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   BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14   

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BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14 (https://dejure.org/2017,14226)
BPatG, Entscheidung vom 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14 (https://dejure.org/2017,14226)
BPatG, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 25 W (pat) 92/14 (https://dejure.org/2017,14226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Toxic twins (Wort-Bild-Marke)" - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Toxic twins (Wort-Bild-Marke)" - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Toxic twins (Wort-Bild-Marke)" - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BPatG, 17.04.2014 - 30 W (pat) 32/12

    LIQUIDROM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" -

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Die Annahme eines schutzwürdigen Besitzstands setzt eine durch hinreichende Marktpräsenz folgende Bekanntheit der Kennzeichnung im Inland voraus (vgl. BGH GRUR 2014, 780 - Liquidrom; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 877; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage, § 8 Rn. 308).

    Dabei haben sich in ständiger Rechtsprechung im Wesentlichen verschiedene Fallgruppen einer bösgläubigen Markenanmeldung entwickelt (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 2014, 780 - LIQUIDROM).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es an sich grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (GRUR 2008, 160 Rn. 19 - CORDARONE, m. w. Nachw.).

    Auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke dann als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (GRUR 2008, 160 Rn. 21 - CORDARONE, m. w. Nachw.).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Hierbei ist allein auf den Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke abzustellen (EuGH GRUR 2009, 763, Tz. 35, 53 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 50, Rdn. 14), also vorliegend auf den 18. Oktober 2012.

    Eine Bösgläubigkeit der Markenanmeldung kann sich - unabhängig von dem Bestehen eines vorherigen Besitzstandes eines Dritten - auch daraus ergeben, dass der Anmelder ein Zeichen ohne eigene Benutzungsabsicht als Marke hat eintragen lassen, um den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern (vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 43 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth).

  • BPatG, 10.08.2015 - 24 W (pat) 35/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenantrag - Kostenentscheidung - keine

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Denn eine Fallkonstellation, bei der der Antragsteller in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, die Löschung der angegriffenen Marke zu erwirken (vgl. BPatG, Beschluss vom 10. August 2015 - 24 W (pat) 35/13; Beschluss vom 17. März 2016 - 24 W (pat) 22/15; zugänglich jeweils über die Entscheidungsdatenbank des BPatG) ist vorliegend nicht gegeben.
  • BPatG, 17.03.2016 - 24 W (pat) 22/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Beschwerde gegen Kostenentscheidung im

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Denn eine Fallkonstellation, bei der der Antragsteller in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, die Löschung der angegriffenen Marke zu erwirken (vgl. BPatG, Beschluss vom 10. August 2015 - 24 W (pat) 35/13; Beschluss vom 17. März 2016 - 24 W (pat) 22/15; zugänglich jeweils über die Entscheidungsdatenbank des BPatG) ist vorliegend nicht gegeben.
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Solche Umstände können darin begründet sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel das Wettbewerbskampfes einsetzt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2016, 378 - Liquidrom; GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca; GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 Rn. 11 - Ivadal).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Davon kann auch bei einer Markenanmeldung zu Spekulationszwecken auszugehen sein (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 8 Rn. 38).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Solche Umstände können darin begründet sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel das Wettbewerbskampfes einsetzt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2016, 378 - Liquidrom; GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca; GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 Rn. 11 - Ivadal).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Solche Umstände können darin begründet sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel das Wettbewerbskampfes einsetzt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2016, 378 - Liquidrom; GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca; GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 Rn. 11 - Ivadal).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14
    Die Feststellungslast für das Vorliegen eines absoluten Schutzhindernisses zum Eintragungszeitpunkt nach § 50 Abs. 1 MarkenG trifft den Antragsteller des Löschungsverfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 138, Rn. 48 - Rocher-Kugel; GRUR 2009, 669, Tz. 31 - Post II; vgl. dazu auch BPatG GRUR 2015, 796, 803 unter Gliederungspunkt II. 2. e) bb) (3) - Farbmarke Rot - HKS 13 [Sparkassen-Rot II]).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11

    Simca

  • BPatG, 03.07.2015 - 25 W (pat) 13/14

    Farbmarke Rot - HKS 13 (Sparkassen-Rot)

  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger

  • BPatG, 13.05.2019 - 27 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "JAZZ IN DEN MINISTERGÄRTEN

    Allerdings handelt ein Anmelder nicht schon deshalb unlauter, weil er weiß, dass ein anderer dasselbe (oder ein verwechselbar ähnliches) Zeichen für dieselben Waren und Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben (BPatG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 25 W (pat) 92/14 -, BeckRS 2017, 110663 - Toxic twins; EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-33/11 -, GRUR Int 2012, 647 - BIGAB).

    Schon Vertragsverhandlungen erhöhen die gegen eine lautere Markenanmeldung sprechende Treuepflicht (u. a. nach § 276 BGB - so schon BGH, Urteil vom 11. November1966 - Ib ZR 91/64 -, GRUR 1967, 304 - Siroset; BPatG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 25 W (pat) 92/14 -, BeckRS 2017, 110663 - Toxic twins), wenn sie eine "gemeinsame Vorgeschichte" geschaffen haben.

  • BPatG, 29.10.2019 - 27 W (pat) 5/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "GERMAN COMIC CON

    Allerdings handelt ein Anmelder nicht schon deshalb unlauter, weil er weiß, dass ein anderer dasselbe (oder ein verwechselbar ähnliches) Zeichen für dieselben Waren und Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben (BPatG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 25 W (pat) 92/14, BeckRS 2017, 110663 - Toxic twins; EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-33/11, GRUR Int 2012, 647 - BIGAB).
  • BPatG, 14.10.2019 - 27 W (pat) 45/17
    Eine solche Unlauterbarkeit liegt aber nicht schon dann vor, wenn der Anmelder weiß, dass ein anderer dasselbe (oder ein verwechselbar ähnliches) Zeichen für dieselben Waren und Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben (BPatG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 25 W (pat) 92/14 -, BeckRS 2017, 110663 - Toxic twins; EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-33/11 -, GRUR Int 2012, 647 - BIGAB).
  • BPatG, 08.07.2020 - 29 W (pat) 14/20
    Daher ist die Frage des Vorliegens einer Urheberrechtsverletzung den Verfahren vor den Verletzungsgerichten vorbehalten (so auch BPatG, Beschluss vom 9.11.2017, 25 W (pat) 114/14, Rn. 29 - Kö-Bogen; Beschluss vom 23.02.2017, 25 W (pat) 92/14, Rn. 25 - Toxic Twins), ebenso wie die Frage, ob eine dekorative Verwendung der angegriffenen Marke als Motiv durch den Beschwerdegegner Ansprüche der Beschwerdeführerin aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz nach sich ziehen würde.
  • BPatG, 09.11.2017 - 25 W (pat) 114/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KÖ BOGEN ZUKUNFT FÜR DÜSSELDORF

    In Bezug auf Rechtsverletzungen in diesem Bereich ist der Weg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet gemäß den Vorschriften des Urhebergesetzes bzw. der ZPO (siehe zu den Urheberrechten im markenrechtlichen Löschungsverfahren auch den Senatsbeschluss 25 W (pat) 92/14 vom 23. Februar 2017 unter Gliederungspunkt II. 2. e., Seiten 11, 12 der Entscheidung, die über die Homepage des BPatG zugänglich ist).
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