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   BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10   

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BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10 (https://dejure.org/2011,9296)
BPatG, Entscheidung vom 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10 (https://dejure.org/2011,9296)
BPatG, Entscheidung vom 24. März 2011 - 29 W (pat) 212/10 (https://dejure.org/2011,9296)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Winterreifen (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt - betrieblicher Herkunftshinweis - kein ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Winterreifen (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt - betrieblicher Herkunftshinweis - kein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Unterscheidungskraft i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG) bei einer Verwendung des Begriffs "Volkswinterreifen" als kombinierte Wortmarke und Bildmarke; Verwendung des vorangestellten Worts "Volks" bei zusammengesetzten Substantiven als Hinweis ...

  • kanzlei.biz

    "Volkswinterreifen" als Wort-/Bild-Marke schützenswert

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Winterreifen (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt - betrieblicher Herkunftshinweis - kein ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Winterreifen (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt - betrieblicher Herkunftshinweis - kein ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Winterreifen (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt - betrieblicher Herkunftshinweis - kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenschutz für Wort-Bild-Marke "Volkswinterreifen"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Volkswinterreifen" als Wort-Bild-Marke geschützt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 195/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Tippschein (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten der Beschwerdebegründung wird auf die Schriftsätze vom 19. November 2010 und 14. März 2011 (Bl. 11 - 31 und Bl. 178 -188 GA 29 W (pat) 195/10 jeweils samt Anlagen) Bezug genommen.

    Die Beschwerdeführerin hat glaubhaft dargelegt, dass sie von September 2002 bis Februar 2011 im Rahmen der crossmedialen Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen insgesamt 122 sog. "Volks-Aktionen" durchgeführt hat, die jeweils wenige Wochen angedauert haben (vgl. Übersicht "Volks-Aktionen" - Stand 7. Februar 2011, Anlage zum Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 9. Februar 2011, Bl. 173/174 GA 29 W (pat) 195/10).

    Die Absatzzahlen der bisherigen "Volks-Aktionen" belaufen sich auf insgesamt über ... Millionen Euro (vgl. Anlage H 8 zum Schriftsatz vom 19. November 2010, Bl. 69/70 GA 29 W (pat) 195/10), insgesamt sind rund ... Millionen "Volks-Produkte" verkauft worden, d. h. im Durch schnitt hat jeder zweite Bundesbürger ein solches Produkt erworben.

    Die Bewerbung von verschiedenen "Volks-Produkten" ergibt sich aus den von der Beschwerdeführerin vorgelegten Unterlagen (Anzeigen zu verschiedenen "Volks-Aktionen", Anlage H 12 zum Schreiben vom 7. Februar 2011, Bl. 152 - 161 GA 29 W (pat) 195/10, und Anlage H 17 zum Schriftsatz vom 14. März 2011, Bl. 218 - 235 GA 29 W (pat) 195/10; Pressestimmen zu den Volks-Produkten, Anlage zum o. g. Protokoll, Bl. 175 GA 29 W (pat) 195/10; Plakat zur 100. Volks-Aktion, Anlage zum o. g. Protokoll) und ist dem Senat auch aus eigener Wahrnehmung in den Medien bekannt.

    - Der jeweils gut sichtbare Hinweis in den Anzeigen und auf den Waren, dass es sich um "Eine gemeinsame Volks-Aktion von ... (dem jeweiligen Kooperationspartner und) Bild.de" handelt (vgl. zu den obigen Ausführungen insgesamt die von der Beschwerdeführerin vorgelegten Anzeigen zu verschiedenen Volks-Aktionen, Bl. 152 - 169 und Bl. 218 - 235 GA 29 W (pat) 195/10, sowie die Pressestimmen zu den Volks-Produkten S. 13, 17, 18, 20, 24, 28, 30, 32, 34, 36.38, 58, Anlage zum o. g. Protokoll).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    Die ständige Präsenz einer Vielzahl von - insbesondere hinsichtlich Layout, Design, Farbgebung und Struktur - gleichartig aufgebauten Wort-/Bildzeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt seit nunmehr mindestens sieben Jahren rechtfertigt den Schluss, dass sich der Verkehr inzwischen an diese Art der Aufmachung als Kennzeichnung der jeweiligen Produkte gewöhnt hat und darin einen betrieblichen Herkunftshinweis sieht (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 59 - Vorsprung durch Technik).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    ff) Darüber hinaus ist auch bei den zur Kennzeichnung der beanspruchten Dienstleistungen praktisch bedeutsamen und naheliegenden Verwendungsmöglichkeiten des Anmeldezeichens auf Gegenständen, die bei der Erbringung der fraglichen Dienstleistungen zum Einsatz gelangen, wie insbesondere auf der Berufskleidung, auf Geschäftsbriefen und -papieren, Prospekten, Preislisten, Rechnungen, Ankündigungen und Werbedrucksachen, anzunehmen, dass der angesprochene Verkehr das Zeichen ohne weiteres als Marke verstehen wird (BGH GRUR 2010, 825 Rdnr. 21 f. - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    Grundsätzlich kann einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke - unbeschadet einer etwaigen fehlenden Unterscheidungskraft dieser Wortelemente - als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die grafischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; a. a. O. - anti Kalk; EuGH GRUR 2006, 229, 233 Rdnr. 73, 74 - BioID).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08

