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   BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16   

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BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16 (https://dejure.org/2017,35323)
BPatG, Entscheidung vom 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16 (https://dejure.org/2017,35323)
BPatG, Entscheidung vom 23. August 2017 - 3 ZA (pat) 73/16 (https://dejure.org/2017,35323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren VIII

    § 91 Abs 1 ZPO, § 84 Abs 2 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VIII" - keine gleichzeitige Anhängigkeit oder nur kurzfristige zeitliche Überschneidung des Nichtigkeits- und ein Verletzungsrechtsstreit - weitgehend typische ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VIII" - keine gleichzeitige Anhängigkeit oder nur kurzfristige zeitliche Überschneidung des Nichtigkeits- und ein Verletzungsrechtsstreit - weitgehend typische ...

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Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Sind ein Nichtigkeits- und ein Verletzungsrechtsstreit nicht gleichzeitig nebeneinander anhängig oder überschneiden sie sich zeitlich nur kurzfristig, so kann auch aus der weitgehend typischen Vorgeschichte eines Nichtigkeitsverfahrens, in denen sich die Beteiligten und ihre (rechts- und patentanwaltlichen) Vertreter bereits mit Fragen der Verletzung und der Bestandskraft des Patents befasst haben, keine Notwendigkeit einer Doppelvertretung hergeleitet werden (im Anschluss an BGH v. 18.12.2012 (X ZB 11/12) = GRUR 2013, 427, Tz. 34 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren und BGH v. 18.12.2012 - X ZB 6/12) = GRUR 2013, 430, Tz. 32 - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Abgrenzung zu 5. Senat vom 1. Dezember 2015 (5 ZA (pat) 103/14) = BlfPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).

    Sie verweist auf die Entscheidung BGH GRUR 2013, 427 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren, wonach eine Doppelvertretung selbst im Fall eines gleichzeitig anhängigen Verletzungsrechtsstreits nicht schlechthin als notwendig angesehen werden dürfe.

    bb) Bei der Prüfung der Notwendigkeit der Doppelvertretung ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (vgl. BGH GRUR 2013, 427, Rn 23 f. - Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2013, 430, Rn 23 f. - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 84 Rn. 66; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 80 Rn. 40; Busse, PatG, 8. Aufl., § 84 Rn. 93).

    Darin vertritt der 5. Senat die Auffassung, dass es nach den auf die Umstände des Einzelfalls abstellenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil v. 8. (richtig muss es heißen: 18.) Dezember 2012 - Az. X ZB 11/12 (GRUR a.a.O.,  Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren) nicht auszuschließen sei, dass eine Erstattungsfähigkeit im Grundsatz auch in Betracht kommen könne, wenn kein Verletzungsverfahren anhängig sei.

  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 6/12

    Kosten des Patentnichtigkeitsverfahrens: Erstattungsfähigkeit von Rechts- und

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Sind ein Nichtigkeits- und ein Verletzungsrechtsstreit nicht gleichzeitig nebeneinander anhängig oder überschneiden sie sich zeitlich nur kurzfristig, so kann auch aus der weitgehend typischen Vorgeschichte eines Nichtigkeitsverfahrens, in denen sich die Beteiligten und ihre (rechts- und patentanwaltlichen) Vertreter bereits mit Fragen der Verletzung und der Bestandskraft des Patents befasst haben, keine Notwendigkeit einer Doppelvertretung hergeleitet werden (im Anschluss an BGH v. 18.12.2012 (X ZB 11/12) = GRUR 2013, 427, Tz. 34 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren und BGH v. 18.12.2012 - X ZB 6/12) = GRUR 2013, 430, Tz. 32 - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Abgrenzung zu 5. Senat vom 1. Dezember 2015 (5 ZA (pat) 103/14) = BlfPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).

    bb) Bei der Prüfung der Notwendigkeit der Doppelvertretung ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (vgl. BGH GRUR 2013, 427, Rn 23 f. - Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2013, 430, Rn 23 f. - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 84 Rn. 66; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 80 Rn. 40; Busse, PatG, 8. Aufl., § 84 Rn. 93).

  • BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte -

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Sind ein Nichtigkeits- und ein Verletzungsrechtsstreit nicht gleichzeitig nebeneinander anhängig oder überschneiden sie sich zeitlich nur kurzfristig, so kann auch aus der weitgehend typischen Vorgeschichte eines Nichtigkeitsverfahrens, in denen sich die Beteiligten und ihre (rechts- und patentanwaltlichen) Vertreter bereits mit Fragen der Verletzung und der Bestandskraft des Patents befasst haben, keine Notwendigkeit einer Doppelvertretung hergeleitet werden (im Anschluss an BGH v. 18.12.2012 (X ZB 11/12) = GRUR 2013, 427, Tz. 34 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren und BGH v. 18.12.2012 - X ZB 6/12) = GRUR 2013, 430, Tz. 32 - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Abgrenzung zu 5. Senat vom 1. Dezember 2015 (5 ZA (pat) 103/14) = BlfPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).

