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   BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05   

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BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05 (https://dejure.org/2008,29021)
BPatG, Entscheidung vom 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05 (https://dejure.org/2008,29021)
BPatG, Entscheidung vom 24. April 2008 - 23 W (pat) 334/05 (https://dejure.org/2008,29021)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Sp., Abs. 3 - "Sortiergerät", da ein unzulässiger - einziger - Einspruch zur Beendigung des Einspruchsverfahrens ohne weitere Sachprüfung über die Rechtsbeständigkeit des Streitpatents führt, vgl. Schulte PatG, 7. Auflage, § 61, Rdn. 24 und BGH GRUR 1987, 513, II.1 - "Streichgarn".

    Bei einem unzulässigen Einspruch ist das Einspruchsverfahren ohne weitere Sachprüfung über die Rechtsbeständigkeit des Streitpatents zu beenden, vgl. Schulte PatG, 7. Auflage, § 61, Rdn. 24 und BGH GRUR 1987, 513, II.1.

  • BPatG, 22.03.1999 - 20 W (pat) 14/97

    Zulässigkeit des Einspruchs bei Berufung auf fehlende erfinderische Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Insoweit sie in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung des 20. Senats des BPatG in einem vergleichbaren Fall (ein mit Vorbringen der fehlenden erfinderischen Tätigkeit erhobener Einspruch, gestützt auf ein nachveröffentlichtes Patentdokument) Bezug genommen hat, wonach dadurch nicht die Zulässigkeit des Einspruchs in Frage gestellt sei, sondern allein dessen Begründetheit (BPatG GRUR 1999, 700-702 - "Bilderzeugungsgerät"), so vermochte dies nicht zu überzeugen:.

    Dies ist vorliegend der Fall, denn der ersichtlich gleiche Sachverhalt ist bisher unterschiedlich entschieden worden, vgl. die Beschlüsse 4 W (pat) 57/94 vom 15. Mai 1995, veröffentlicht in BlPMZ 1996, 225, sowie 4 W (pat) 53/97 vom 8. Februar 1999 (unveröffentlicht) und 17 W (pat) 12/97 vom 2. Februar 1999 (unveröffentlicht), in denen ein auf eine nachveröffentlichte Druckschrift gestützter, mit mangelnder erfinderischer Tätigkeit begründeter Einspruch als unzulässig verworfen wird, und die hierzu konträre Entscheidung 20 W (pat) 14/97 vom 22. März 1999, veröffentlicht in GRUR 1999, 700, Leitsatz - "Bilderzeugungsgerät -, derzufolge in diesem Fall nicht die Zulässigkeit des Einspruchs, sondern dessen Begründetheit in Frage gestellt ist.

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Die Rechtsauffassung zur fortdauernden Zuständigkeit des Bundespatentgerichts wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt, vgl. BGH GRUR 2007, 862, Tz. 10 am Ende - "Informationsübermittlungsverfahren II".
  • BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Die Aufhebung des § 147 Abs. 3 PatG durch das "Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes" (BGBl 2006, Teil I, Seite 1318) führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. die Senatsentscheidung vom 19. Oktober 2006, BPatG GRUR 2007, 499 - "Rundsteckverbinder").
  • BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03
    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Der gegenteiligen Rechtsauffassung (BPatG GRUR 2007, 904 - "Gesetzlicher Richter"), kann nicht gefolgt werden (vgl. die Senatsentscheidung vom 10. Mai 2007, BPatG GRUR 2007, 907 - "Gehäuse/perpetuatio fori" und die Entscheidung 19 W (pat) 344/04 vom 9. Mai 2007, BPatG PMZ 2007, 332 - "Einspruchszuständigkeit".
  • BPatG, 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04
    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Der gegenteiligen Rechtsauffassung (BPatG GRUR 2007, 904 - "Gesetzlicher Richter"), kann nicht gefolgt werden (vgl. die Senatsentscheidung vom 10. Mai 2007, BPatG GRUR 2007, 907 - "Gehäuse/perpetuatio fori" und die Entscheidung 19 W (pat) 344/04 vom 9. Mai 2007, BPatG PMZ 2007, 332 - "Einspruchszuständigkeit".
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Eine Einspruchsbegründung genügt nur dann den gesetzlichen Anforderungen (§ 59 Abs. 1 Satz 4 PatG), wenn in ihr innerhalb der Einspruchsfrist die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrundes maßgeblichen Umstände im Einzelnen so dargelegt werden, dass Patentinhaber und Patentamt bzw. Patentgericht daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder nicht Vorliegen des Widerrufsgrundes ziehen können, vgl. BGH GRUR 1988, 364, 365, IV.1.
  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 13/96

    "Tabakdose"; Anforderungen an Darlegung einer Vorbenutzung

    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist nur letzteres als eine Frage der Begründetheit zu beurteilen; die fehlende formale Eignung eines Dokuments im Bezug auf den genannten Einspruchsgrund ist jedoch Teil der förmlichen Anforderungen an einen Einspruch; denn die im Einspruch angeführten überprüfbaren Umstände und Tatsachen müssen sich auf den genannten Einspruchs- bzw. Widerrufsgrund beziehen, vergl. BGH GRUR 1997, 740 - "Tabakdose" sowie Schulte, PatG, 7. Aufl., § 59 Rn. 180 m. w. N. Dies ist vorliegend wegen der entsprechenden mangelnden Qualität der zum Einspruchsgrund "erfinderische Tätigkeit" genannten Qualität des Bezugsdokumentes und muss somit zur mangelnden Zulässigkeit des Einspruchs führen.
  • BPatG, 15.05.1995 - 4 W (pat) 57/94
    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Dies ist vorliegend der Fall, denn der ersichtlich gleiche Sachverhalt ist bisher unterschiedlich entschieden worden, vgl. die Beschlüsse 4 W (pat) 57/94 vom 15. Mai 1995, veröffentlicht in BlPMZ 1996, 225, sowie 4 W (pat) 53/97 vom 8. Februar 1999 (unveröffentlicht) und 17 W (pat) 12/97 vom 2. Februar 1999 (unveröffentlicht), in denen ein auf eine nachveröffentlichte Druckschrift gestützter, mit mangelnder erfinderischer Tätigkeit begründeter Einspruch als unzulässig verworfen wird, und die hierzu konträre Entscheidung 20 W (pat) 14/97 vom 22. März 1999, veröffentlicht in GRUR 1999, 700, Leitsatz - "Bilderzeugungsgerät -, derzufolge in diesem Fall nicht die Zulässigkeit des Einspruchs, sondern dessen Begründetheit in Frage gestellt ist.
  • BPatG, 12.04.2007 - 11 W (pat) 383/06
    Auszug aus BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Der gegenteiligen Rechtsauffassung (BPatG GRUR 2007, 904 - "Gesetzlicher Richter"), kann nicht gefolgt werden (vgl. die Senatsentscheidung vom 10. Mai 2007, BPatG GRUR 2007, 907 - "Gehäuse/perpetuatio fori" und die Entscheidung 19 W (pat) 344/04 vom 9. Mai 2007, BPatG PMZ 2007, 332 - "Einspruchszuständigkeit".
  • BPatG, 04.08.2008 - 20 W (pat) 323/05
    23 W (pat) 334/05, Rechtsbeschwerde zugelassen und eingelegt) oder aber dies nicht die Zulässigkeit sondern allein die Begründetheit des Einspruchs in Frage stellt (so Senatsentscheidung in GRUR 1999, 700 - Bilderzeugungsgerät).
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