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   BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14   

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https://dejure.org/2015,6258
BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14 (https://dejure.org/2015,6258)
BPatG, Entscheidung vom 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14 (https://dejure.org/2015,6258)
BPatG, Entscheidung vom 23. März 2015 - 7 W (pat) 7/14 (https://dejure.org/2015,6258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 1 S 2 PatG, § 31 Abs 3b PatG, § 22 Abs 2 S 2 DPMAV, § 45 UrhG
    Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht durch Übersenden von Kopien der Aktenteile mit Nichtpatentliteratur - keine Beschränkung der freien Akteneinsicht durch das Urheberrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Akteneinsicht in Form der Übersendung von Kopien bzw. Ausdrucken bestimmter Anteile eines Patents (hier: sog. Nichtpatentliteratur NPL)

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht durch Übersenden von Kopien der Aktenteile mit Nichtpatentliteratur - keine Beschränkung der freien Akteneinsicht durch das Urheberrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht in Nichtpatentliteratur

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11

    Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem

    Auszug aus BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14
    Vielmehr verbietet sich eine enge Schrankenauslegung in den Fällen, in denen neben dem Urheberrecht weitere Grundrechtspositionen in Rede stehen (vgl. BVerfG GRUR 2012, 389 Tz. 17 - Kunstausstellung im Online-Archiv; Dreier/Schulze, a. a. O., vor § 44a Rdn. 7 a. E.), etwa die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit oder die Kunstfreiheit (vgl. Ungern-Sternberg, Die Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Urheberrecht und zu den verwandten Schutzrechten im Jahre 2013, GRUR 2014, 209 ff., 215 linke Spalte, m. w. N. der Rechtsprechung).

    Wenn eine Schrankenregelung dazu dient, die unterschiedlichen Grundrechtspositionen in Ausgleich zu bringen, ist die Grundrechtsabwägung bereits im Rahmen ihrer Auslegung vorzunehmen (vgl. BVerfG GRUR 2012, 389 Tz. 13 f - Kunstausstellung im Online-Archiv; BGH GRUR 2013, 614 Tz. 22 - Metall auf Metall II; GRUR 2014, 974 Tz. 34 - Porträtkunst).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11

    Metall auf Metall II

    Auszug aus BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14
    Wenn eine Schrankenregelung dazu dient, die unterschiedlichen Grundrechtspositionen in Ausgleich zu bringen, ist die Grundrechtsabwägung bereits im Rahmen ihrer Auslegung vorzunehmen (vgl. BVerfG GRUR 2012, 389 Tz. 13 f - Kunstausstellung im Online-Archiv; BGH GRUR 2013, 614 Tz. 22 - Metall auf Metall II; GRUR 2014, 974 Tz. 34 - Porträtkunst).
  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09

    Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14
    Der urheberrechtliche Schutz entfällt aber, soweit ein Schriftstück Bestandteil einer gerichtlichen Entscheidung geworden und ersichtlich als solcher wiedergegeben wird (vgl. LG Köln GRUR-RR 2011, 4: Anwaltsschriftsatz als Teil einer einstweiligen Verfügung; OLG Braunschweig InstGE 12, 286 - Kühnen II: Wiedergabe von urheberrechtsfähiger Zeichnung in Urteil).
  • BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13

    Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst

    Auszug aus BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14
    Wenn eine Schrankenregelung dazu dient, die unterschiedlichen Grundrechtspositionen in Ausgleich zu bringen, ist die Grundrechtsabwägung bereits im Rahmen ihrer Auslegung vorzunehmen (vgl. BVerfG GRUR 2012, 389 Tz. 13 f - Kunstausstellung im Online-Archiv; BGH GRUR 2013, 614 Tz. 22 - Metall auf Metall II; GRUR 2014, 974 Tz. 34 - Porträtkunst).
  • LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 521/05
    Auszug aus BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Rahmen von § 45 UrhG Kopien von Werken auch in Vorbereitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens gemacht werden können (vgl. LG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 193).
  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 213/83

    Anwaltschriftsatz

    Auszug aus BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14
    Nach § 5 Abs. 1 UrhG sind zwar gerichtliche und behördliche Entscheidungen als (gemeinfreie) amtliche Werke zu beurteilen, nicht jedoch die Akten selbst mit ihrem gesamten Inhalt (vgl. BGH GRUR 1986, 739 - Anwaltsschriftsatz, juris Tz. 10; Dreier/Schulze, a. a. O., § 5 Rdn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 M 14/16

    Zugang zu Umweltinformationen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen von § 45 UrhG Kopien von Werken auch in Vorbereitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens gemacht werden können (vgl. BPatG, Beschl. v. 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14 -, juris RdNr. 38).
  • BPatG, 18.06.2015 - 7 W (pat) 74/14

    Rechtmäßigkeit der Gewährung von Einsicht in die vollständige Akte einschließlich

    Die Antragstellerin hat nach § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Satz 2 DPMAV, wonach auf Antrag die Einsicht durch Erteilung von Ablichtungen oder Ausdrucken der gesamten Akte oder Teilen davon gewährt wird, Anspruch auf Übersendung von Kopien auch dieser Aktenteile (vgl. den rechtskräftigen Senatsbeschluss vom 23. März 2015, 7 W (pat) 7/14 - Akteneinsicht in Nichtpatentliteratur, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die nach § 22 Abs. 2 Satz 2 DPMAV erfolgende Herstellung und Übersendung von Ablichtungen bzw. Ausdrucken aus der patentamtlichen Akte an den die Einsicht begehrenden Antragsteller stellt sich so als die Vervielfältigung bzw. Verbreitung zur Verwendung in einem behördlichen Verfahren dar, nämlich einem Akteneinsichtsverfahren (vgl. den rechtskräftigen Senatsbeschluss vom 23. März 2015, 7 W (pat) 7/14 - Akteneinsicht in Nichtpatentliteratur, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso, im Zusammenhang mit Einsichtsbegehren nach dem IFG: Schnabel, Geistiges Eigentum als Grenze der Informationsfreiheit, veröffentlicht in K&R 2011, 626 ff., 630 unter III 3 b; Raue, Informationsfreiheit und Urheberrecht, JZ 2013, 28 ff., 287 linke Spalte).

  • BPatG, 11.12.2018 - 7 W (pat) 4/17

    Akteneinsichtsrecht einer Prozesspartei in patentrechtlichem Einspruchsverfahren

    der Vergangenheit abgeschlossener prozessualer Tatbestand wie etwa eine fristgebundene Verfahrenshandlung liegt nicht vor (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2015, 7 W (pat) 7/14, BPatGE 55, 44, 50, juris Tz. 26 - Akteneinsicht in Nichtpatentliteratur; vgl. auch Baumbach/Lauterbach, ZPO, 77. Aufl., Einl. III Rdn. 78).
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