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   BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 518/17   

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BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 518/17 (https://dejure.org/2017,5396)
BPatG, Entscheidung vom 23.02.2017 - 25 W (pat) 518/17 (https://dejure.org/2017,5396)
BPatG, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 25 W (pat) 518/17 (https://dejure.org/2017,5396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kehlstein Praline" - Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kehlstein Praline" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 518/17
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272 Rn. 9 - Rheinpark-Center Neuss).

    Dabei ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 29 - Chiemsee), deren Verständnisfähigkeit nicht zu gering veranschlagt werden darf.

    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2008, 900 Rn. 12 - SPA II; GRUR 2012, 276 Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 518/17
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272 Rn. 9 - Rheinpark-Center Neuss).

    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2008, 900 Rn. 12 - SPA II; GRUR 2012, 276 Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.).

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 518/17
    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2008, 900 Rn. 12 - SPA II; GRUR 2012, 276 Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 518/17
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272 Rn. 9 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 518/17
    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2008, 900 Rn. 12 - SPA II; GRUR 2012, 276 Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.).
  • BPatG, 04.07.2022 - 29 W (pat) 546/20
    Soweit die Markenstelle in der Begründung ihres Beschlusses die Entscheidung BPatG, Beschluss vom 23.02.2017, 25 W (pat) 518/17 - Kehlstein Praline herangezogen hat, ist diese schon nicht mit dem hier zu entscheidenden Fall vergleichbar.
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