Rechtsprechung
BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfolgt die mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrichtlinie) übereinstimmende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen frei verwendet werden können; sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147, Nr. 31 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676, Nr. 54, 56 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 36 - BIOMILD). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfolgt die mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrichtlinie) übereinstimmende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen frei verwendet werden können; sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147, Nr. 31 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676, Nr. 54, 56 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 36 - BIOMILD). - EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
Denn die beteiligten Verkehrskreise in Deutschland sind - entgegen der Annahme der Anmelderin - ohne weiteres in der Lage, die Bedeutung des zum Grundwortschatz der spanischen (und italienischen) Sprache zählenden Wortes zu erkennen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Nr. 26, 32 - Matratzen Concord).
- BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03
Russisches Schaumgebäck
Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
Soweit die Anmelderin - hilfsweise - eine Eintragung nur für die beanspruchten Waren in Klasse 30 erstrebt, kann sie gleichfalls keinen Erfolg haben, weil ein grenzüberschreitender Verkehr auch auf dem Sektor der Back- und Süßwaren nicht ungewöhnlich ist (z. B. erfreuen sich bestimmte deutsche Brotsorten in Spanien und Italien, nicht nur bei dort lebenden Deutschen, großer Beliebtheit, ebenso wie es Feinbackwaren- und Süßwarenspezialitäten aus diesen Ländern im inländischen Angebot gibt (vgl. allgemein auch BPatG BlPMZ 2005, 241 - Zeffir; BGH GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfolgt die mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrichtlinie) übereinstimmende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen frei verwendet werden können; sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147, Nr. 31 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676, Nr. 54, 56 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 36 - BIOMILD). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfolgt die mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrichtlinie) übereinstimmende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen frei verwendet werden können; sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147, Nr. 31 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676, Nr. 54, 56 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 36 - BIOMILD).
- BPatG, 29.01.2020 - 26 W (pat) 575/16
Markenbeschwerdeverfahren - "UNICO" - kein Verstoß gegen die Begründungspflicht - …
Das entspricht gefestigter patentgerichtlicher Rechtsprechung (BPatG 28 W (pat) 526/15 - SANO; 29 W (pat) 3/16 - Dolce Italia; 27 W (pat) 58/13 - Lupanar; 28 W (pat) 38/10 - MULTITUBO; 32 W (pat) 80/07 - Puro; 24 W (pat) 6/02 - preventivo; 24 W (pat) 110/05 - BAGNO; 28 W (pat) 253/07 - Natura; 28 W (pat) 4/10 - Culinaria; 26 W (pat) 560/12 - LAVANDA; 26 W (pat) 554/11 - AUTHENTICO; 30 W (pat) 166/04 - OPTIMA; 32 W (pat) 165/96 - PRACTICO; 27 W (pat) 210/03 - Classica; 26 W (pat) 513/10 - activo; 30 W (pat) 533/10 - Activo). - BPatG, 13.02.2014 - 30 W (pat) 47/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Selecta" - kein Freihaltungsbedürfnis - …
Jedenfalls die am Ex- und Import von Waren Beteiligten benötigen insoweit beschreibende Begriffe (vgl. BPatG 30 W (pat) 44/11 - PILLOLA; 32 W (pat) 80/07 - puro; 24 W (pat) 28/06 - Rapido). - BPatG, 17.11.2011 - 30 W (pat) 101/09
Markenbeschwerdeverfahren - "PUR - Die Initiative/PUR-R" - …
Eine beschreibende Bedeutung des Markenbestandteils "PUR" bezüglich der registrierten Dienstleistungen lässt sich nicht feststellen; das Adjektiv "pur" bedeutet zwar "rein, unverfälscht" (…vgl. Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 7. Aufl. 2011, S. 1393); anders als etwa bei Waren der Klassen 5 und 30 oder auch "Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen" (vgl. BPatG 32 W (pat) 80/07 - Puro) ist Reinheit oder Reinlichkeit für die hier maßgeblichen Dienstleistungen als solche nach Art oder Beschaffenheit aber kein zur Annahme einer beschreibenden Angabe führendes Merkmal, gleich ob "PUR" überhaupt als Wort (mit oder ohne Sinngehalt) oder als bloße Buchstabenfolge verstanden wird.