    Dazu zitiert die Klägerin in ihrer Erinnerungsbegründung vom 14. September 2016, Seite 2, Ziff. I.2., die Entscheidung des 5. Senats vom 1. Dezember 2015 (5 ZA (pat) 103/14 = BlfPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Diese umgangssprachlich mit "Klotzen statt Kleckern" umschreibbare Verursachung von Kosten entspricht weder dem Maßstab, wonach eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei im Zeitpunkt ihrer Veranlassung die die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2003, 1398; 2006, 2415) noch den strengen Grundsätzen, die hierbei an die ausnahmsweise Erstattung der Kosten für Privatgutachten entwickelt worden sind (s.o.).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Zudem würde die Erstattbarkeit solcher Kosten auf eine uferlose Beschaffung von möglichst vielen Gutachten möglichst renommierter Experten und damit auf eine mit dem Grundsatz der sparsamen Prozessführung (vgl. BGH MDR 2010, 1286; NJW 2012, 2734; Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl.) nicht mehr zu vereinbarende Kostenexplosion in den regelmäßig ohnehin schon mit hohen Kosten verbundenen Nichtigkeitsverfahren hinauslaufen.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Ausnahmsweise erstattungsfähig sind Kosten für Privatgutachten allerdings dann, wenn die Partei mangels eigener Sachkunde nur mit Hilfe des Privatgutachters ihrer Darlegungspflicht oder Beweisführungslast genügen kann oder wenn die Sachkunde aus sonstigen Gründen nicht gewährleistet ist (vgl. dazu Schulte, Patentgesetz, 10. Aufl., § 80 Rn. 78; BGH NJW 2012, 1370, 1372; Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Aufl., § 91 Rn. 79, 81; Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., § 91 Rn. 49).
  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Zudem würde die Erstattbarkeit solcher Kosten auf eine uferlose Beschaffung von möglichst vielen Gutachten möglichst renommierter Experten und damit auf eine mit dem Grundsatz der sparsamen Prozessführung (vgl. BGH MDR 2010, 1286; NJW 2012, 2734; Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl.) nicht mehr zu vereinbarende Kostenexplosion in den regelmäßig ohnehin schon mit hohen Kosten verbundenen Nichtigkeitsverfahren hinauslaufen.
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Diese umgangssprachlich mit "Klotzen statt Kleckern" umschreibbare Verursachung von Kosten entspricht weder dem Maßstab, wonach eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei im Zeitpunkt ihrer Veranlassung die die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2003, 1398; 2006, 2415) noch den strengen Grundsätzen, die hierbei an die ausnahmsweise Erstattung der Kosten für Privatgutachten entwickelt worden sind (s.o.).
  • BPatG, 25.01.2012 - 3 ZA (pat) 39/09
    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Vielmehr geht es allein um die Frage, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts und eines Patentanwalts nebeneinander als notwendig angesehen werden kann, zumal beide Anwaltsarten als gleichgestellte Organe der Rechtspflege zur selbständigen und alleinigen Vertretung in Nichtigkeitsklagen berechtigt und aufgrund ihrer Ausbildung befähigt sind (vgl. z.B. Senat v. 25.01.2012 (3 ZA (pat) 39/09), unter Ziff. II. 3.2; BPatG, 4. Sen. v. 24.10.2013 (4 ZA (pat) 35/13)).
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall Streit darüber besteht, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH GRUR 2011, 754, Rn. 27 - Kosten des Patentanwalts II; BGH, a.a.O, 429, Rn. 24 - Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren).
  • BPatG, 24.10.2013 - 4 ZA (pat) 35/13

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung - zum

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

  • BPatG, 05.04.2011 - 2 ZA (pat) 68/09
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2019 - 2 W 8/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Kosten für ein Privatgutachten sind daher nicht erstattungsfähig, wenn das Gutachten allein dazu dienen soll, dem eigenen Vortrag mehr Gewicht zu verleihen (BPatG, GRUR-RR 2018, 272 [Ls.] = BeckRS 2017, 134903 Rn. 37 ff.; Kühnen, a.a.O., Kap. B Rn. 408).
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