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   BPatG, 24.02.2017 - 7 W (pat) 22/16   

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BPatG, 24.02.2017 - 7 W (pat) 22/16 (https://dejure.org/2017,5962)
BPatG, Entscheidung vom 24.02.2017 - 7 W (pat) 22/16 (https://dejure.org/2017,5962)
BPatG, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 7 W (pat) 22/16 (https://dejure.org/2017,5962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 Abs 1 PatG, § 4 Abs 2 S 2 VwZG
    Patentbeschwerdeverfahren wegen Weiterbehandlung - "Kühlvorrichtung für elektronische Bauteile mit einer Heatsink in SMD-Technik" - zur Zustellungsfiktion - Zustellung eines Dokuments mittels Einschreiben durch Übergabe - Dokument gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur ...

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren wegen Weiterbehandlung - "Kühlvorrichtung für elektronische Bauteile mit einer Heatsink in SMD-Technik" - zur Zustellungsfiktion - Zustellung eines Dokuments mittels Einschreiben durch Übergabe - Dokument gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentbeschwerdeverfahren wegen Weiterbehandlung - "Kühlvorrichtung für elektronische Bauteile mit einer Heatsink in SMD-Technik" - zur Zustellungsfiktion - Zustellung eines Dokuments mittels Einschreiben durch Übergabe - Dokument gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 10.12.1998 - 9 W (pat) 22/98

    Patentbeschwerdeverfahren - Beschlußzustellung mittels eines eingeschriebenen

    Auszug aus BPatG, 24.02.2017 - 7 W (pat) 22/16
    Bei dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post handelt es sich nämlich nicht um das Ende einer Frist, auf das die Regelung des § 193 BGB anwendbar wäre, sondern um einen Zeitpunkt, der auch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Oktober 2014, 10 A 11170/13, juris, m. w. N.; BPatGE 40, 270, 272; Schulte/Schell, a. a. O., § 127 Rdn. 77; Sadler, VwVG/VwZG, 8. Aufl., VwZG § 4 Rdn. 13).

    Ihm steht zur Einlegung des Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs - ausgehend von dem tatsächlichen Eingang des Beschlusses - jedenfalls die volle im Gesetz dafür vorgesehene Frist zur Verfügung, u. U. darüber hinaus ein oder zwei weitere Tage, wenn der anzufechtende Beschluss nicht erst am dritten, sondern bereits am zweiten oder am ersten Tag nach der Absendung bei ihm eingetroffen ist (weshalb der Tag der Aufgabe zur Post einem Beteiligten weder auf der übermittelten Ausfertigung noch im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung explizit mitgeteilt werden muss, vgl. BPatG, Beschluss vom 10. Dezember 1998, 9 W (pat) 22/98, BPatGE 40, 270 = GRUR 1999, 569).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2014 - 10 A 11170/13

    Zeitpunkt der Bekanntgabe bei Zustellung durch die Post mittels Einschreiben

    Auszug aus BPatG, 24.02.2017 - 7 W (pat) 22/16
    Bei dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post handelt es sich nämlich nicht um das Ende einer Frist, auf das die Regelung des § 193 BGB anwendbar wäre, sondern um einen Zeitpunkt, der auch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Oktober 2014, 10 A 11170/13, juris, m. w. N.; BPatGE 40, 270, 272; Schulte/Schell, a. a. O., § 127 Rdn. 77; Sadler, VwVG/VwZG, 8. Aufl., VwZG § 4 Rdn. 13).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BPatG, 24.02.2017 - 7 W (pat) 22/16
    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass die Zustellung entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG nicht als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post bewirkt anzusehen sei, wenn es sich bei diesem Tag um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handele, weshalb als Zustellungstag in diesen Fällen der darauffolgende Werktag anzusehen sei (st. Rspr. des Bundesfinanzhofs für den gleichlautenden § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO seit BFH, Urteil vom 14. Oktober 2003, IX R 68/98, NJW 2004, 94; weitere Nachweise bei Engelhardt/Schlatmann, a. a. O., VwZG § 4 Rdn. 6).
  • BPatG, 22.01.2009 - 10 W (pat) 57/05
    Auszug aus BPatG, 24.02.2017 - 7 W (pat) 22/16
    Denn die drei Tage umfassende Zeitspanne der Zugangsfiktion des § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG kann nicht zu Ungunsten des Empfängers abgekürzt werden (st. Rspr., z. B. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2015, 1 B 6/15, m. w. N; Senatsbeschluss vom 22. Januar 2009, 10 W (pat) 57/05, juris Tz. 12; Schulte/Schell, PatG, 9. Aufl., § 127 Rdn. 78; Engelhardt/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Aufl., VwZG § 4 Rdn. 8).
  • BVerwG, 24.03.2015 - 1 B 6.15

    Zustellungszeitpunkt bei Übergabeeinschreiben

    Auszug aus BPatG, 24.02.2017 - 7 W (pat) 22/16
    Denn die drei Tage umfassende Zeitspanne der Zugangsfiktion des § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG kann nicht zu Ungunsten des Empfängers abgekürzt werden (st. Rspr., z. B. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2015, 1 B 6/15, m. w. N; Senatsbeschluss vom 22. Januar 2009, 10 W (pat) 57/05, juris Tz. 12; Schulte/Schell, PatG, 9. Aufl., § 127 Rdn. 78; Engelhardt/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Aufl., VwZG § 4 Rdn. 8).
  • BPatG, 13.09.2017 - 7 W (pat) 6/17

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der

    2. Da der Beschluss des Patentamts vom 19. Januar 2017 der Anmelderin mittels eines am 20. Januar 2017 zur Post gegebenen Übergabe-Einschreibbriefs zugestellt worden ist, gilt er als am 23. Januar 2017 als zugestellt (§ 127 Abs. 1 PatG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG); dass ihn die Anmelderin tatsächlich schon am 21. Januar 2017 erhalten hat, ändert daran nichts (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 24. Februar 2017, 7 W (pat) 22/16, BlPMZ 2017, 265 (unter II.2b) - Zustellungsfiktion, m. w. N.; Schulte/Schell, PatG, 10. Aufl., § 127 Rn. 81).
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