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   BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02   

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https://dejure.org/2004,24403
BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02 (https://dejure.org/2004,24403)
BPatG, Entscheidung vom 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02 (https://dejure.org/2004,24403)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 32 W (pat) 308/02 (https://dejure.org/2004,24403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweisbarkeit einer Norm für die Form von Fertigkuchen, einschließlich Kuchenschnitten; Dreischichtigkeit einer Schnitte als Verkörperung einer technischen Lösung für das Produkt "Kindermilchschnitte"; Fehlen der Unterscheidungskraft bei einer dreidimensionalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

    Auszug aus BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02
    Wenn der Marke "von Hause aus" gleichwohl jegliche Unterscheidungskraft fehlt, so beruht das darauf, dass die Verbraucher auf dem Gebiet der Kuchen nicht daran gewöhnt sind, in Formen einen Hinweis auf den Hersteller zu sehen, vielmehr sind die verschiedenen Formen in aller Regel nur Ausdruck ästhetischen Gestaltungswillens oder sie dienen zur Bezeichnung von Kuchentypen wie Zylinderform für Torten, Kastenform für Marmorkuchen, "Guglhupf" für Rosinenkuchen, Quader für Bienenstich u.dgl., (vgl. BGH MarkenR 2004, 140, 3b - Käse in Blütenform).
  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

    Auszug aus BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02
    Ob für den Nachweis der Unterscheidungskraft ein Durchsetzungsgrad von mindestens 50 % erforderlich ist (vgl. BGH BlPMZ 2001, 322, 324 - REICH UND SCHÖN), kann für diese Entscheidung dahinstehen, da der Durchsetzungsgrad die 50%-Grenze deutlich überwindet, ist aber im Hinblick darauf, dass nur das Schutzhindernis des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu überwinden ist, fraglich (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99, Tz. 31 ff - KPN/Postkantoor; Senatsbeschluss vom 24. März 2004 32 W (pat) 309/02 - LOTTO, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02
    Bei dreidimensionalen Gestaltungen, welche die Form einer Ware abbilden, ist bei der Prüfung der Unterscheidungskraft kein strengerer Maßstab anzulegen, als bei anderen Markenformen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514 - Linde, Winword und Rado).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02
    Der erforderliche Durchsetzungsgrad kann demzufolge zwischen 50 % und einer "nahezu einhelligen" Verkehrsdurchsetzung liegen (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02
    Dazu gehören einmal der Marktanteil, den die mit der Marke versehenen Waren erreichen, die mit der Markenware erzielten Umsätze, die Intensität, die geographische Verbreitung, die Dauer der Benutzung der Marke sowie der Umfang der Werbeaufwendungen für die Marke und die hierdurch beim angesprochenen Verkehr erreichte Marktpräsenz (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rdnr. 51 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02
    Ob für den Nachweis der Unterscheidungskraft ein Durchsetzungsgrad von mindestens 50 % erforderlich ist (vgl. BGH BlPMZ 2001, 322, 324 - REICH UND SCHÖN), kann für diese Entscheidung dahinstehen, da der Durchsetzungsgrad die 50%-Grenze deutlich überwindet, ist aber im Hinblick darauf, dass nur das Schutzhindernis des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu überwinden ist, fraglich (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99, Tz. 31 ff - KPN/Postkantoor; Senatsbeschluss vom 24. März 2004 32 W (pat) 309/02 - LOTTO, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 22/04

    Milchschnitte

    Die Beschwerde der Antragstellerin ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschl. v. 23.6.2004 - 32 W (pat) 308/02, juris).
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