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   BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08   

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BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08 (https://dejure.org/2010,27025)
BPatG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08 (https://dejure.org/2010,27025)
BPatG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 33 W (pat) 51/08 (https://dejure.org/2010,27025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "FAMILIENFONDS protected assets (Wort-Bildmarke)" - beschreibende Angabe für einen Teil der Dienstleistungen - keine beschreibende Angabe für einen Teil der Dienstleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FAMILIENFONDS protected assets (Wort-Bildmarke)" - beschreibende Angabe für einen Teil der Dienstleistungen - keine beschreibende Angabe für einen Teil der Dienstleistungen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FAMILIENFONDS protected assets (Wort-Bildmarke)" - beschreibende Angabe für einen Teil der Dienstleistungen - keine beschreibende Angabe für einen Teil der Dienstleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "FAMILIENFONDS protected assets (Wort-Bildmarke)" - beschreibende Angabe für einen Teil der Dienstleistungen - keine beschreibende Angabe für einen Teil der Dienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BPatG, 21.08.2007 - 33 W (pat) 103/05
    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit der Wortfolge "Audit Committee Institute" war im Senatsbeschluss vom 21. August 2007 (33 W (pat) 103/05) die nicht ohne weiteres erfassbare Bedeutung der (in einer Zeile einheitlich geschriebenen) Gesamtwortfolge, die in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen in jeder der in Betracht kommenden Bedeutungsvarianten wenig sinnvoll bzw. unpassend erschien und damit zumindest weitere gedankliche Überlegungen erforderte, um zu einer beschreibenden Gesamtaussage zu gelangen.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Eine solche Praxis würde zu Rechtsunsicherheit über den Umfang des Markenschutzes führen, da Mitbewerber im Allgemeinen nicht darüber informiert wären, dass sich bei bestimmten Waren oder Dienstleistungen der durch die Marke verliehene Schutz nicht auf diejenigen Waren oder Dienstleistungen erstreckt, die ein bestimmtes Merkmal aufweisen, und sie so dazu veranlasst werden könnten, bei der Beschreibung ihrer eigenen Produkte auf die Verwendung der Zeichen oder Angaben zu verzichten, aus denen die Marke besteht und die dieses Merkmal beschreiben (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 679, Nr. 114, 115 - Postkantoor).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann jedenfalls der (Teil-)Verzicht auf eine eingetragene Marke, die ohne weiteres zum (teilweisen) Erlöschen der Marke führt, nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden, auch nicht von einem innerhalb des Verfahrens liegenden Ereignis wie z. B. dem Erfolg eines gegen die Marke erhobenen Widerspruchs (BGH GRUR 2008, 714, 717 (Nr. 35) - idw; einschränkender Zusatz dort: "... außerhalb des Bereichs der Wirtschafts- und Steuerberatung").
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Der Ausschluss solcher Zeichen oder Angaben von der Eintragung als Marke verfolgt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (s. u. a. EuGH GRUR 2004, 146, Rdn. 30 - 32 - Doublemint) das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können.
  • BPatG, 15.04.2008 - 33 W (pat) 53/06

    Unterscheidungskraft bei Benennung einer Marke als "Life-Marketing"; Vorliegen

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Ähnlich stellte bei der Senatsentscheidung vom 15. April 2008 (33 W (pat) 53/06) auch die Marke "GlobalLife-Marketing" eine Wortfolge dar, die unter Berücksichtigung der konkreten Schreibweise Unsicherheit über die (nicht klar zu erfassende) Bedeutung eines "globalen Lebens" und einen sinnvollen Bezug von "Marketing" zu einem solchen Leben aufwies.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Marke, auch und gerade von Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen, ist auf die Wahrnehmung in ihrer Gesamtheit durch die angesprochenen Verkehrskreise abzustellen (s. Urteil des EuGH vom 16.9.2004, C-329/02 P - SAT.2, Rdn. 24; GRUR 2004, 943), und zwar auf das Verständnis eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (s. Urteil des EuGH vom 16.7.1998, C-210/96 - Gut Springenheide, Rdn. 31; GRUR Int. 1998, 795).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Die Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdn. 25, 26 - Chiemsee zur entsprechenden Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2008/95/EG).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 51/08
    Für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Marke, auch und gerade von Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen, ist auf die Wahrnehmung in ihrer Gesamtheit durch die angesprochenen Verkehrskreise abzustellen (s. Urteil des EuGH vom 16.9.2004, C-329/02 P - SAT.2, Rdn. 24; GRUR 2004, 943), und zwar auf das Verständnis eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (s. Urteil des EuGH vom 16.7.1998, C-210/96 - Gut Springenheide, Rdn. 31; GRUR Int. 1998, 795).
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