Rechtsprechung
BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 26 MarkenG, § 43 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "kiss the frog... it could be an prince (Wort-Bild-Marke)/Roter Frosch (Bildmarke)/Schwarzer Frosch (Bildmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - zur Warenähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr - zur Zulässigkeit ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "kiss the frog... it could be an prince (Wort-Bild-Marke)/Roter Frosch (Bildmarke)/Schwarzer Frosch (Bildmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - zur Warenähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr - zur Zulässigkeit ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "kiss the frog... it could be an prince (Wort-Bild-Marke)/Roter Frosch (Bildmarke)/Schwarzer Frosch (Bildmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - zur Warenähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr - zur Zulässigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Mögliche Verwechslungen durch verbale Wiedergabe der Bildbedeutung sind im Rahmen des Schutzes des begrifflichen Zeichengehalts, den die Widerspruchsmarken genießen, erfasst (vgl. BGH GRUR 2006, 60, 63 Rn. 24 - coccodrillo; GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rn. 297).Daher ist auch eine verwechslungsbegründende begriffliche Zeichenähnlichkeit der Streitmarken in der Gesamtheit nicht gegeben (vgl. zu begrifflichen Verwechslungsgefahr zwischen Wort- und Bildmarken BGH GRUR 2006, 60, 63 - coccodrillo).
- BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09
Maalox/Melox-GRY
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933 Rn. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64 Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2013, 833 Rn. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343 Rn. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64 Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rn. 41 ff. m. w. N.).
- BPatG, 31.05.2006 - 29 W (pat) 127/04
VisionArena / @rena vision
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Eine Schriftsatzfrist kann nur zur Erwiderung auf gegnerischen Vortrag, nicht hingegen zu Ergänzungen eigenen Vorbringens gewährt werden (§ 82 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 283 ZPO), zumal nicht zur Glaubhaftmachung der Benutzung als eine abgeschwächte Form der Beweisführung (vgl. BPatG GRUR 1999, 350, 352 - Ruoc/ROC; Beschluss vom 31. Mai 2006 - 29 W (pat) 127/04 - VisionArena, Rn. 58 - juris).
- BPatG, 07.05.1998 - 25 W (pat) 115/96
Markenbeschwerdeverfahren - Zurückweisung einer Nichtbenutzungseinrede wegen …
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Eine Schriftsatzfrist kann nur zur Erwiderung auf gegnerischen Vortrag, nicht hingegen zu Ergänzungen eigenen Vorbringens gewährt werden (§ 82 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 283 ZPO), zumal nicht zur Glaubhaftmachung der Benutzung als eine abgeschwächte Form der Beweisführung (vgl. BPatG GRUR 1999, 350, 352 - Ruoc/ROC; Beschluss vom 31. Mai 2006 - 29 W (pat) 127/04 - VisionArena, Rn. 58 - juris). - BGH, 18.12.1997 - I ZR 163/95
"Wunderbaum"; Prägung einer aus Wort- und Bildbestandteil bestehenden Marke
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Selbst wenn das Bildelement der angegriffenen Marke den begrifflichen und bildlichen Gesamteindruck des angegriffenen Marke prägen sollte, wogegen der durch die Bezugnahme auf das Froschkönigmotiv begründete innere Zusammenhang zwischen Bild- und Wortbestandteil der jüngeren Marke spricht (vgl. BGH GRUR 1998, 934, 936 - Wunderbaum; MarkenR 1999, 57 - Lions), hält der Bildbestandteil der jüngeren Marke den gebotenen Abstand gegenüber der Widerspruchsmarke ein. - BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03
GALLUP
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Der hinsichtlich der Benutzung der Widerspruchsmarken darlegungspflichtigen Widersprechenden, die ohnehin die volle Verantwortung für eine insoweit vollständige Glaubhaftmachung trägt (vgl. BGH GRUR 2006, 152 Rn. 20 - GALLUP), waren die in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Bedenken in Bezug auf eine ausreichende produktbezogene Differenziertheit der vorgelegten Glaubhaftmachungsmittel in der Sache nämlich bereits aus der Begründung des angegriffenen Beschlusses, der Beschwerdeerwiderung der Markeninhaberin vom 17. Juli 2014 und dem Ladungszusatz zur Terminsladung vom 8. Mai 2015 bekannt. - BPatG, 17.06.2011 - 25 W (pat) 39/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines Löwen (Bildmarke)/LÖWEN KAFFEE …
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Diese Darstellungsweise in flächigen schwarz-weiß Kontrasten, insbesondere einer hervorgehobenen Brustpartie, beinhaltet eine kreative Verfremdung der dargestellten Figur, die den begrifflichen und grafischen Gehalt der Widerspruchsmarke maßgeblich bestimmt, umso eher, als dem der Natur entnommenen Froschmotiv ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, den das Publikum für sich in aller Regel nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffasst (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; BPatG, Beschluss v. 17.6.2011, 25 W (pat) 39/10, Löwenbild/LÖWEN KAFFEE). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Selbst wenn das Bildelement der angegriffenen Marke den begrifflichen und bildlichen Gesamteindruck des angegriffenen Marke prägen sollte, wogegen der durch die Bezugnahme auf das Froschkönigmotiv begründete innere Zusammenhang zwischen Bild- und Wortbestandteil der jüngeren Marke spricht (vgl. BGH GRUR 1998, 934, 936 - Wunderbaum; MarkenR 1999, 57 - Lions), hält der Bildbestandteil der jüngeren Marke den gebotenen Abstand gegenüber der Widerspruchsmarke ein. - BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11
Culinaria/Villa Culinaria
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933 Rn. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64 Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2013, 833 Rn. 30 - Culinaria/Villa Culinaria). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
In Bezug auf die originär durchschnittlich kennzeichnungskräftige Widerspruchsmarke "Schwarzer Frosch" kann im Hinblick auf die Benutzung der Marke in grüner Wiedergabe hinsichtlich der Waren, für die der Senat von ihrer Benutzung ausgeht, auch eine ausgeprägte Verkehrsbekanntheit und daher insoweit eine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zugrunde gelegt werden (zur Zurechnung der Benutzung einer in schwarz-weißer Darstellung eingetragenen Bildmarke in einer anderen Farbe vgl. BGHZ 167, 322 - Malteserkreuz). - BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10
METRO/ROLLER's Metro
- BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13
Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM
- EuGH, 24.06.2010 - C-51/09
Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
- EuGH, 02.09.2010 - C-254/09
Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
- EuGH, 13.09.2007 - C-234/06
Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …
- BPatG, 15.12.2011 - 25 W (pat) 54/11
Markenbeschwerdeverfahren - "DIAMOND BRAND (Wort-Bild-Marke)/Diamant" - zur …