Rechtsprechung
   BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34761
BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18 (https://dejure.org/2019,34761)
BPatG, Entscheidung vom 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18 (https://dejure.org/2019,34761)
BPatG, Entscheidung vom 23. April 2019 - 7 W (pat) 22/18 (https://dejure.org/2019,34761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,34761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 133 PatG, § 99 Abs 1 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Beiordnung eines Anwalts zur Beratung im Erteilungsverfahren" - zur Zulässigkeit der Anhörungsrüge - zur Anhörungsrüge bei fehlender Beiordnung eines Anwalts nur zur Beratung im patentamtlichen Erteilungsverfahren - zum Grundsatz des ...

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Beiordnung eines Anwalts zur Beratung im Erteilungsverfahren" - zur Zulässigkeit der Anhörungsrüge - zur Anhörungsrüge bei fehlender Beiordnung eines Anwalts nur zur Beratung im patentamtlichen Erteilungsverfahren - zum Grundsatz des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18
    Gemäß BGH NJW 2004, 2529 könne zudem auf Gegenvorstellung hin eine Rechtsbeschwerdezulassungsentscheidung abgeändert werden.

    Die nachträgliche Zulassung würde sich daher nicht als Ergänzung einer unvollständigen Entscheidung, sondern als unzulässige Abänderung des erlassenen Beschlusses darstellen (vgl. BPatGE 2, 200; BPatGE 22, 45, 46; BPatGE 50, 16, 17; zur Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ebenso BGH NJW 2004, 779; NJW 2004, 2529 sowie Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 321 Rdn. 6).

    Soweit der Anmelder auf höchstrichterliche Rechtsprechung verweist, wonach im Wege der Gegenvorstellung (BGH NJW 2004, 2529: in analoger Anwendung des § 321a ZPO) die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde für zulässig erachtet wird, scheidet dies hier aus den unter 2.b) genannten Gründen ebenfalls aus.

  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10

    Medicus. log

    Auszug aus BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18
    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (z. B. BGH GRUR 2007, 996, Tz. 10 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge; BGH GRUR 2012, 314, Tz. 10 - Medicus.log; Schulte, a. a. O., Einleitung Rdn. 293 ff., jeweils m. w. N.).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18
    Die nachträgliche Zulassung würde sich daher nicht als Ergänzung einer unvollständigen Entscheidung, sondern als unzulässige Abänderung des erlassenen Beschlusses darstellen (vgl. BPatGE 2, 200; BPatGE 22, 45, 46; BPatGE 50, 16, 17; zur Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ebenso BGH NJW 2004, 779; NJW 2004, 2529 sowie Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 321 Rdn. 6).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18
    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (z. B. BGH GRUR 2007, 996, Tz. 10 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge; BGH GRUR 2012, 314, Tz. 10 - Medicus.log; Schulte, a. a. O., Einleitung Rdn. 293 ff., jeweils m. w. N.).
  • BPatG, 02.08.2006 - 32 W (pat) 249/03

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18
    Die nachträgliche Zulassung würde sich daher nicht als Ergänzung einer unvollständigen Entscheidung, sondern als unzulässige Abänderung des erlassenen Beschlusses darstellen (vgl. BPatGE 2, 200; BPatGE 22, 45, 46; BPatGE 50, 16, 17; zur Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ebenso BGH NJW 2004, 779; NJW 2004, 2529 sowie Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 321 Rdn. 6).
  • BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11

    Ethylengerüst

    Auszug aus BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18
    Eine nicht rechtsbeschwerdefähige Entscheidung kann grundsätzlich nicht im Wege der Zulassung der Rechtsbeschwerde zugänglich gemacht werden; denn auch eine zugelassene Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nach dem Gesetz nicht statthaft ist (vgl. BGH GRUR 2011, 1053, Tz. 5 - Ethylengerüst; Schulte, a. a. O., § 100 Rdn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht