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   BPatG, 23.09.2003 - 27 W (pat) 199/02   

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BPatG, 23.09.2003 - 27 W (pat) 199/02 (https://dejure.org/2003,26859)
BPatG, Entscheidung vom 23.09.2003 - 27 W (pat) 199/02 (https://dejure.org/2003,26859)
BPatG, Entscheidung vom 23. September 2003 - 27 W (pat) 199/02 (https://dejure.org/2003,26859)
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  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 23.09.2003 - 27 W (pat) 199/02
    Das gilt erst recht, wenn die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke erhöht ist (stRspr., EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 -EVIAN/REVIAN; GRUR 2002, 542, 543 - BIG).

    Eine solche Zuordnung liegt besonders nahe, wenn der übereinstimmende Bestandteil das Firmenschlagwort des Inhabers der älteren Marke bildet und von diesem auch bereits als Stammbestandteil einer Markenserie verwendet wird (vgl BGH GRUR 2002, 542, 543 - BIG).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 23.09.2003 - 27 W (pat) 199/02
    Das gilt erst recht, wenn die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke erhöht ist (stRspr., EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 -EVIAN/REVIAN; GRUR 2002, 542, 543 - BIG).

    Die Verpflegung von Gästen hat sich zu einem wesentlichen Teil vieler sportlicher und kultureller Events entwickelt, so dass wegen der engen organisatorischen und wirtschaftlichen Verknüpfung zwischen der Verpflegung einerseits und der Veranstaltung und Organisation kultureller und sportlicher Ereignisse andererseits für die angesprochenen Verkehrskreise die Annahme nahe liegt, die Dienstleistungen würden unter der Verantwortlichkeit ein und desselben Unternehmens erbracht (vgl EuGH GRUR 1998, 922 - Canon; BGH GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24).

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 23.09.2003 - 27 W (pat) 199/02
    Die Verpflegung von Gästen hat sich zu einem wesentlichen Teil vieler sportlicher und kultureller Events entwickelt, so dass wegen der engen organisatorischen und wirtschaftlichen Verknüpfung zwischen der Verpflegung einerseits und der Veranstaltung und Organisation kultureller und sportlicher Ereignisse andererseits für die angesprochenen Verkehrskreise die Annahme nahe liegt, die Dienstleistungen würden unter der Verantwortlichkeit ein und desselben Unternehmens erbracht (vgl EuGH GRUR 1998, 922 - Canon; BGH GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 23.09.2003 - 27 W (pat) 199/02
    Das gilt erst recht, wenn die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke erhöht ist (stRspr., EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 -EVIAN/REVIAN; GRUR 2002, 542, 543 - BIG).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 23.09.2003 - 27 W (pat) 199/02
    Das gilt erst recht, wenn die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke erhöht ist (stRspr., EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 -EVIAN/REVIAN; GRUR 2002, 542, 543 - BIG).
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