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BPatG, 24.03.2022 - 30 W (pat) 701/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 09.06.2016 - 30 W (pat) 704/15
Designbeschwerdeverfahren - "Möbel für Unterhaltungselektronik" - zur …
Auszug aus BPatG, 24.03.2022 - 30 W (pat) 701/20
Deshalb spielt es auch keine Rolle, dass die technische Bedingtheit für jedes in der in der Sammelanmeldung enthaltene Design einzeln zu prüfen ist (vgl. BPatG 30 W (pat) 704/15 - Sammelanmeldung). - BGH, 20.12.2018 - I ZB 25/18
Sporthelm - Einheitlicher Schutzgegenstand im Sinne des Designgesetzes
Auszug aus BPatG, 24.03.2022 - 30 W (pat) 701/20
Einem Design fehlt es danach an der Designfähigkeit, wenn in der Anmeldung nicht die Erscheinungsform eines "Erzeugnisses" im Sinne von § 1 Nr. 1 DesignG, das heißt eines industriellen oder handwerklichen Gegenstands (§ 1 Nr. 2 DesignG), wiedergegeben wird, sondern beispielsweise ein Naturprodukt, und/oder wenn in der Anmeldung nicht die Erscheinungsform "eines" Erzeugnisses wiedergegeben wird, weil sich dann der Gegenstand des Designschutzes nicht bestimmen lässt (BGH GRUR 2019, 832 Tz. 10, 11 - Sporthelm). - BPatG, 11.11.2004 - 10 W (pat) 705/03
Auszug aus BPatG, 24.03.2022 - 30 W (pat) 701/20
Auch bei Verfahrenshandlungen gilt demnach, dass eine Auslegung nicht am Wortlaut haften bleiben darf, sondern der in der Erklärung zum Ausdruck kommende wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen ist, wie ihn die Designstelle als Erklärungsempfänger nach den objektiv erkennbaren Umständen des Falles und der Interessenlage des Erklärenden vernünftigerweise verstehen musste (vgl. BPatG, Beschluss v. 11. November 2004 - 10 W (pat) 705/03, BeckRS 2011, 28385).