatG 24 W (pat) 87/08 - Noor: Bekleidung/Schmuck unähnlich; vgl. auch BPatG 27 W (pat) 234/04 - BIG LEXX: Brillen/Bekleidungsstücke gewisse Ähnlichkeit).

    Denn angesichts dessen haben die beteiligten Verkehrskreise, die Endverbraucher, trotz der tatsächlich bestehenden Unterschiede in der Beschaffenheit und dementsprechend verschiedenen Herstellungsstätten der Produkte Anlass anzunehmen, die Vergleichswaren stammten aus demselben Unternehmen oder würden unter der Kontrolle desselben oder wirtschaftlich zusammenhängender Unternehmen erbracht, die auch für ihre Qualität verantwortlich sind (a. A. Bekleidung/Schmuck unähnlich: BPatG Beschluss vom 23. Februar 2010, 24 W (pat) 87/08 - Noor; Brillen/Bekleidungsstücke gewisse Ähnlichkeit: BPatG BlPMZ 2006, 296 - BIG LEXX).

  • BPatG, 03.08.2010 - 24 W (pat) 35/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stradivari/Stradivarius(Wort-Bildmarke)" - teilweise

    Selbst wenn man den Begriff der einander ergänzenden Waren nicht nur in einem funktionalen Sinn versteht, sondern in den Bereichen der Mode, der Juwelierwaren und der Produkte für die Pflege des äußeren Erscheinungsbildes auch auf ein ästhetisches Ergänzungsverhältnis abstellt, kann im vorliegenden Zusammenhang nicht von einer Warenähnlichkeit ausgegangen werden (vgl. EuG GRUR-RR 2007, 347, Nr. 35 bis 37  "TOSCA BLU"; BPatG, Beschl. vom 23. Februar 2010, 24 W (pat) 87/08 - Noor).
  • BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10

    Markenbeschwerdeverfahren "IMAGINE Dessous & Cosmetics (Wort-Bildmarke)/IMAGINE"

    Die für die jüngere Marke (jetzt noch) registrierten Waren "Kosmetik" der Klasse 3 und "echte Schmuckwaren" der Klasse 14 sind Oberbekleidung in der Form traditioneller Masseartikel, wie es die "Jeans" und "Shirts" der Klasse 25 sind, für die die Widerspruchsmarke unstreitig nur benutzt wird, unter keinem Gesichtspunkt ähnlich (zur Ähnlichkeit von Oberbekleidung der Klasse 25 einerseits mit Kosmetik der Klasse 3 sowie Schmuckwaren der Klasse 14 vgl. bereits BPatG Beschluss vom 23. Februar 2010, 24 W (pat) 87/08 - Noor./.noor; Beschluss vom 20. April 2004, 24 W (pat) 89/03 - Clarisse./.Clarins; Beschluss vom 26. November 2002, 24 W (pat) 39/02 - SUNPOINT./.Sun Island; Beschluss vom 13. Juli 1999, 24 W (pat) 134/98 in PAVIS PROMA).
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