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   BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17   

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https://dejure.org/2017,47487
BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17 (https://dejure.org/2017,47487)
BPatG, Entscheidung vom 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17 (https://dejure.org/2017,47487)
BPatG, Entscheidung vom 23. November 2017 - 28 W (pat) 532/17 (https://dejure.org/2017,47487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Schmucke Sache" - Auslegung als Beschwerde - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung des Zeichens "Schmucke Sache" als Wortmarke für "Schmuckstücke; Schmuckstücke aus Glas; Schmuckwaren" (Klasse 14); Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schmucke Sache" - Auslegung als Beschwerde - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.2017 - X ZB 1/17

    Widerruf des Streitpatents: Gemeinsame Einreichung einer Beschwerdeschrift durch

    Auszug aus BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17
    Aus dem Zusammenhang der Erklärung ergibt sich aber ein ausreichender objektiver Anhalt dafür, dass er sein Ziel vorrangig mit Hilfe der Beschwerde verfolgen will (vgl. zur Auslegung von Prozesserklärungen BGH, Beschluss vom 19. September 2017, X ZB 1/17 - Mehrschichtlager).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850 BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19, 28 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 1204, BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19, 28 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2013, 1143, Nr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17
    Allerdings sieht das Publikum in solchen Bezeichnungen oder Wortfolgen regelmäßig dann keinen betrieblichen Herkunftshinweis, wenn sie eine bloße Werbefunktion ausüben (vgl. EuGH MarkenR 2012, 304, Rdnr. 34, 35 - SMART TECHNOLOGIES; BGH GRUR 2016, 934, Rdnr. 23 - OUI; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8, Rdnr. 222).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850 BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19, 28 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 1204, BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19, 28 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2013, 1143, Nr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17
    a) Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, Rdnr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2008, 710, Rdnr. 12 - VISAGE).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

    Auszug aus BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17
    a) Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850 BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19, 28 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 1204, BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19, 28 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2013, 1143, Nr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 23.11.2017 - 28 W (pat) 532/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, Rdnr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2008, 710, Rdnr. 12 - VISAGE).
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