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   BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19   

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BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19 (https://dejure.org/2020,37134)
BPatG, Entscheidung vom 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19 (https://dejure.org/2020,37134)
BPatG, Entscheidung vom 23. September 2020 - 20 W (pat) 6/19 (https://dejure.org/2020,37134)
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  • BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 1/19

    Patentbeschwerdeverfahren - zum Austausch irrtümlich eingereichter Unterlagen -

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    Die gegen den o.g. Beschluss gerichtete Beschwerde der Anmelderin, mit der sie ihre vor dem DPMA in dem Verfahren 10 2015 121 117.3 gestellten Anträge weiterverfolgt hat, wurde im Beschwerdeverfahren 20 W (pat) 1/19, welches ebenfalls vor dem erkennenden Senat durchgeführt wurde, mit nach Schluss der mündlichen Verhandlung vom 23.09.2020 verkündetem Beschluss zurückgewiesen.

    Um es der Anmelderin zu ermöglichen, dieses Ziel noch sinnvoll zu erreichen, biete sich - neben der im Verfahren 10 2015 21 117.3 (bzw. 20 W (pat) 1/19) verfolgten Verschiebung des Anmeldetags - die Möglichkeit der im vorliegenden Verfahren verfolgten Zuerkennung eines neuen Anmeldetags an.

    Der erkennende Senat hat hierzu in den Gründen des im Beschwerdeverfahren 20 W (pat) 1/19 ergangenen Beschlusses vom 23.09.2020 unter Ziffer II. 2 folgendes ausgeführt:.

    Der erkennende Senat hat hierzu in den Gründen des im Beschwerdeverfahren 20 W (pat) 1/19 ergangenen Beschlusses vom 23.09.2020 unter Ziffer II 1.1.2 im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.

  • BPatG, 15.02.1982 - 4 W (pat) 19/81
    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    - für eine Auslegung als eine auf eine selbständige deutsche Neuanmeldung ausgerichtete Willenserklärung (entsprechend § 133 BGB) kein Raum (vgl. BGHZ 25, 319; BPatG, Beschluss vom 15.02.1982 - 4 W (pat) 19/81, BPatGE 25, 68, 72 f.; Schulte, a.a.O., Einl. Rn. 130).

    Die Einreichung einer deutschen Übersetzung zu einer PCT-Anmeldung, die wegen Fristversäumnis nach Art. 22 Abs. 1 PCT als zurückgenommen galt, wird dabei als nicht ausreichend für ein erkennbares Schutzersuchen angesehen (vgl. BPatG, Beschluss vom 15.02.1982 - 4 W (pat) 19/81, BPatGE 25, 68, 72 f.; Schulte, a.a.O., § 35 Rn. 19).

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen (BGH NJW-RR 10, 978; 10, 1047 jeweils zu § 543 ZPO; Benkard, a.a.O., § 100 Rn. 13).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen (BGH NJW-RR 10, 978; 10, 1047 jeweils zu § 543 ZPO; Benkard, a.a.O., § 100 Rn. 13).
  • BGH, 14.07.2020 - X ZB 4/19

    Druckstück

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    Nach jüngster Rechtsprechung des BGH soll die Rücknahmefiktion gemäß § 35a Abs. 1 Satz 2 PatG selbst dann nicht eintreten, wenn lediglich die Beglaubigung einer fristgerecht eingereichten Übersetzung fehlt, welche noch nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Übersetzung nachgeholt werden kann (BGH, Beschluss vom 14.07.2020 - X ZB 4/19, juris Rn. 63 - Druckstück).
  • BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10

    Polierendpunktbestimmung

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    Zudem hat der Bevollmächtigte der Anmelderin in dem Begleitschreiben vom 14.03.2016 anwaltlich bestätigt, dass es sich bei den Unterlagen um die "deutschsprachige Übersetzung der am 4. Dezember 2015 eingereichten Patentanmeldung" handelt (was einer Beglaubigung gleichkommt, vgl. BGH, Beschluss vom 18.07.2011 - X ZB 10/10, juris Rn. 18 - Polierendpunktbestimmung; Schulte, a.a.O., § 35a Rn. 12 zu f)), weshalb zu diesem Zeitpunkt für den Eingangsprüfer keine Hinweise auf einen anders gelagerten Willen erkennbar waren.
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    Zwar sind grundsätzlich auch Verfahrenshandlungen umdeutungsfähig analog § 140 BGB (vgl. BGH NJW 01, 1217 f.; Palandt, BGB, 74. Aufl., § 149 Rn. 1; Schulte, a.a.O., Einl. Rn. 415).
  • BGH, 13.07.1971 - X ZB 11/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    "... Der Anmeldetag ist nach den objektiven Gegebenheiten zu bestimmen (BGH a.a.O. [= GRUR 71, 565], S. 567 - Funkpeiler).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage, wenn es sich um eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage handelt, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (BGHZ 152, 182, 192 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
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