Rechtsprechung
BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Fucking awesome" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BPatG, 09.03.2023 - 28 W (pat) 550/19 Die mangelnde lexikalische Nachweisbarkeit des Zeichens ist daher kein Indiz für dessen Schutzfähigkeit (BPatG, Beschluss vom 23.07.2018, 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome; Beschluss vom 11.12.2019, 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk; Beschluss vom 04.05.2020, 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet).
- BPatG, 29.11.2021 - 26 W (pat) 502/20 Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass vergleichbar gebildete Kennzeichnungen zunehmend als "trendige" Angaben beurteilt und in der Rechtsprechung eher unter dem Gesichtspunkt der Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG problematisiert werden (vgl. BPatG 27 W (pat) 555/12 - abgefuckt; 28 W (pat) 501/15 - Fucking sweet; 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome; Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., Rdnr. 955).
- BPatG, 28.11.2022 - 28 W (pat) 558/21 Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche und damit nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen (BPatG 28 W (pat) 33/15 - Traumtomaten; 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome).
- BPatG, 08.03.2021 - 28 W (pat) 67/19 Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Verbreitung der englischen Sprache in der Werbung und im Internet (vgl. hierzu BPatG 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome, abrufbar unter "www.juris.de").
- BPatG, 08.03.2021 - 28 W (pat) 60/19 Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Verbreitung der englischen Sprache in der Werbung und im Internet (vgl. hierzu BPatG 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome, abrufbar unter "www.juris.de").
- BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19 Gerade was die englische Umgangssprache anbelangt, ist davon auszugehen, dass diese wegen ihrer Verwendung in Medien und Werbung, aber auch wegen ihrer Rolle bei Urlaubsaufenthalten und in der privaten Kommunikation einem größeren Teil der angesprochenen Verkehrskreise geläufig ist, wodurch die umgangssprachliche Bedeutung in den Vordergrund rückt (vgl. BPatG, Beschluss vom 23.07.2018, 26 W (pat) 501/15 - Fucking Awesome).
- BPatG, 12.05.2020 - 28 W (pat) 547/18 Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Verbreitung der englischen Sprache in der Werbung und im Internet (vgl. hierzu BPatG 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome, abrufbar unter "www.juris.de").
- BPatG, 14.07.2021 - 28 W (pat) 517/21 Die mangelnde lexikalische Nachweisbarkeit des Zeichens ist daher kein Indiz für dessen Schutzfähigkeit (BPatG 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome; 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk; 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet).