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   BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14   

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https://dejure.org/2016,26135
BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14 (https://dejure.org/2016,26135)
BPatG, Entscheidung vom 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14 (https://dejure.org/2016,26135)
BPatG, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 26 W (pat) 517/14 (https://dejure.org/2016,26135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 1 MarkenG, § 28 Abs 2 MarkenG, § 63 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Auferlegung von Verfahrenskosten" - Widerspruchseinlegung durch den Insolvenzverwalter der Rechtsnachfolgerin der im Register noch eingetragenen Markeninhaberin - keine Umschreibung und kein Umschreibungsantrag innerhalb der Widerspruchsfrist ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur alleinigen Auferlegung der Kosten eines patentamtlichen Widerspruchsverfahrens aus Billigkeitsgründen wegen Verstoßes gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht seitens des Widersprechenden

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Auferlegung von Verfahrenskosten" - Widerspruchseinlegung durch den Insolvenzverwalter der Rechtsnachfolgerin der im Register noch eingetragenen Markeninhaberin - keine Umschreibung und kein Umschreibungsantrag innerhalb der Widerspruchsfrist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Für ein Abweichen von diesem Grundsatz bedarf es stets besonderer Umstände (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).

    Demnach ist auch der Verfahrensausgang in der Hauptsache für sich genommen kein Grund, einem Beteiligten Kosten aufzuerlegen (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).

  • BGH, 27.01.2000 - I ZB 39/97

    MTS; Eintragung des Rechtsübergangs einer angemeldeten Marke

    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Eine Erklärung der Rechtsnachfolgerin zur Verfahrensübernahme ist nicht erfolgt, so dass das Verfahren mit der Rechtsvorgängerin gemäß §§ 82 Abs. 1 Satz 1, 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO fortzusetzen ist (BGH GRUR 2000, 892, 893 - MTS).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Die Rechtskrafterstreckung der Entscheidung auf die Rechtsnachfolgerin folgt aus §§ 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG, 265 Abs. 3, 325 ZPO (BGH GRUR 1998, 940 - Sanopharm; GRUR 1999, 245, 246 - LIBERO; a. a. O. - MTS).
  • BPatG, 14.12.2010 - 27 W (pat) 88/10

    fehlende Einzugsermächtigung - Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Dies ist bei verspäteter Zahlung der Beschwerdegebühr zusammen mit schwerwiegenden Mängeln der Beschwerde (BPatG 24 W (pat) 87/14 - HAWK) oder zusammen mit anwaltlichem Verschulden (27 W (pat) 88/10 - fehlende Einzugsermächtigung) bereits angenommen worden.
  • BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 14/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "SOLITUDE REVIVAL (Wort-Bild-Marke)/SOLITUDE

    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Besondere Umstände, die eine Kostenauferlegung rechtfertigen, liegen vor, wenn der Beschwerdeführer ein für den Markeninhaber mit nicht unerheblichen Belastungen verbundenes Widerspruchsverfahren angestrengt hat, ohne für eine im Ansatz aussichtsreiche Erhebung eines Widerspruchs Sorge getragen zu haben (vgl. BPatG 27 W (pat) 14/13 - SOLITUDE REVIVAL).
  • BPatG, 07.11.2006 - 33 W (pat) 74/06
    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Nur auf diese Weise werden wirtschaftlich akzeptable Ergebnisse erzielt, da ansonsten der in einem Nebenverfahren Obsiegende durch die Belastung mit seinen eigenen Kosten letztlich gleichwohl einen wirtschaftlichen Schaden erleiden würde, was ihn von der Durchsetzung und der Verteidigung berechtigter Ansprüche abhalten könnte (BPatG 28 W (pat) 52/13; 33 W (pat) 74/06; BPatG 24 W (pat) 13/07; BPatG 27 W (pat) 68/02).
  • BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 68/02
    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Nur auf diese Weise werden wirtschaftlich akzeptable Ergebnisse erzielt, da ansonsten der in einem Nebenverfahren Obsiegende durch die Belastung mit seinen eigenen Kosten letztlich gleichwohl einen wirtschaftlichen Schaden erleiden würde, was ihn von der Durchsetzung und der Verteidigung berechtigter Ansprüche abhalten könnte (BPatG 28 W (pat) 52/13; 33 W (pat) 74/06; BPatG 24 W (pat) 13/07; BPatG 27 W (pat) 68/02).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Die Rechtskrafterstreckung der Entscheidung auf die Rechtsnachfolgerin folgt aus §§ 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG, 265 Abs. 3, 325 ZPO (BGH GRUR 1998, 940 - Sanopharm; GRUR 1999, 245, 246 - LIBERO; a. a. O. - MTS).
  • BPatG, 29.09.2015 - 24 W (pat) 87/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "HAWK" - Auslegung als

    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Dies ist bei verspäteter Zahlung der Beschwerdegebühr zusammen mit schwerwiegenden Mängeln der Beschwerde (BPatG 24 W (pat) 87/14 - HAWK) oder zusammen mit anwaltlichem Verschulden (27 W (pat) 88/10 - fehlende Einzugsermächtigung) bereits angenommen worden.
  • BPatG, 11.11.2004 - 25 W (pat) 61/03
    Auszug aus BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
    Dabei handelt es sich um fakultative Angaben, deren offensichtliche Unrichtigkeit nicht zu einer Unzulässigkeit des Widerspruchs führt, soweit die im Widerspruch sonst enthaltenen Angaben gleichwohl die Feststellung der nach § 30 Abs. 1 MarkenV zwingend erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen ermöglichen (BPatG 25 W (pat) 61/03 - S/S).
  • BPatG, 17.12.2013 - 27 W (pat) 40/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenentscheidung - "mcpeople

  • BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06

    Markenumschreibung

  • BPatG, 14.07.1971 - 27 W (pat) 113/70
  • BPatG, 29.08.2022 - 28 W (pat) 60/21
    Davon ist auszugehen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse am Erhalt oder Erlöschen des Markenschutzes durchzusetzen versucht und dadurch dem Verfahrensgegner vermeidbare Kosten aufbürdet (vgl. BPatG 29 W (pat) 27/18 - LL/LL; 26 W (pat) 66/16 - Cuvée Prestige Salmon; 26 W (pat) 517/14 - maxfaber; BPatGE 12, 238, 240 - Valsette/Garsette; Knoll a. a. O., § 71 Rdnr. 13).
  • BPatG, 16.08.2022 - 28 W (pat) 57/21
    Davon ist auszugehen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse am Erhalt oder Erlöschen des Markenschutzes durchzusetzen versucht und dadurch dem Verfahrensgegner vermeidbare Kosten aufbürdet (vgl. BPatG 29 W (pat) 27/18 - LL/LL; 26 W (pat) 66/16 - Cuvée Prestige Salmon; 26 W (pat) 517/14 - maxfaber; BPatGE 12, 238, 240 - Valsette/Garsette; Knoll a. a. O., § 71 Rdnr. 13).
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