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   BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11   

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BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11 (https://dejure.org/2013,4699)
BPatG, Entscheidung vom 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11 (https://dejure.org/2013,4699)
BPatG, Entscheidung vom 23. März 2013 - 29 W (pat) 119/11 (https://dejure.org/2013,4699)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ViVA FRISEURE (Wort-Bild-Marke)/VIVA (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen der Gemeinschaftswortmarke "VIVA" und einer die Wortfolge "VIVA FRISEURE" beinhaltenden Wort-/Bildmarke hinsichtlich einer Eintragung für Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 44

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ViVA FRISEURE (Wort-Bild-Marke)/VIVA (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "ViVA FRISEURE (Wort-Bild-Marke)/VIVA (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2006, 60, 61 Rdnr. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 860 Rdnr. 16 - Malteserkreuz I; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 906 - Pantohexal; GRUR 2008, 258, 260 Rdnr. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 484, 486 Rdnr. 23 - METROBUS; GRUR 2010, 235 Rdnr. 15 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/PICASSO).

    (EuGH GRUR 1998, 922 Rdnr. 15 - Canon; BGH, GRUR 2007, 321 Rdnr. 20 - COHIBA; GRUR 2009, 484 Rdnr. 25 - METROBUS; GRUR 2012, 1145, 1148 Rdnr. 34 f. - Pelikan).

    Der vorliegende Fall ist daher entgegen der Ansicht der Beschwerdegegner nicht mit der Fallkonstellation in der BGH-Entscheidung zu "METROBUS" (GRUR 2009, 484 ff.) vergleichbar.

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2006, 60, 61 Rdnr. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 860 Rdnr. 16 - Malteserkreuz I; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 906 - Pantohexal; GRUR 2008, 258, 260 Rdnr. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 484, 486 Rdnr. 23 - METROBUS; GRUR 2010, 235 Rdnr. 15 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/PICASSO).

    Weiterhin ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH a. a. O. Rdnr. 30 - THOMSON LIFE; BGH a. a. O. - Metrobus; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2006, 60, 61 Rdnr. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 860 Rdnr. 16 - Malteserkreuz I; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 906 - Pantohexal; GRUR 2008, 258, 260 Rdnr. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 484, 486 Rdnr. 23 - METROBUS; GRUR 2010, 235 Rdnr. 15 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/PICASSO).

    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2009, 487 Rdnr. 32 - Metrobus; GRUR 2006, 60 Rdnr. 17 coccodrillo).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2006, 60, 61 Rdnr. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 860 Rdnr. 16 - Malteserkreuz I; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 906 - Pantohexal; GRUR 2008, 258, 260 Rdnr. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 484, 486 Rdnr. 23 - METROBUS; GRUR 2010, 235 Rdnr. 15 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/PICASSO).

    Für die Annahme einer erhöhten Kennzeichnungskraft durch eine gesteigerte Verkehrsbekanntheit bedarf es dabei hinreichend konkreter Angaben zum Marktanteil, zu Intensität, geografischer Verbreitung und Dauer der Benutzung der Marke, zum Werbeaufwand des Unternehmens inklusive Investitionsumfangs zur Förderung der Marke sowie zu demoskopischen Befragungen zwecks Ermittlung des Anteils der beteiligten Verkehrskreise, die die Waren oder Dienstleistungen auf Grund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen (BGH GRUR 2008, 903, 904 - SIERRA ANTIGUO).

  • BPatG, 09.05.2001 - 32 W (pat) 159/00
    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Es gibt auch spezielle hochpreisige Haarpflege- und Kosmetikprodukte, etwa die der Firma B., die ausschließlich über Friseur- und Kosmetik- bzw. Schönheitssalons vertrieben und nur dort erworben werden können (BPatG 32 W (pat) 159/00).

    Diese enge Ähnlichkeit besteht aus den gleichen Gründen auch zwischen den Widerspruchswaren der Klasse 3 " Haarpflegepräparate und Mittel zum Färben des Haars " und der in Klasse 41 registrierten Vorstufe zur Friseurdienstleistung, nämlich der "Ausbildung auf dem Gebiet des Friseurhandwerks" (BPatG 32 W (pat) 159/00; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 338).

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Soweit allgemeine Verkehrskreise zu berücksichtigen sind, ist davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware und/oder Dienstleistung befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach der Art der Ware bzw. der in Anspruch genommen Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (BGH MarkenR 2000, 140, 144 - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 1998, 942, 943 linke Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 Rdnr. 24 - Lloyd/Loint"s).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Soweit allgemeine Verkehrskreise zu berücksichtigen sind, ist davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware und/oder Dienstleistung befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach der Art der Ware bzw. der in Anspruch genommen Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (BGH MarkenR 2000, 140, 144 - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 1998, 942, 943 linke Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 Rdnr. 24 - Lloyd/Loint"s).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Maßgebend für die Beurteilung der Markenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken, wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 - Henkel; BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Denn es muss auch zum Umfang der Benutzung und zur Bekanntheit der Drittzeichen vorgetragen werden (BGH GRUR 2008, 1104 Rdnr. 25 - Haus und Grund II; GRUR 2009, 685 Rdnr. 25 - ahd.de).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus BPatG, 23.03.2013 - 29 W (pat) 119/11
    Denn es muss auch zum Umfang der Benutzung und zur Bekanntheit der Drittzeichen vorgetragen werden (BGH GRUR 2008, 1104 Rdnr. 25 - Haus und Grund II; GRUR 2009, 685 Rdnr. 25 - ahd.de).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Widerspruchsführerin hat das Bundespatentgericht die Löschung der Streitmarke mit Ausnahme der Dienstleistungen "Werbung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten" in Klasse 35 angeordnet (BPatG, Beschluss vom 23. März 2013 - 29 W (pat) 119/11, juris).
  • BPatG, 17.09.2014 - 29 W (pat) 550/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "mima-co/mi-ma-mo" - Waren- und

    Diese Auffassung habe auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 23. März 2013, 29 W (pat) 119/11 - Via Friseure/VIVA vertreten.

    Dem steht auch nicht die von der Inhaberin der angegriffenen Marke zitierte Entscheidung des Senats 29 W (pat) 119/11 - Viva Friseure entgegen.

  • BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 36/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Viva Bio/VIVA" - Warenidentität - zur

    Hinsichtlich der von der Widerspruchsmarke beanspruchten, hier relevanten Waren "Biere" (Klasse 32) und "alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)" (Klasse 33) ist sehr zweifelhaft, ob zugunsten der Widersprechenden von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft ausgegangen werden kann, die der 29. Senat des BPatG der Marke "VIVA" für die Waren "Duftstoffe und Mittel zur Körper- und Schönheitspflege innerhalb einer Duftstoffproduktlinie einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Parfüms, Eau de Toilette, Deodorants, Duschgel, Körperlotionen; Haarpflegepräparate und Mittel zum Färben des Haars" zugestanden hat (BPatG, PAVIS PROMA, Beschluss vom 23. März 2013, 29 W (pat) 119/11).
  • BPatG, 21.05.2019 - 27 W (pat) 506/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "kodi professional (Wort-Bild-Marke)/KODi

    Dies ist etwa der Fall, wenn große Handelshäuser in diesem Warensektor häufig neben dem Verkauf fremder Waren auch Waren mit eigenen Handelsmarken anbieten (so BGH, Urteil v. 31. Oktober 2013 - I ZR 49/12 -, GRUR 2014, 378 Rn. 39 - OTTO CAP betreffend Waren "Bekleidungsstücke" und "Kopfbedeckungen" und Einzelhandelsdienstleistungen mit Waren der Klasse 25; außerdem enge bzw. hochgradige Ähnlichkeit zwischen Waren der Klasse 3 "Duftstoffe, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Parfüms, Haarpflegepräparate und Mittel zum Färben des Haars" und Dienstleistungen der Klasse 44 "Dienstleistung eines Friseur- und Schönheitssalons; Dienstleistungen eines Visagisten", da die Waren bei diesen Dienstleistungen typischerweise verwendet und im Zusammenhang mit ihnen, teilweise sogar unter derselben Marke, vertrieben werden, vgl. BPatG, Beschluss v. 23. März 2013 - 29 W (pat) 119/11 -, BeckRS 2013, 05581 - VIVA Friseure/VIVA).
  • BPatG, 10.06.2020 - 25 W (pat) 505/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEO"S/Leo" - Kennzeichnungskraft - klangliche

    In Bezug auf die Einzelhandelsdienstleistungen der Klasse 35 wird das Vorliegen eines Ähnlichkeitsverhältnisses zu den Waren, die den Gegenstand der Dienstleistungen bilden, jedenfalls dann bejaht, wenn es sich um eine Branche handelt, bei der die Händler in größerem Umfang unter ihrer Einzelhandelsdienstleistungsmarke auch Waren anbieten oder umgekehrt die Warenhersteller in größerem, also die Verkehrsauffassung prägendem Umfang, auch Einzelhandel speziell mit Waren der Marke betreiben oder zumindest organisieren (vgl. BGH GRUR 2016, 382 Rn. 22 - BioGourmet; BPatG 29 W (pat) 513/10 - XXXXXL/XXXL; 29 W (pat) 119/11 VIVA FRISEURE/VIVA; 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance - die Entscheidungen des BPatG sind über die Homepage des Gerichts öffentlich zugänglich; GRUR 2020, 527 - Rn. 39 Carrera; siehe auch ausführlich Ströbele/Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 9 Rn. 132 ff).
  • BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 538/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Camper-Bogen" - Bekanntheit einer Marke in einem

    Dazu mussten der 29. Senat (29 W (pat) 119/11, BeckRS 2013, 05581 - Viva) und der 24. Senat (24 W (pat) 89/10, BeckRS 2013, 05063 - Girl"s Secret / women"s secret) mangels Unterlagen nicht Stellung nehmen, so dass insofern keine abweichenden Entscheidungen vorliegen.
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