    Goldhase II

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    Die Bedeutung, die einem einzelnen Bestandteil für den Gesamteindruck eines mehrgliedrigen Zeichens zukommt, hängt maßgeblich auch davon ab, in welcher Beziehung er innerhalb der konkreten Gestaltung des jeweiligen Gesamtzeichens zu den übrigen Zeichenbestandteilen steht (BGH GRUR 2011, 148 - Goldhase II).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    Es bedarf vielmehr eines auffallenden Hervortretens der grafischen Elemente, um sich dem Verkehr als Herkunftshinweis einzuprägen (BGH a. a. O. 1153, 1154 - anti Kalk; GRUR 2008, 710, 711 Rdnr. 20 - VISAGE).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 212/10
    Besteht eine Marke aus mehreren Elementen, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von der Gesamtheit der Marke auszugehen (BGH GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; a. a. O. - anti Kalk; GRUR 2011, 65 Rdnr. 10 - Buchstabe T mit Strich).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 16.06.2008 - 27 W (pat) 32/08
  • BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09

    Buchstabe T mit Strich

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • OLG München, 20.10.2011 - 29 U 1499/11

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zusammengesetzter Zeichen mit dem Bestandteil

    Nach der Lebenserfahrung ist deshalb davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs den angegriffenen Bezeichnungen keine Beschaffenheitsangabe, etwa für einen besonders günstigen, für jedermann erschwinglichen Preis der betreffenden Dienstleistungen bzw. Waren, beilegt, sondern sie als Produktnamen auffasst und in ihnen die Bezeichnung einer Dienstleistung bzw. von Waren eines bestimmten Unternehmens sieht (vgl. BGH GRUR 2009, 484, Tz. 61 m.w.N. - Metrobus ; BPatG, Beschluss vom 24. März 2011 - Az. 29 W (pat) 212/10, juris, Tz. 25 = Anlage K 72).
  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 83/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Kredit (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Angesichts der Tatsache, dass einerseits vom A... noch eine Vielzahl anderer Printmedien herausgegeben werden, deren Kennzeichen teilweise aus lediglich roten und weißen Gestaltungselementen bestehen (BILD am Sonntag, Bildwoche, BILD der Frau, AUTO BILD, Sport BILD) oder andere graphische Aufmachungen aufweisen (Computer Bild) und andererseits auch weitere Anbieter von Waren der Klasse 38 wie beispielsweise die Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut (www.mediamarkt.de) mit der Farbkombination Rot - Weiß - Schwarz werben, kommt der konkreten graphischen Gestaltung der angemeldeten Marke weder isoliert betrachtet eine gerade auf die Anmelderin hinweisende Herkunftsfunktion zu, noch führt sie in der Gesamtbetrachtung des angemeldeten Zeichens zu einer ausreichenden bildhaften Verfremdung des Wortbestandteils (vgl. BPatG, PAVIS PROMA, 26 W (pat) 5/10 - erotik1.de; Abweichung von BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 29/11 - Volks-Fernbedienung; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 21/11 - Volks-Aktion; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 19/11 - Volks-Milch; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 5/11 - Volks-Hähnchen; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 204/10 - VOLKS-WINTERRAD; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 216/1 - Volks-Rabatt; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 203/10 - Volks-T-Shirt; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 215/10 - Volks-Golfen; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 4/11 - Volks-Sandwich; von BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 212/10 - Volks-Winterreifen).
  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 102/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Plasma-TV (Wort-Bild-Marke)" -

    Angesichts der Tatsache, dass einerseits vom A... noch eine Vielzahl anderer Printmedien herausgegeben werden, deren Kennzeichen teilweise aus lediglich roten und weißen Gestaltungselementen bestehen (BILD am Sonntag, Bildwoche, BILD der Frau, AUTO BILD, Sport BILD) oder andere graphische Aufmachungen aufweisen (Computer Bild) und andererseits auch weitere Anbieter von Waren der Klasse 38 wie beispielsweise die Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut (www.mediamarkt.de) mit der Farbkombination Rot - Weiß - Schwarz werben, kommt der konkreten graphischen Gestaltung der angemeldeten Marke weder isoliert betrachtet eine gerade auf die Anmelderin hinweisende Herkunftsfunktion zu, noch führt sie in der Gesamtbetrachtung des angemeldeten Zeichens zu einer ausreichenden bildhaften Verfremdung des Wortbestandteils (vgl. BPatG, PAVIS PROMA, 26 W (pat) 5/10 - erotik1.de; Abweichung von BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 29/11 - Volks-Fernbedienung; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 21/11 - Volks-Aktion; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 19/11 - Volks-Milch; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 5/11 - Volks-Hähnchen; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 204/10 - VOLKS-WINTERRAD; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 216/1 - Volks-Rabatt; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 203/10 - Volks-T-Shirt; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 215/10 - Volks-Golfen; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 4/11 - Volks-Sandwich; von BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 212/10 - Volks-Winterreifen).
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