Rechtsprechung
   BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18001
BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02 (https://dejure.org/2004,18001)
BPatG, Entscheidung vom 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02 (https://dejure.org/2004,18001)
BPatG, Entscheidung vom 23. November 2004 - 27 W (pat) 47/02 (https://dejure.org/2004,18001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,18001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Hierzu zählen insbesondere die Art der Waren und Dienstleistungen, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (vgl EuGH GRUR 1998, 922 Tz 23 - CANON), aber auch ihre regelmäßigen Herstellungs- bzw Erbringungsstätten und ihre Vertriebswege (vgl BGH GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; 2004, 594, 595 - Ferrari-Pferd).

    Diese Rechtsprechung hat durch die "Ferrari-Pferd"-Entscheidung (BGH GRUR 2004, 594), nach der die Gewährung von Vermarktungsrechten zum Zwecke der Verkaufsförderung und einer gemeinsamen Werbestrategie den Warenähnlichkeitsbereich grundsätzlich unberührt lässt, eine weitere Bestätigung erfahren.

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs- (Sinn-)gehalt (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 738 - Lloyd/Loints) ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Hierzu gehören in erster Linie die Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, wobei diese Faktoren derart in Wechselbeziehung zueinander stehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl EuGH GRUR Int 1998, 875, Tz 17, 18 - Canon; GRUR Int GRUR Int 1999, 734 Tz 19, 20 - Lloyd; BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly; GRUR 2004, 600, 601 - dcfix/CD-FIX).

    Entsprechendes gilt für die Markenähnlichkeit (vgl EuGH GRUR 1998, 922 Tz 28 - CANON; BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; BPatGE 47, 111, 116 - Hy Pad/High Pad).

    Hierzu zählen insbesondere die Art der Waren und Dienstleistungen, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (vgl EuGH GRUR 1998, 922 Tz 23 - CANON), aber auch ihre regelmäßigen Herstellungs- bzw Erbringungsstätten und ihre Vertriebswege (vgl BGH GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; 2004, 594, 595 - Ferrari-Pferd).

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Dies führt aber nicht zu der Annahme des Verkehrs, Sportveranstalter stellten gewerbsmäßig Nahrungsmittel, Getränke oder Tabakwaren her - wie dies im Nahrungsmittel - und Getränkebereich bei den mit der Bewirtung von Gästen befassten Unternehmen teilweise der Fall sein mag (vgl BGH GRUR 1999, 586 - White Lion) - oder umgekehrt Hersteller von Nahrungsmitteln, Getränken oder Tabakwaren betätigten sich regelmäßig auch als Veranstalter von sportlichen Ereignissen.

    Eine solche Vorstellung ist nach der Rechtsprechung aber regelmäßig Voraussetzung für die Bejahung einer Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen (vgl BGH GRUR 1989, 347, 348 - MICROTRONIC; GRUR 1999, 586 - White Lion; GRUR 1999, 731, 733 - Canon II).

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Eine infolge intensiver Benutzung und Bewerbung gesteigerte Kennzeichnungskraft kann der Widerspruchsmarke - bezogen auf den insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke im Februar 1998 (vgl BGH GRUR 1961, 347, 350 - Almglocke; GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV) - allenfalls für "Computerspiele, Videospielapparate" zugebilligt werden, deren umfangreichen Absatz die Widersprechenden substanziiert belegt hat.

    Inwieweit sich der Verkehr auf die Benennung mit der griffigen prägnanten Kurzform "F 1" beschränkt oder auch den Wortbestandteil "Formula 1" als den das Verständnis von "F 1" erläuternden Begriff wiedergibt (vgl BGH GRUR 2002, 1067, 1070 - DKV/OKV), kann hier dahingestellt bleiben, denn auch die angegriffene Marke enthält den Bestandteil "F 1" in größenmäßig dominierender Herausstellung und das mit "Formula 1" klanglich fast identische und begrifflich damit übereinstimmende Element "Formel 1".

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Der Bundesgerichtshof hat in der "EURO 2000"-Entscheidung (MarkenR 2004, 342, 344) zwar die Auffassung vertreten, dass "EURO 2000" vom Verkehr nur als Kurzbezeichnung für das sportliche Ereignis der Fußball-Europameisterschaft 2000 als solches aufgefasst und auf einem Fußball daher als bloße Bestimmungsangabe gesehen werde.

