Rechtsprechung
BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,35304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02
Lila-Schokolade
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
Eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen kommt grundsätzlich in Betracht (BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II; GRUR 1999, 586 - White Lion; GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO), setzt aber voraus, dass der Verkehr bei der Begegnung mit den Marken der Fehlvorstellung unterliegt, der Hersteller der Waren, für die die Widerspruchsmarke Schutz genießt, trete auch als Erbringer der Dienstleistungen auf, die unter Verwendung der angegriffenen Marke erbracht und beworben werden. - BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97
PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden …
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
Eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen kommt grundsätzlich in Betracht (BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II; GRUR 1999, 586 - White Lion; GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO), setzt aber voraus, dass der Verkehr bei der Begegnung mit den Marken der Fehlvorstellung unterliegt, der Hersteller der Waren, für die die Widerspruchsmarke Schutz genießt, trete auch als Erbringer der Dienstleistungen auf, die unter Verwendung der angegriffenen Marke erbracht und beworben werden.
- BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96
Tiffany
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
In die Beurteilung der Ähnlichkeit einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, etwa weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 1999, 496, 497 f. - TIFFANY; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2003, 428, 431 - BIG BERTHA). - BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98
EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (…EuGH GRUR Int. 1998, 875, Tz. 17, 18, 23 - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN). - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00
"BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen; …
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
In die Beurteilung der Ähnlichkeit einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, etwa weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 1999, 496, 497 f. - TIFFANY; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2003, 428, 431 - BIG BERTHA). - BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94
Canon II
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
Eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen kommt grundsätzlich in Betracht (BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II; GRUR 1999, 586 - White Lion; GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO), setzt aber voraus, dass der Verkehr bei der Begegnung mit den Marken der Fehlvorstellung unterliegt, der Hersteller der Waren, für die die Widerspruchsmarke Schutz genießt, trete auch als Erbringer der Dienstleistungen auf, die unter Verwendung der angegriffenen Marke erbracht und beworben werden. - BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97
Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 63/05
In die Beurteilung der Ähnlichkeit einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, etwa weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 1999, 496, 497 f. - TIFFANY; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2003, 428, 431 - BIG BERTHA). - EuG, 17.03.2004 - T-183/02
El Corte Inglés / OHMI - González Cabello (MUNDICOR) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 30.06.2004 - T-186/02
BMI Bertollo / OHMI - Diesel (DIESELIT)
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon