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   BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07   

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BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07 (https://dejure.org/2008,28160)
BPatG, Entscheidung vom 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07 (https://dejure.org/2008,28160)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 32 W (pat) 80/07 (https://dejure.org/2008,28160)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfolgt die mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrichtlinie) übereinstimmende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen frei verwendet werden können; sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147, Nr. 31 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676, Nr. 54, 56 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 36 - BIOMILD).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfolgt die mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrichtlinie) übereinstimmende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen frei verwendet werden können; sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147, Nr. 31 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676, Nr. 54, 56 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 36 - BIOMILD).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
    Denn die beteiligten Verkehrskreise in Deutschland sind - entgegen der Annahme der Anmelderin - ohne weiteres in der Lage, die Bedeutung des zum Grundwortschatz der spanischen (und italienischen) Sprache zählenden Wortes zu erkennen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Nr. 26, 32 - Matratzen Concord).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
    Soweit die Anmelderin - hilfsweise - eine Eintragung nur für die beanspruchten Waren in Klasse 30 erstrebt, kann sie gleichfalls keinen Erfolg haben, weil ein grenzüberschreitender Verkehr auch auf dem Sektor der Back- und Süßwaren nicht ungewöhnlich ist (z. B. erfreuen sich bestimmte deutsche Brotsorten in Spanien und Italien, nicht nur bei dort lebenden Deutschen, großer Beliebtheit, ebenso wie es Feinbackwaren- und Süßwarenspezialitäten aus diesen Ländern im inländischen Angebot gibt (vgl. allgemein auch BPatG BlPMZ 2005, 241 - Zeffir; BGH GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfolgt die mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrichtlinie) übereinstimmende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen frei verwendet werden können; sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147, Nr. 31 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676, Nr. 54, 56 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 36 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 23.07.2008 - 32 W (pat) 80/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfolgt die mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrichtlinie) übereinstimmende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen frei verwendet werden können; sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147, Nr. 31 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676, Nr. 54, 56 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 36 - BIOMILD).
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