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   BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15   

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BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15 (https://dejure.org/2018,41003)
BPatG, Entscheidung vom 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15 (https://dejure.org/2018,41003)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - 26 W (pat) 504/15 (https://dejure.org/2018,41003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Berliner Stadtwerke" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Täuschungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Sie ist der Ansicht, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2017, 186 - Stadtwerke Bremen) sei die Bezeichnung "Stadtwerke" in Verbindung mit einer geographischen Angabe hinreichend unterscheidungskräftig und es bestehe auch kein Freihaltebedürfnis.

    bbb) Das Substantiv "Stadtwerke" ist ein gebräuchlicher und im Allgemeinverkehr bekannter Begriff, mit dem ein Wirtschaftsbetrieb bezeichnet wird, der sich in kommunaler Trägerschaft befindet, also von einer Kommune geführt oder beherrscht wird, und sich um die Grundversorgung der Bevölkerung, insbesondere mit Strom, Wasser und Gas, und/oder um die Abfall- und Abwasserentsorgung kümmert (BGH GRUR 2017, 186 Rdnr. 17 ff. - Stadtwerke Bremen; BPatG 26 W (pat) 540/12 - Stadtwerke Braunschweig).

    Denn diese weist in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen auf die Herkunft aus einem ganz bestimmten kommunalen Unternehmen hin, nämlich auf ein Versorgungsunternehmen, das vom Land Berlin betrieben wird oder auf das das Land Berlin wegen seiner Mehrheitsbeteiligung einen bestimmenden Einfluss hat (vgl. BGH GRUR 2017, 186 Rdnr. 35 - Stadtwerke Bremen).

    Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gebietet die Versagung der Eintragung auch dann, wenn die fragliche Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 56 - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 Rdnr. 42 - Stadtwerke Bremen).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gebietet die Versagung der Eintragung auch dann, wenn die fragliche Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 56 - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 Rdnr. 42 - Stadtwerke Bremen).

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Für die Annahme einer zukünftig beschreibenden Angabe bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 53 - PRANAHAUS; BGH a. a. O. Rdnr. 43 - Stadtwerke Bremen).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2011, 1035 Rdnr. 37 - 1000; BGH a. a. O. Rdnr. 38 - Stadtwerke Bremen).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 228/10

    Stadtwerke Wolfsburg

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Denn das Verkehrsverständnis, bei einem die Kennzeichnung "Berliner Stadtwerke" benutzenden Anbieter handele es sich um ein mehrheitlich in der Hand des Landes Berlin befindliches Unternehmen, beruht nicht auf einem früheren städtischen Monopol bei der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge, sondern ergibt sich aus dem Sinngehalt der Bezeichnung (vgl. BGH a. a. O. Rdnr. 45 f. - Stadtwerke Bremen; GRUR 2012, 1273 Rdnr. 28 - Stadtwerke Wolfsburg; Hoffmann/Albrecht, NVwZ 2013, 896, 899).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke).
  • EuG, 15.10.2003 - T-295/01

    Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Dabei ist "Berliner" keine hinreichend merkliche Abweichung von der zugrunde liegenden freihaltebedürftigen, geografischen Herkunftsangabe "Berlin" (vgl. EuG GRUR 2004, 148, 149, Rdnr. 39 f. - OLDENBURGER; BPatG 29 W (pat) 52/05 - Der Konstanzer; 28 W (pat) 24/04 - WolfsBurger; 33 W (pat) 60/02 - NÜRNBERGER; 28 W (pat) 16/11 - Ahrtaler; GRUR 1994, 627 - ERDINGER; 28 W (pat) 17/12 - Der Grieche; 28 W (pat) 15/12 - Der Sizilianer; 28 W (pat) 16/12 - Der Toskaner).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLE- MINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 504/15
    Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. - CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress).
  • BPatG, 02.04.2008 - 29 W (pat) 52/05
  • BPatG, 27.07.2005 - 28 W (pat) 24/04
  • BPatG, 01.07.2003 - 33 W (pat) 60/02
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BPatG, 17.09.2012 - 28 W (pat) 16/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ahrtaler" - beschreibende geographische

  • BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 15/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Sizilianer" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 16/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Toskaner" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 17/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Grieche" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Braunschweig" - Unterscheidungskraft -

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

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