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs folgt aus der Tatsache, dass eine Sportveranstaltung ausschließlich von einem einzigen Veranstalter ausgerichtet wird - wie hier die seit jeher nur von der FIA (Federation Internationale de l'Automobile) veranstaltete Formel 1-Weltmeisterschaft -, auch nicht zwangsläufig, dass die zur Beschreibung dieser Veranstaltung übliche Bezeichnung vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst wird (vgl BGH MarkenR 2004, 342, 344 - EURO 2000; ferner OLG Hamburg MarkenR 2005, 9 - WM 2006 Germany).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Hierzu gehören in erster Linie die Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, wobei diese Faktoren derart in Wechselbeziehung zueinander stehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl EuGH GRUR Int 1998, 875, Tz 17, 18 - Canon; GRUR Int GRUR Int 1999, 734 Tz 19, 20 - Lloyd; BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly; GRUR 2004, 600, 601 - dcfix/CD-FIX).

    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht in aller Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGH GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Hierzu gehören in erster Linie die Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, wobei diese Faktoren derart in Wechselbeziehung zueinander stehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl EuGH GRUR Int 1998, 875, Tz 17, 18 - Canon; GRUR Int GRUR Int 1999, 734 Tz 19, 20 - Lloyd; BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly; GRUR 2004, 600, 601 - dcfix/CD-FIX).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs- (Sinn-)gehalt (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 738 - Lloyd/Loints) ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Hierbei ist der in der Rechtsprechung anerkannte Erfahrungssatz zu berücksichtigen, dass eine aus Wort- und Bildelementen bestehende Marke in der Regel nach dem Wort als einfachster Form der Wiedergabe benannt wird (vgl BGH GRUR 1999, 241, 242 - Lions; GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BPatG, 26.11.2003 - 28 W (pat) 246/02
    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Allein der Umstand, dass große Hersteller von Nahrungsmitteln, Sekt, Bier und Tabakwaren mitunter als Sponsoren sportlicher oder kultureller Ereignisse auftreten, ist für den Verkehr, sofern er bei der Teilnahme an dem sportlichen oder kulturellen Ereignis das Kennzeichen des Sponsors überhaupt bewusst wahrnimmt, noch kein ausreichender Grund anzunehmen, die Organisation und Veranstaltung der sportlichen oder kulturellen Ereignisse würden unter der betrieblichen Verantwortlichkeit und Kontrolle des Herstellers der dort zum Verzehr angebotenen Waren erbracht (stRspr. vgl ua 28 W (pat) 246/02 v. 26. November 2003 - Unterhaltung, sportliche und kulturelle Veranstaltungen # Bier; 32 W (pat) 464/00 v. 21. Februar 2001 - Freizeitveranstaltungen # alkoholischen Getränken; BPatG 1986, 176: Messen # Fruchtsäften, alkoholfreien Getränken).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Eine infolge intensiver Benutzung und Bewerbung gesteigerte Kennzeichnungskraft kann der Widerspruchsmarke - bezogen auf den insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke im Februar 1998 (vgl BGH GRUR 1961, 347, 350 - Almglocke; GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV) - allenfalls für "Computerspiele, Videospielapparate" zugebilligt werden, deren umfangreichen Absatz die Widersprechenden substanziiert belegt hat.
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

  • BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 39/01
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00

    "Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit

  • BPatG, 20.04.2004 - 24 W (pat) 89/03
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BPatG, 21.04.2004 - 32 W (pat) 200/01
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

  • BPatG, 21.11.1995 - 27 W (pat) 100/94
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

  • BPatG, 09.01.2003 - 25 W (pat) 279/01
  • BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95

    Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

  • BPatG, 13.04.2010 - 27 W (pat) 33/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "F1 Top Quality alliance

    Letzteres ist unschädlich, weil auch diese einen hinter der Veranstaltung stehenden individualisierbaren Unternehmer vermuten und ihm die unternehmerische Verantwortung hierfür zuschreiben (vgl. dazu EuGH GRUR - Arsenal; ferner 27 W (pat) 100/94 v. 21. November 1995 - Grand Slam Cup; BPatG, Beschluss vom 23. November 2004, Az: 27 W (pat) 47/02 - Formel 1).
  • BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10

    Markenbeschwerdeverfahren "IMAGINE Dessous & Cosmetics (Wort-Bildmarke)/IMAGINE"

    In dem nur wenig später ergangenen Beschluss vom 23. November 2004, 27 W (pat) 47/02 - Formel 1./.F Formula 1 - wird unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 594 ff. - Ferrari-Pferd - für die Waren "Kosmetik" und "Bekleidungsstücken" Warenunähnlichkeit festgestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht