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   BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17   

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BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17 (https://dejure.org/2020,36529)
BPatG, Entscheidung vom 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17 (https://dejure.org/2020,36529)
BPatG, Entscheidung vom 23. September 2020 - 29 W (pat) 568/17 (https://dejure.org/2020,36529)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 Rn.46 - Deichmann; GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 Rn. 30 und 32 - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 Rn. 14 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 Rn.46 - Deichmann; GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 Rn. 30 und 32 - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 Rn. 14 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat).
  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 - Kit Kat; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    Im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist eine derartige analysierende Betrachtungsweise aber unzulässig, weil sich aus ihr keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung der Waren und Dienstleistungen ergibt (vgl. BGH GRUR 2014, 565 Rn. 24 - smartbook; GRUR 2012, 270 Rn. 12 - Link economy).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-409/12

    Backaldrin Österreich The Kornspitz Company - Marken - Richtlinie 2008/95/EG -

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2014, 373 Rn. 20 - KORNSPITZ; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Vorsprung durch Technik; BGH a. a. O. - #darferdas? II; a. a. O. - OUI).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 Rn.46 - Deichmann; GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 Rn. 30 und 32 - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 Rn. 14 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 Rn.46 - Deichmann; GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 Rn. 30 und 32 - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 Rn. 14 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 568/17
    Hierfür reicht es aus, dass ein Zeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; 674 Rn. 97                     - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rn. 38 - BIOMILD).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

  • BPatG, 20.05.2021 - 29 W (pat) 535/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ecomates" - Unterscheidungskraft - kein

    Im deutschen Sprachgebrauch mag das Wort "mates" aus dem Jargon-Begriff "Playmates" bekannt sein, der titelartig junge Frauen bezeichnet, die in Herrenmagazinen unbekleidet abgebildet sind (vgl. BPatG, Beschluss vom 23.09.2020, 29 W (pat) 568/17 - WINE-MATE).

    Zum anderen kann sie mit als "Umwelt verbindet/Umwelt entspricht" verstanden werden, wobei die Verbindung eines Substantivs und eines Verbs ohne ein Leerzeichen dazwischen ungewöhnlich ist, so dass vorliegend diese - ohnehin ohne weitere Zusätze vage und offene - Aussage nicht naheliegt (vgl. BPatG, Beschluss vom 23.09.2020, 29 W (pat) 568/17 - WINE-MATE).

    Als Bezeichnung für Dienstleister betreffend Wasserbehandlungsgeräte oder für Einbau, Installation und Reparatur solcher Geräte ist es demgegenüber ungebräuchlich (vgl. BPatG, Beschluss vom 23.09.2020, 29 W (pat) 568/17 - WINE-MATE; Beschluss vom 15. April 2019, 26 W (pat) 549/18 - INTERMATE).

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