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   BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 106/14   

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https://dejure.org/2016,19337
BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 106/14 (https://dejure.org/2016,19337)
BPatG, Entscheidung vom 23.06.2016 - 25 W (pat) 106/14 (https://dejure.org/2016,19337)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 25 W (pat) 106/14 (https://dejure.org/2016,19337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "SALVIACUR" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der zur Eintragung als Wortmarke angemeldeten Bezeichnung "SALVIACUR"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SALVIACUR" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 106/14
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 106/14
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Marke keine Unterscheidungskraft hat oder die beanspruchten Waren beschreibt, ist auf die Wahrnehmung bzw. das Verständnis der beteiligten Verkehrskreise, also auf den Handel und/oder den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 106/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 106/14
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Marke keine Unterscheidungskraft hat oder die beanspruchten Waren beschreibt, ist auf die Wahrnehmung bzw. das Verständnis der beteiligten Verkehrskreise, also auf den Handel und/oder den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 106/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
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