Rechtsprechung
BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "OKTOBERFEST HAMBURG" - Freihaltungsbedürfnis
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Allerdings gilt es hierbei zu berücksichtigen, dass das Merkmal des (engen) beschreibenden Bezugs im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht absolut und generalisierend zu ermitteln ist, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängt, nämlich vom Bedeutungsgehalt der konkret als Marke beanspruchten Bezeichnung und den konkreten Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 856 f. - FUSSBALL WM 2006 ). - BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
Markenbeschwerdeverfahren - "HAMBURGER OKTOBERFEST" - Freihaltungsbedürfnis
Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Parallelverfahren: 26 W (pat) 82/09. - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
LOKMAUS
Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Zwar hat sich die Feststellung, dass die angemeldete Marke zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen könne, auf das angemeldete Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu beziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward u. Rado ; EuGH GRUR 2003, 604, 609 - Libertel ; EuGH GRUR 2004, 674, 675 - Postkantoor ;… BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS ).
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04
Linde
Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Zwar hat sich die Feststellung, dass die angemeldete Marke zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen könne, auf das angemeldete Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu beziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward u. Rado ; EuGH GRUR 2003, 604, 609 - Libertel ; EuGH GRUR 2004, 674, 675 - Postkantoor ;… BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS ). - EuGH, 08.04.2003 - C-53/01
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Zwar hat sich die Feststellung, dass die angemeldete Marke zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen könne, auf das angemeldete Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu beziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward u. Rado ; EuGH GRUR 2003, 604, 609 - Libertel ; EuGH GRUR 2004, 674, 675 - Postkantoor ;… BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS ). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
"Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung; …
Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Zwar hat sich die Feststellung, dass die angemeldete Marke zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen könne, auf das angemeldete Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu beziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward u. Rado ; EuGH GRUR 2003, 604, 609 - Libertel ; EuGH GRUR 2004, 674, 675 - Postkantoor ;… BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS ). - BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Die Zurückweisung einer Markenanmeldung kann nicht mit der Begründung erfolgen, die Marke stelle zwar nicht für die angemeldeten, wohl aber für andere - ähnliche - Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Angabe dar (vgl. BGH GRUR 1997, 634, 636 - TURBO II ;… BGH a. a. O. - HOUSE OF BLUES , S. 989). - BPatG, 22.03.2006 - 26 W (pat) 158/05
HOUSE OF BLUES
Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren und Dienstleistungen stellt sich das " OKTOBERFEST HAMBURG " - losgelöst von einer sich am Münchner Oktoberfest orientierenden Assoziation - aus der Sicht des Verkehrs in ausschließlich beschreibender Weise als ein in Hamburg - zumindest auch - im Monat Oktober stattfindendes oder an dem Münchner Oktoberfest orientierendes Fest dar, auf dem die beanspruchten Getränke einschließlich damit in Zusammenhang stehend die Beherbergung und Verpflegung von Gästen angeboten werden (vgl. hierzu auch PAVIS PROMA 26 W (pat) 158/05 - MUNICH BEER FESTIVAL ). - BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96
Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Ohne Erfolg hält dem die Anmelderin unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGH GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES entgegen, die Markenstelle habe verkannt, dass ein möglicherweise vorhandenes Bedürfnis, die Marke " OKTOBERFEST HAMBURG " für Dienstleistungen der Klasse 41 freizuhalten, keine Grundlage für die Versagung einer Eintragung dieses Zeichens für die im Zusammenhang mit einer solchen Festivität dem Publikum angebotenen verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen bilde.
- BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
Libertel
Parallelverfahren: 26 W (pat) 83/09.