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   BPatG, 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10   

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https://dejure.org/2010,31278
BPatG, 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10 (https://dejure.org/2010,31278)
BPatG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10 (https://dejure.org/2010,31278)
BPatG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 28 W (pat) 501/10 (https://dejure.org/2010,31278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "SAFETYSOUND" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SAFETYSOUND" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SAFETYSOUND" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10
    Bei fremdsprachigen Begriffen ist ein Freihaltebedürfnis allerdings nur dann zu bejahen, wenn davon auszugehen ist, dass ihre beschreibende Bedeutung von den angesprochenen, inländischen Verkehrskreisen auch erkannt werden kann (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 26 - Matratzen Concord/Hukla).

    Dieser Bedeutungsgehalt ist für den inländischen Verkehr auch ohne Weiteres verständlich, zumal nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen immer der mit den fraglichen Waren befasste Handel zu zählen ist, der über besonders qualifizierte Sprachkenntnisse verfügt (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 ff., Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723, 725, Rdn. 29 - Chiemsee).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10
    Trotzdem ist es zulässig, zunächst die Bedeutungsgehalte der einzelnen Bestandteile einer Wortverbindung zu bestimmen, um ihren semantischen Gehalt ermitteln zu können (vgl. hierzu EuGH, MarkenR 2007, 204, Rdn. 78-80 - Celltech; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 31 - BioID).

    Vielmehr muss auch bei so genannten Wortneuschöpfungen ermittelt werden, welcher standardsprachlicher Bedeutungsgehalt ihnen zuzuordnen ist (vgl. hierzu EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 31 - BioID).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10
    In einem weiteren Schritt bleibt dann aber stets zu prüfen, ob zwischen der Wortverbindung in ihrer Gesamtheit und der bloßen Summe ihrer beschreibenden Bestandteile ein merklicher Unterschied besteht, beispielsweise aufgrund vorhandener syntaktischer oder semantischer Besonderheiten (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 28 - SAT.2).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10
    Nach diesem Ausschlusstatbestand sind alle Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die dazu dienen können, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; BGH GRUR 2000, 211, 212 - FÜNFER ).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10
    Dieser Bedeutungsgehalt ist für den inländischen Verkehr auch ohne Weiteres verständlich, zumal nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen immer der mit den fraglichen Waren befasste Handel zu zählen ist, der über besonders qualifizierte Sprachkenntnisse verfügt (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 ff., Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723, 725, Rdn. 29 - Chiemsee).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10
    Soweit die Anmelderin sinngemäß geltend macht, die angemeldete Bezeichnung sei schon aufgrund ihrer Mehrdeutigkeit schutzfähig, bleibt auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hinzuweisen, nach der ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es - wie hier - zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der infrage stehenden Waren bezeichnet (EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus BPatG, 24.03.2010 - 28 W (pat) 501/10
    Trotzdem ist es zulässig, zunächst die Bedeutungsgehalte der einzelnen Bestandteile einer Wortverbindung zu bestimmen, um ihren semantischen Gehalt ermitteln zu können (vgl. hierzu EuGH, MarkenR 2007, 204, Rdn. 78-80 - Celltech; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 31 - BioID).
  • BPatG, 01.06.2023 - 30 W (pat) 547/21
    Dass die konkrete Wortzusammensetzung lexikalisch nicht nachweisbar ist, schließt ein weithin bestehendes Verständnis der inländischen Verbraucher nicht aus (vgl. insoweit auch u.a. BPatG 25 W (pat) 508/17 - esales; 25 W (pat) 503/17 - PatientAssist; 26 W (pat) 525/20 - GreenClean; 28 W (pat) 501/10 Safetysound), zumal sich das angemeldete Zeichen juraguru in die Wortbildungspraxis zu "Juraexperte" oder "Börsenguru" ohne weiteres einreiht und auch verwendet wird, um auf einen Rechtsexperten hinzuweisen.
  • BPatG, 04.11.2020 - 25 W (pat) 522/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kindheitsretter" - keine Unterscheidungskraft

    Es mag zwar sein, dass die Wortzusammensetzung nicht zum allgemein gebräuchlichen deutschen Wortschatz zu zählen ist, das schließt jedoch in keiner Weise ein weithin bestehendes Verständnis der inländischen Verbraucher aus (vgl. insoweit auch u.a. BPatG 25 W (pat) 508/17 - esales; 25 W (pat) 503/17 - PatientAssist; 26 W (pat) 525/20 - GreenClean; 28 W (pat) 501/10 Safetysound - die Entscheidungen des BPatG sind über die Homepage des Gerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 08.12.2022 - 30 W (pat) 578/20
    Es mag zwar sein, dass die konkrete Wortzusammensetzung nicht zum allgemein gebräuchlichen deutschen Wortschatz zu zählen ist, das schließt jedoch ein beschreibendes Verständnis der inländischen Verbraucher nicht aus (vgl. insoweit auch u. a. BPatG 25 W (pat) 508/17 - esales; 25 W (pat) 503/17 - PatientAssist; 26 W (pat) 525/20 - GreenClean; 28 W (pat) 501/10 Safetysound - die Entscheidungen des BPatG sind über die Homepage des Gerichts öffentlich zugänglich), zumal sich das angemeldete Zeichen leasingretter in die vorgenannte Wortbildungspraxis ohne weiteres einreiht.
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