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   BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09   

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BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09 (https://dejure.org/2010,24607)
BPatG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09 (https://dejure.org/2010,24607)
BPatG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 26 W (pat) 82/09 (https://dejure.org/2010,24607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "HAMBURGER OKTOBERFEST" - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "HAMBURGER OKTOBERFEST" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "HAMBURGER OKTOBERFEST" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
    Allerdings gilt es hierbei zu berücksichtigen, dass das Merkmal des (engen) beschreibenden Bezugs im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht absolut und generalisierend zu ermitteln ist, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängt, nämlich vom Bedeutungsgehalt der konkret als Marke beanspruchten Bezeichnung und den konkreten Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 856 f. - FUSSBALL WM 2006 ).
  • BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
    Parallelverfahren: 26 W (pat) 83/09.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Linde

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
    Zwar hat sich die Feststellung, dass die angemeldete Marke zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen könne, auf das angemeldete Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu beziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward u. Rado ; EuGH GRUR 2003, 604, 609 - Libertel ; EuGH GRUR 2004, 674, 675 - Postkantoor ; BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS ).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
    Zwar hat sich die Feststellung, dass die angemeldete Marke zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen könne, auf das angemeldete Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu beziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward u. Rado ; EuGH GRUR 2003, 604, 609 - Libertel ; EuGH GRUR 2004, 674, 675 - Postkantoor ; BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS ).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
    Die Zurückweisung einer Markenanmeldung kann nicht mit der Begründung erfolgen, die Marke stelle zwar nicht für die angemeldeten, wohl aber für andere - ähnliche - Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Angabe dar (vgl. BGH GRUR 1997, 634, 636 - TURBO II ; BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
    Zwar hat sich die Feststellung, dass die angemeldete Marke zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen könne, auf das angemeldete Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu beziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward u. Rado ; EuGH GRUR 2003, 604, 609 - Libertel ; EuGH GRUR 2004, 674, 675 - Postkantoor ; BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS ).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04
    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
    Zwar hat sich die Feststellung, dass die angemeldete Marke zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen könne, auf das angemeldete Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu beziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward u. Rado ; EuGH GRUR 2003, 604, 609 - Libertel ; EuGH GRUR 2004, 674, 675 - Postkantoor ; BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS ).
  • BPatG, 22.03.2006 - 26 W (pat) 158/05

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
    Im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren und Dienstleistungen stellt sich das " HAMBURGER OKTOBERFEST " - losgelöst von einer sich am Münchner Oktoberfest orientierenden Assoziation - aus der Sicht des Verkehrs in ausschließlich beschreibender Weise als ein in Hamburg - zumindest auch - im Monat Oktober stattfindendes oder an dem Münchner Oktoberfest orientierendes Fest dar, auf dem die beanspruchten Getränke einschließlich damit in Zusammenhang stehend die Beherbergung und Verpflegung von Gästen angeboten werden (vgl. hierzu auch PAVIS PROMA 26 W (pat) 158/05 - MUNICH BEER FESTIVAL ).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96
    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
    Ohne Erfolg hält dem die Anmelderin unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGH GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES entgegen, die Markenstelle habe verkannt, dass ein möglicherweise vorhandenes Bedürfnis, die Marke " HAMBURGER OKTOBERFEST " für Dienstleistungen der Klasse 41 freizuhalten, keine Grundlage für die Versagung einer Eintragung dieses Zeichens für die im Zusammenhang mit einer solchen Festivität dem Publikum angebotenen verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen bilde.
  • BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ischa Freimaak" - fehlende Unterscheidungskraft

    Auf dem Getränkesektor entspricht es auch den Gepflogenheiten, mit Hilfe der auf den Getränken angebrachten Etikettierung auf besondere Veranstaltungen hinzuweisen (BPatG Beschluss vom 12. Oktober 2010, 27 W (pat) 60/10 - Esslinger Zwiebelfest; Beschluss vom 24. März 2010, 26 W (pat) 82/09 - Hamburger Oktoberfest).
  • BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 508/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schlachtezauber" - fehlende Unterscheidungskraft

    Insbesondere auf dem Getränkesektor entspricht es auch den Gepflogenheiten, mit Hilfe der auf den Getränken angebrachten Etikettierung auf besondere Veranstaltungen hinzuweisen (BPatG Beschluss vom 12. Oktober 2010, 27 W (pat) 60/10 - Esslinger Zwiebelfest; Beschluss vom 24. März 2010, 26 W (pat) 82/09 - Hamburger Oktoberfest).
  • BPatG, 21.02.2019 - 29 W (pat) 506/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bremer Osterwiese" - fehlende Unterscheidungskraft

    Auf dem Getränkesektor entspricht es den Gepflogenheiten, mit Hilfe der auf den Getränken angebrachten Etikettierung auf besondere Veranstaltungen hinzuweisen (BPatG Beschluss vom 12.10.2010, 27 W (pat) 60/10 - Esslinger Zwiebelfest; Beschluss vom 24.03.2010, 26 W (pat) 82/09 - Hamburger Oktoberfest).
  • BPatG, 01.03.2018 - 25 W (pat) 30/17

    Unterscheidungskraft der zur Eintragung als Wortmarke ins Markenregister

    Im Übrigen ist die Schutzfähigkeit allgemeiner Veranstaltungsangaben in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wiederholt verneint worden (vgl. dazu z. B. die Entscheidungen vom 22. März 2006 im Verfahren 26 W (pat) 158/05 - MUNICH BEER FESTIVAL und vom 24. März 2010 im Verfahren 26 W (pat) 82/09 - HAMBURGER OKTOBERFEST; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 12.10.2010 - 27 W (pat) 60/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Esslinger Zwiebelfest" - auch ohne Bezug zur

    Die Getränke der Klasse 33 können für das Esslinger Zwiebelfest bestimmt sein oder dort ausgeschenkt werden (s. a. BPatG, Beschluss vom 24. März 2010, Az.: 26 W (pat) 82/09 - Hamburger Oktoberfest).
  • BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "OKTOBERFEST HAMBURG" - Freihaltungsbedürfnis

    Parallelverfahren: 26 W (pat) 82/09.
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