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   BPatG, 23.06.2017 - 26 W (pat) 544/16   

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https://dejure.org/2017,22466
BPatG, 23.06.2017 - 26 W (pat) 544/16 (https://dejure.org/2017,22466)
BPatG, Entscheidung vom 23.06.2017 - 26 W (pat) 544/16 (https://dejure.org/2017,22466)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 26 W (pat) 544/16 (https://dejure.org/2017,22466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des zur Eintragung als Marke in das Register angemeldeten Wortzeichens und Bildzeichens "Schloss"

  • online-und-recht.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 23.06.2017 - 26 W (pat) 544/16
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress).

    aaa) Sowohl das große graue als auch das kleine weiße Rechteck werden nur als einfache geometrische Elemente und somit als gewöhnliche Hintergrundgestaltung für die schwarzen Buchstaben wahrgenommen (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 20 - ; GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 - ).

    Kontrastierende Darstellungen von weißer Schrift auf schwarzem bzw. dunklem Hintergrund und umgekehrt sowie Grautöne sind ebenfalls werbeübliche Stilmittel (BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 20 - ; BPatG 29 W (pat) 10/06 - ; 24 W (pat) 519/11 - ; 24 W (pat) 528/15 - ; 28 W (pat) 60/13 - ; 33 W (pat) 546/10 - .

  • BPatG, 27.02.2008 - 29 W (pat) 10/06
    Auszug aus BPatG, 23.06.2017 - 26 W (pat) 544/16
    ccc) Weder die gewählte Schriftart noch die schräge Positionierung des umrandeten Schriftzuges weichen von gängigen Gestaltungsformen ab (BPatG 32 W (pat) 83/05 - ; 32 W (pat) 66/05 - .; 29 W (pat) 10/06 - .

    Kontrastierende Darstellungen von weißer Schrift auf schwarzem bzw. dunklem Hintergrund und umgekehrt sowie Grautöne sind ebenfalls werbeübliche Stilmittel (BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 20 - ; BPatG 29 W (pat) 10/06 - ; 24 W (pat) 519/11 - ; 24 W (pat) 528/15 - ; 28 W (pat) 60/13 - ; 33 W (pat) 546/10 - .

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 23.06.2017 - 26 W (pat) 544/16
    Daran fehlt es, wenn sich das Bildelement in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpft (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 - VISAGE; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; a. a. O. Rdnr. 18 - grill meister).

    aaa) Sowohl das große graue als auch das kleine weiße Rechteck werden nur als einfache geometrische Elemente und somit als gewöhnliche Hintergrundgestaltung für die schwarzen Buchstaben wahrgenommen (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 20 - ; GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 - ).

  • BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 549/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "# (Bildmarke)" - keine Unterscheidungskraft

    Hierbei handelt es sich um ein graphisches Gestaltungselement, das absolut werbeüblich ist und einem Zeichen nicht zur Unterscheidungskraft verhelfen kann (BPatG 26 W (pat) 544/16 - Schloss; 30 W (pat) 508/16 - SUISSE-print; 30 W (pat) 33/15 - Steinpark).
  • BPatG, 01.02.2022 - 28 W (pat) 541/20
    Der insbesondere durch die Signalfarbe Rot ausgestaltete Unterstrich erschöpft sich als rein dekoratives Hervorhebungsmittel für den dadurch unterstrichenen Wortbestandteil "PEKING" (vgl. BPatG 26 W (pat) 544/16 - Schloss).
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