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   BPatG, 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10   

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https://dejure.org/2014,50658
BPatG, 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10 (https://dejure.org/2014,50658)
BPatG, Entscheidung vom 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10 (https://dejure.org/2014,50658)
BPatG, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 21 W (pat) 8/10 (https://dejure.org/2014,50658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 PatG, § 30 Abs 3 S 2 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren, Computer, Computerprogramm und computerlesbares Medium betreffend die Prüfung von Datensätzen für Zahnersatzteile" - zur Patentfähigkeit - umformulierte Aufgabe stellt keine technische Lösung für ein technisches Problem dar - zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der mangelnden Neuheit und der mangelnden erfinderischen Tätigkeit im Rahmen einer Patentanmeldung

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren, Computer, Computerprogramm und computerlesbares Medium betreffend die Prüfung von Datensätzen für Zahnersatzteile" - zur Patentfähigkeit - umformulierte Aufgabe stellt keine technische Lösung für ein technisches Problem dar - zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren, Computer, Computerprogramm und computerlesbares Medium betreffend die Prüfung von Datensätzen für Zahnersatzteile" - zur Patentfähigkeit - umformulierte Aufgabe stellt keine technische Lösung für ein technisches Problem dar - zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10
    Die Besonderheiten des Einspruchs(beschwerde)verfahrens rechtfertigen es nicht, die Vorschrift des § 265 Abs. 2 ZPO nicht anzuwenden (vgl. BGH GRUR 2008, 87-90 Rdn. 18, 25 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).

    Der Beitritt des Einzelrechtsnachfolgers auf Seiten des im Verfahren verbleibenden bisherigen Patentinhabers ist ab dem Zeitpunkt der materiellen Berechtigung zuzulassen (vgl. BGH GRUR 2008, 87-90, Rdn. 30, 32 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10
    Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 Rn. 18 - Fettsäurezusammensetzung; Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 21.12.1982 - X ZB 10/82

    Begründungspflicht des Bundespatentgerichts bei mangelnder Patentfähigkeit des

    Auszug aus BPatG, 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10
    Mit den nicht gewährbaren Patentansprüchen 1 in den beantragten Fassungen fallen aufgrund der Antragsbindung auch die Unteransprüche und die nebengeordnete Patentansprüche in den verschiedenen Anspruchsfassungen (vgl. BGH, GRUR 1983, 171 - Schneidhaspel).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10
    Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 Rn. 18 - Fettsäurezusammensetzung; Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 15.11.1983 - X ZR 27/82

    Nichtigkeit eines Patents (Kreiselegge) - Erzielen eines technischen Fortschritts

    Auszug aus BPatG, 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10
    Da eine Aufgabe keine Erfindung ist, diese vielmehr in der Lösung der Aufgabe liegt (BGH GRUR 1984, 194, 195 - Kreiselegge), dürfen sich die im Patentanspruch enthaltenen Angaben nicht in einer Umschreibung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe erschöpfen, sondern müssen die Lösung der Aufgabe umschreiben (BGH-Acrylfasern).
  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Auszug aus BPatG, 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10
    Betrifft die Erfindung die Gestaltung von Sachen, ist der Anmelder gehalten, die Sache (oder die Sachen) durch körperliche Merkmale zu umschreiben (BGHZ 73, 183, 188 - Farbbildröhre, BGH-Acrylfasern).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17

    Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen einer Schutzrechtsverletzung

    Das gilt zunächst für den Erben (BPatGE 32, 153; BPatG, Urt. v. 23.06.2009 - 3 Ni 39/07, BeckRS 2009, 22977; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 30 Rn. 99; Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 10. Aufl. § 30 Rn. 53; Kühnen, a.a.O., Kap. D Rn. 106), darüber hinaus aber auch für den gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolger (BPatGE 32, 153; BPatG, Beschl. v. 27.4.2000 - 13 W (pat) 13/97, BeckRS 2011, 29000; Beschl. v. 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10; Benkard/Schäfers, a.a.O., § 30 Rn. 12a; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 30 Rn. 99; Schulte/Rudloff-Schäffer, a.a.O., § 30 Rn. 54).
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