Rechtsprechung
BPatG, 23.11.2012 - 26 W (pat) 538/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 37 MarkenG, § 113 MarkenG, § 119 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "IBERICOS (IR-Marke)" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freihaltebedürfnis an der geographischen Herkunftsangabe "IBERICOS" hinsichtlich einer Eintragung für Waren der Klasse 33
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "IBERICOS (IR-Marke)" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "IBERICOS (IR-Marke)" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 23.11.2012 - 26 W (pat) 538/12
Nach den Grundsätzen u. a. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-108/97 vom 4.05.99 - Chiemsee) zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Markenrechtsrichtlinie könne im vorliegenden Fall ein Freihaltebedürfnis an der angemeldeten geographischen Herkunftsangabe "IBERICOS" hinsichtlich der beanspruchten Waren nicht in Abrede gestellt werden.Denn wie der EuGH in Bezug auf geographische Herkunftsangaben ausdrücklich hervorgehoben hat, setzt die Anwendung des Schutzhindernisses nicht voraus, dass ein konkretes, aktuelles oder ernsthaftes Freihaltebedürfnis besteht (EuGH WRP 1999, 629, 633, Tz. 35 "Windsurfing Chiemsee").
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 23.11.2012 - 26 W (pat) 538/12
Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Nr. 51 - Arsenal Football Club; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09
SUPERgirl
Auszug aus BPatG, 23.11.2012 - 26 W (pat) 538/12
Auch die Berufung der Anmelderin auf ihrer Ansicht nach vergleichbare Voreintragungen kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da selbst identische Voreintragungen im Inland keinerlei verbindliche Bedeutung haben und es für die Frage der Eintragung einer angemeldeten Marke allein darauf ankommt, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Schutzhindernisses gegeben sind (vgl. u. a. EuGH GRUR, 667, Nr. 13 ff. - Bild.T-Online.de u. ZVS; BGH GRUR 2011, 230, Nr. 10 - SUPERgirl).
- EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus BPatG, 23.11.2012 - 26 W (pat) 538/12
Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Nr. 51 - Arsenal Football Club; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 23.11.2012 - 26 W (pat) 538/12
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (EuGH GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel; GRUR 2008, 608, 611 (Nr. 66) - EUROHYPO). - EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 23.11.2012 - 26 W (pat) 538/12
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (EuGH GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel; GRUR 2008, 608, 611 (Nr. 66) - EUROHYPO). - EuGH, 10.03.2011 - C-51/10
Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke …
Auszug aus BPatG, 23.11.2012 - 26 W (pat) 538/12
Die Prüfung der angemeldeten Marke ist auch ausschließlich auf diese Marke selbst zu beziehen (EuGH GRUR Int. 2011, 400, Nr. 77 - Zahl 1000).