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   BPatG, 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04   

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https://dejure.org/2006,34951
BPatG, 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04 (https://dejure.org/2006,34951)
BPatG, Entscheidung vom 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04 (https://dejure.org/2006,34951)
BPatG, Entscheidung vom 23. August 2006 - 24 W (pat) 42/04 (https://dejure.org/2006,34951)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 23) "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 (Nr. 25) "Lloyd"; GRUR Int. 2004, 843, 845 (Nr. 29) "Matratzen Concord").
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04
    Zwar besteht bei Marken mit mehreren Wortbestandteilen grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie in ihrem Gesamteindruck durch einzelne Bestandteile geprägt werden (BGH GRUR 2003, 880, 881 "City Plus").
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 2006, 237, 238 (Nr. 18 f.) "PICASSO"; BGH GRUR 2004, 778, 779 "URLAUB DIREKT").
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 2006, 237, 238 (Nr. 18 f.) "PICASSO"; BGH GRUR 2004, 778, 779 "URLAUB DIREKT").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04
    Bezogen auf die Widerspruchsmarke muss zudem beachtet werden, dass der Verkehr einen kennzeichnungsschwachen Begriff wie "Champion" einem bestimmten Unternehmen nur dann als Stamm einer Zeichenserie zuordnen wird, wenn dieser Begriff seine mangelnde Eignung zum Herkunftshinweis aufgrund Durchsetzung in den beteiligten Verkehrskreisen überwunden hat (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 "Kinder").
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 23) "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 (Nr. 25) "Lloyd"; GRUR Int. 2004, 843, 845 (Nr. 29) "Matratzen Concord").
  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 24 W (pat) 42/04
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 23) "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 (Nr. 25) "Lloyd"; GRUR Int. 2004, 843, 845 (Nr. 29) "Matratzen Concord").
  • BPatG, 13.12.2011 - 24 W (pat) 514/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "WORLDLINE" - keine Unterscheidungskraft

    Dass das Wort "line" in Deutschland in einer Vielzahl von Wortkombinationen und in Bezug auf eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen im Sinne einer Produktlinie, eine Baureihe oder eine Produktionssparte oder -Gruppe verstanden wird, ist in der Rechtsprechung immer wieder festgestellt worden (s. EuG Urteil vom 12. Januar 2000, Aktenzeichen: T-19/99 - Companyline - für eine Anmeldung aus Deutschland ; bestätigt durch EuGH GRUR 2003, 58 ff.; BGH GRUR 1998, 394 ff. - Active Line; GRUR 1996, 68 ff. - COTTON LINE; BPatG Beschluss vom 7. Dezember 2010, Aktenzeichen 24 W (pat) 503/09 - Eco Street Line; Beschluss vom 12. Oktober 2010, Aktenzeichen 24 W (pat) 63/09 - serverline; Beschluss vom 15. März 2007, Aktenzeichen 27 W (pat) 100/06 - Starline; Beschluss vom 23. August 2006, Aktenzeichen 24 W (pat) 42/04 - CHAMPIONS LINE ./. Champion; Beschluss vom 6. Februar 2006, Aktenzeichen 25 W (pat) 34/05 - Danceline; BPatG Beschluss vom 26. April 2005, Aktenzeichen 28 W (pat) 41/05 - CREATIVE LINE; Beschluss vom 22. April 1998, Aktenzeichen 32 W (pat) 59/98 - EUROLINE; sowie jeweils zu verschiedenen Anmeldungen von " Topline" für verschiedene Waren und Dienstleistungen BPatG Beschluss vom 27. Februar 1997, Aktenzeichen 25 W (pat) 9/97; Beschluss vom 30. September 1997, Aktenzeichen 24 W (pat) 76/96 und Beschluss vom 14. Mai 2002, Aktenzeichen 32 W (pat) 45/01).
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