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   BPatG, 23.06.2005 - 10 W (pat) 25/02   

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https://dejure.org/2005,32731
BPatG, 23.06.2005 - 10 W (pat) 25/02 (https://dejure.org/2005,32731)
BPatG, Entscheidung vom 23.06.2005 - 10 W (pat) 25/02 (https://dejure.org/2005,32731)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 10 W (pat) 25/02 (https://dejure.org/2005,32731)
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  • OLG Düsseldorf, 15.10.1992 - 10 W 20/92

    Rechte eines durch die Kostenentscheidung erstmals beschwerten Dritten;

    Auszug aus BPatG, 23.06.2005 - 10 W (pat) 25/02
    Ob in Fällen verzögerter Bearbeitung, zumal wenn wie hier die üblichen Bearbeitungszeiten deutlich überschritten worden sind, jedenfalls aber dann eine unrichtige Sachbehandlung anzunehmen wäre, wenn die verzögerte Bearbeitung unmittelbar zu einem Rechts- oder Kostennachteil im Verfahren führt (zB Rückzahlungsanspruch bejaht von LG Frankfurt MDR 1985, 153 - verzögerte Beweissicherung, die unmöglich wurde; LG Stuttgart MDR 1990, 933 - verzögerte Bearbeitung eines Mahnbescheids, so dass Klage erhoben wurde; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828 - verzögerte Klagezustellung, so dass Erledigung der Hauptsache nicht mehr erfolgreich erklärt werden konnte), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 11.10.2004 - X ZB 2/04

    Verspätete Zahlung der Einspruchsgebühr

    Auszug aus BPatG, 23.06.2005 - 10 W (pat) 25/02
    Soweit die Anmelderin darauf verweist, dass bei Nichtzahlung der Einspruchsgebühr der Einspruch als "sonstige Handlung" im Sinne von § 6 PatKostG als nicht erhoben gilt (vgl BGH GRUR 2005, 184 - Verspätete Zahlung der Einspruchsgebühr), vermag dies vorliegend zu keiner anderen Beurteilung zu führen.
  • BPatG, 08.07.1998 - 4 W (pat) 32/96
    Auszug aus BPatG, 23.06.2005 - 10 W (pat) 25/02
    Als Antragsgebühr ist sie mit der Zahlung grundsätzlich verfallen, auch dann, wenn die Patentanmeldung vor Durchführung des Prüfungsverfahrens zurückgenommen wird (st Rspr, zB BPatG 4 W (pat) 32/96 vom 8. Juli 1998, veröffentlicht in juris; BPatGE 37, 187, 190; 16, 33, 34; 13, 60, 63; BGH BlPMZ 1985, 51 - Schweißpistolenstromdüse II; Schulte, PatG, 7. Aufl, § 44 Rdn 29; Busse, aaO, § 44 Rdn 35, 40).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.1984 - 9 T 29/84
    Auszug aus BPatG, 23.06.2005 - 10 W (pat) 25/02
    Ob in Fällen verzögerter Bearbeitung, zumal wenn wie hier die üblichen Bearbeitungszeiten deutlich überschritten worden sind, jedenfalls aber dann eine unrichtige Sachbehandlung anzunehmen wäre, wenn die verzögerte Bearbeitung unmittelbar zu einem Rechts- oder Kostennachteil im Verfahren führt (zB Rückzahlungsanspruch bejaht von LG Frankfurt MDR 1985, 153 - verzögerte Beweissicherung, die unmöglich wurde; LG Stuttgart MDR 1990, 933 - verzögerte Bearbeitung eines Mahnbescheids, so dass Klage erhoben wurde; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828 - verzögerte Klagezustellung, so dass Erledigung der Hauptsache nicht mehr erfolgreich erklärt werden konnte), kann hier dahingestellt bleiben.
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