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BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05 |
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- BPatG, 06.10.2005 - 10 W (pat) 1/04
Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05
Entsprechend der Entscheidung BPatG juris 10 W (pat) 1/04 habe die Antragsgegnerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.Allerdings muss die Umschreibung gerade auf der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehörs beruhen (vgl. BPatG PAVIS 33 W (pat) 80/99 - Mapa; BPatG BlPMZ 2003, 158 - Johnsen; BPatG juris 10 W (pat) 1/04; BPatG GRUR 1998, 662).
(2) Die Umschreibung beruht auf der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, da sie unter Berücksichtigung dessen, was der Beschwerdegegner vorgebracht hat, nicht hätte vorgenommen werden dürfen (vgl. BPatG juris 10 W (pat) 1/04).
In Nebenverfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, dem Unterliegenden die Kosten aufzuerlegen (vgl. BPatG juris 10 W (pat) 1/04).
- BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Pit Bull
Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05
Ergänzend hat die Beschwerdeführerin auf den Beschluss 27 W (pat) 40/05 des Bundespatentgerichts verwiesen, demzufolge eine GbR auch dann alleinige Markeninhaberin sei, wenn entsprechend der früher vertretenen Rechtsauffassung ihre Gesellschafter als Markeninhaber eingetragen worden seien.Zum anderen rechtfertigt auch der von der Beschwerdeführerin zitierte Beschluss BPatG 27 W (pat) 40/05 hier nicht, die GbR als Anmelderin anzusehen.
- BPatG, 23.01.2001 - 33 W (pat) 80/99
Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05
Die in dem Beschluss zitierte Entscheidung (BPatG PAVIS, 33 W (pat) 80/99 - Mapa) sei auf den vorliegenden Fall, in dem das Markenrecht durch Übergang des gesamten Geschäftsbetriebs gewechselt habe, nicht übertragbar.Allerdings muss die Umschreibung gerade auf der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehörs beruhen (vgl. BPatG PAVIS 33 W (pat) 80/99 - Mapa; BPatG BlPMZ 2003, 158 - Johnsen; BPatG juris 10 W (pat) 1/04; BPatG GRUR 1998, 662).
- BGH, 02.03.1989 - I ZR 7/87
"FLASH"; Wirksamkeit eines Zeichenerwerbs
Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05
Auch sei ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Übergang eines Zeichens in einem Unternehmen und der Umschreibung nicht maßgeblich (unter Verweis auf BGH GRUR 1989, 422 - FLASH). - BPatG, 28.10.1997 - 4 W (pat) 57/95
Patentverfahren - Umwandlung eines in der DDR erteilten Wirtschaftspatents auf …
Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05
Allerdings muss die Umschreibung gerade auf der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehörs beruhen (vgl. BPatG PAVIS 33 W (pat) 80/99 - Mapa; BPatG BlPMZ 2003, 158 - Johnsen; BPatG juris 10 W (pat) 1/04; BPatG GRUR 1998, 662). - BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02
Lotto für Lotterien löschungsreif
Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05
- das Fehlen von ausreichenden Anhaltspunkten für eine konkludente Übertragung der Marke auf die GbR bzw. von der GbR auf die M... GmbH & Co. KG, und - der Grundsatz, dass - wenn nichts anderes vereinbart ist - bei Anmeldermehrheiten von einer Gemeinschaft nach Bruchteilen im Sinne von §§ 741 ff. BGB auszugehen ist (vgl. BPatG GRUR 2004, 685 - LOTTO).