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   BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04   

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BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04 (https://dejure.org/2006,30867)
BPatG, Entscheidung vom 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04 (https://dejure.org/2006,30867)
BPatG, Entscheidung vom 23. November 2006 - 24 W (pat) 111/04 (https://dejure.org/2006,30867)
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  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    Nicht ganz außer acht zu lassen ist schließlich, dass in der Widerspruchsmarke aufgrund des darin enthaltenen allgemein geläufigen Wortes "human" ein für die beteiligten Verkehrskreise ohne weiteres fassbarer Sinnanklang hervortritt, der das Auseinanderhalten der Marken zumindest erleichtert und dazu beiträgt, die Verwechslungsgefahr zu verringern (vgl. u. a. BGH GRUR 2003, 1044, 1046 "Kelly"; 2004, 600, 601 "dcfix/CD-FIX").
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    So beschränkt sich der erweiterte Schutzumfang einer Marke grundsätzlich auf die Waren, für die durch eine entsprechende Benutzung eine gesteigerte Verkehrsgeltung anzuerkennen ist (vgl. BGH GRUR 2004, 239, 240 "DONLINE"; GRUR 2004, 235, 237 "Davidoff II").
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    So beschränkt sich der erweiterte Schutzumfang einer Marke grundsätzlich auf die Waren, für die durch eine entsprechende Benutzung eine gesteigerte Verkehrsgeltung anzuerkennen ist (vgl. BGH GRUR 2004, 239, 240 "DONLINE"; GRUR 2004, 235, 237 "Davidoff II").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    Nicht ganz außer acht zu lassen ist schließlich, dass in der Widerspruchsmarke aufgrund des darin enthaltenen allgemein geläufigen Wortes "human" ein für die beteiligten Verkehrskreise ohne weiteres fassbarer Sinnanklang hervortritt, der das Auseinanderhalten der Marken zumindest erleichtert und dazu beiträgt, die Verwechslungsgefahr zu verringern (vgl. u. a. BGH GRUR 2003, 1044, 1046 "Kelly"; 2004, 600, 601 "dcfix/CD-FIX").
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    In diesem gesundheitsrelevanten Bereich wenden die Abnehmer den Produkten und ihrer Kennzeichnung aber regelmäßig besondere Aufmerksamkeit zu (vgl. BPatG GRUR 2004, 950, 951 "ACELAT/Acesal"), vor allem dann, wenn, wie hier bei den von der Widersprechenden benutzten Nährstofflösungen, die Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern betroffen ist.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. u. a. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 (Nr. 18-21) "Lloyd"; GRUR Int. 2000, 899, 901 (Nr. 40) "Marca/Adidas"; GRUR 2005, 1042, 1044 (Nr. 27) "THOMSON LIFE"; BGH GRUR 2004, 865, 866 "Mustang"; GRUR 2005, 513, 514 "MEY/Ella May").
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. u. a. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 (Nr. 18-21) "Lloyd"; GRUR Int. 2000, 899, 901 (Nr. 40) "Marca/Adidas"; GRUR 2005, 1042, 1044 (Nr. 27) "THOMSON LIFE"; BGH GRUR 2004, 865, 866 "Mustang"; GRUR 2005, 513, 514 "MEY/Ella May").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    Abgesehen davon hat die Markenstelle zu Recht darauf hingewiesen, dass aus der Eintragung einer Marke aufgrund festgestellter Verkehrsdurchsetzung zunächst nur folgt, dass sie die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1-3 MarkenG (bzw. vor dem 1. Januar 1995 des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG) überwunden und im Zeitpunkt ihrer Eintragung, hier also im Jahr 1953, für die geschützten Waren normale Unterscheidungskraft besessen hat (vgl. u. a. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 "Kinder").
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. u. a. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 (Nr. 18-21) "Lloyd"; GRUR Int. 2000, 899, 901 (Nr. 40) "Marca/Adidas"; GRUR 2005, 1042, 1044 (Nr. 27) "THOMSON LIFE"; BGH GRUR 2004, 865, 866 "Mustang"; GRUR 2005, 513, 514 "MEY/Ella May").
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 187/98

    ISCO; Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Marke vor Abschluß des

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 24 W (pat) 111/04
    Vielmehr ist gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3 MarkenG von den tatsächlich benutzten Waren "diätetischen Nährstofflösungen zur Energie- und Nährstoffsubstitution für Säuglinge, Kinder und Kranke" auszugehen, zumal diese als eine abgrenzbare Warenuntergruppe innerhalb des breit gefächerten Oberbegriffs "diätetische Erzeugnisse für Säuglinge, Kinder und Kranke" anzusehen sind (vgl. BGH GRUR 2002, 59, 63 "ISCO"; GRUR 2002, 65, 67 "Ichthyol"; BGH MarkenR 2006, 409, 410 f. (Nr. 21, 22) "Ichthyol II").
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BPatG, 21.12.2004 - 24 W (pat) 43/03
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 18/99

    "Ichtyhol"; Warenbegriff für eine Marke im Arzneimittelbereich

  • BPatG, 05.01.2001 - 25 W (pat) 71/99
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

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