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   BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09   

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BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09 (https://dejure.org/2012,11540)
BPatG, Entscheidung vom 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09 (https://dejure.org/2012,11540)
BPatG, Entscheidung vom 24. April 2012 - 33 W (pat) 122/09 (https://dejure.org/2012,11540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    Soulhelp - Vermutung eines generellen Benutzungswillens bei weit gefassten Klassenverzeichnis

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Anmeldung einer Marke für eine Vielzahl von Dienstleistungen spricht nicht gegen den Benutzungswillen

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Soulhelp

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 32 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 37 Abs 3 MarkenG, § 65 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 20 MarkenV 2004
    Markenbeschwerdeverfahren - "soulhelp" - Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen - Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders - Anmeldung für ein außerordentlich weites ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit i.S.d. §§ 8 Abs. 2 Nr. 10, 37 Abs. 3 MarkenG durch das DPMA im Eintragungsverfahren; Widerlegung eines generellen Benutzungswillens bei Anmeldung einer Marke für ein außerordentlich weites Spektrum von Waren ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "soulhelp" - Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen - Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders - Anmeldung für ein außerordentlich weites ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soulhelp (Urteil vom 24.04.2012, 33 W

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "soulhelp" - Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen - Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders - Anmeldung für ein außerordentlich weites ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Hinterhaltsmarke": Benutzungswille einer angemeldeten Marke wird vermutet

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 840
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09
    Grundsätzlich wird im Eintragungsverfahren der generelle Benutzungswille des Anmelders widerleglich vermutet (BGH GRUR 2001, 242 Nr. 38 - Clase E; BGH GRUR 2009, 780 Nr. 19 - Ivadal).

    Die darüber hinaus erforderliche Behinderungsabsicht ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal, das anhand aller erheblichen objektiven Umstände festgestellt werden muss (EuGH GRUR 2009, 763 - GOLDHASE Lindt; BGH GRUR 2001, 242 - Classe E).

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob der Anmelder einen eigenen Geschäftsbetrieb hat; denn eine Benutzungsabsicht ist auch dann gegeben, wenn die Marke Dritten zur Benutzung überlassen werden soll (BGH GRUR 2001, 242 - Classe E).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09
    Grundsätzlich wird im Eintragungsverfahren der generelle Benutzungswille des Anmelders widerleglich vermutet (BGH GRUR 2001, 242 Nr. 38 - Clase E; BGH GRUR 2009, 780 Nr. 19 - Ivadal).

    Für eine Behinderungsabsicht spricht es, wenn die angemeldete Marke ganz oder überwiegend beschreibenden Charakter hat oder sich einer Beschreibung annähert, oder wenn sie einem nicht formal geschützten Zeichen ähnelt, das bereits verwendet wird oder dessen Verwendung durch Dritte naheliegt (vgl. BGH GRUR 2008, 621 - AKADEMIKS; BGH GRUR 2009, 780 - Ivadal; Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rn. 690).

  • BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEV (Wort-Bild-Marke)" - kein Beleg für

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09
    Es ist nicht Sache des Anmelders, seinen Benutzungswillen zu belegen; vielmehr hat das DPMA die erforderlichen Feststellungen zu treffen (BPatG 28 W (pat) 588/10).

    Wenn die Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen angemeldet worden ist, so kann darin zwar ein Indiz für eine Behinderungsabsicht zu sehen sein (Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rn. 688); es handelt sich aber um ein schwaches Indiz, das für sich genommen die Behinderungsabsicht nicht belegt (BPatG 28 W (pat) 588/10).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09
    Die darüber hinaus erforderliche Behinderungsabsicht ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal, das anhand aller erheblichen objektiven Umstände festgestellt werden muss (EuGH GRUR 2009, 763 - GOLDHASE Lindt; BGH GRUR 2001, 242 - Classe E).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09
    Weiter kommt es darauf an, ob die markenmäßige Benutzung ernsthaft und nachvollziehbar geplant ist, oder ob Marken lediglich "gehortet" werden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 211; Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rn. 688).
  • EuGH, 09.12.2008 - C-442/07

    Verein Radetzky-Orden - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 12 - Verfall - Von

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09
    Auch ein ideeller, karitativer Verein, der keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, kann eine Marke in der Öffentlichkeit ernsthaft benutzen (EuGH GRUR 2009, 156 - Radetzky).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09
    Für eine Behinderungsabsicht spricht es, wenn die angemeldete Marke ganz oder überwiegend beschreibenden Charakter hat oder sich einer Beschreibung annähert, oder wenn sie einem nicht formal geschützten Zeichen ähnelt, das bereits verwendet wird oder dessen Verwendung durch Dritte naheliegt (vgl. BGH GRUR 2008, 621 - AKADEMIKS; BGH GRUR 2009, 780 - Ivadal; Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rn. 690).
  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Der Anmelder muss seine lauteren Absichten also nicht belegen (BPatG BeckRS 2011, 11393 - LEV; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp); die Bösgläubigkeit ist vielmehr positiv festzustellen.

    Das reicht allein aber nicht aus, eine Bösgläubigkeit zu belegen (BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp; BeckRS 2011, 11393 - LEV; ebenso HABM v. 28. März 2000 - C 000053447/1, Mitt 2001, 224 = LSK 2001, 480501 - Trillium).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17

    Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung einer Unions-Bildmarke

    Als gegen einen Benutzungswillen sprechendes Indiz kommt die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren, das Fehlen einer ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken und die Hortung dieser Marken im Wesentlichen zu dem Zweck, Dritte bei der Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen zu überziehen, in Betracht (BPatG GRUR 2012, 840, 841 - soulhelb; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; Senat, GRUR-RR 2011, 213 - Spekulationsmarke).
  • BPatG, 19.07.2019 - 28 W (pat) 4/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "aro (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Darüber hinaus muss jedem Markenanmelder der größtmögliche Schutzbereich zugebilligt werden (vgl. auch BPatG GRUR 2012, 840, 841 f. - soulhelp; Beschluss vom 1. April 2011, 28 W (pat) 588/10 - LEV).
  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELMUT RAHN" - Unterscheidungskraft - kein

    Der fehlende Benutzungswille muss im Eintragungsverfahren festgestellt werden (BPatG GRUR 2012, 840, 841 - soulhelp; a. a. O. - Harald Juhnke).
  • KG, 28.05.2013 - 5 U 93/12

    Anforderungen an die Identitätsangaben gem. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, folgt aus der Verletzung der Informationspflicht nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG die Relevanz des Verstoßes (vgl. BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder, Rn 21; BGH GRUR 2012, 840 - Neue Personenkraftwagen, Rn 25; OLG München WRP 2012, 230; OLG Hamm WRP 2012, 985 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. März 2013, 1 U 41/12 - 13).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 6 U 38/22

    Benutzung eines Zeichens in herkunftshinweisender Weise nach Art ein Zweitmarke

    Das alles reicht indes nicht aus, die Bösgläubigkeit zu belegen (EuG T-167/15, GRUR-Prax 2016, 301 - Neuschwanstein; EuGH C-488/16 P = BeckRS 2018, 20528; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp; BeckRS 2011, 11393 - LEV; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 211 - Furio; OLG Düsseldorf GRUR-Prax 2010, 553 - Hawk).
  • BPatG, 13.06.2018 - 26 W (pat) 539/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harald Juhnke" - Zurückweisungsbeschluss des DPMA

    Im Eintragungsverfahren müssen alle Voraussetzungen für eine Bösgläubigkeit, also auch der fehlende Benutzungswille, ohne umfangreiche und zeitraubende Ermittlungen aus den zur Verfügung stehenden Informationsquellen feststellbar sein (BPatG GRUR 2012, 840, 841 - soulhelp).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 20 U 58/14

    Begriff der Böswilligkeit einer Markenanmeldung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 10

    Als gegen einen Benutzungswillen sprechendes Indiz kommt folglich auch die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren ohne eine nachvollziehbare ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken in Betracht (BPatG, GRUR 2012, 840, 841 - soulhelb; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; Senat, GRUR-RR 2011, 213 - Spekulationsmarke; Ströbele/Hacker, a.a.O., Rn. 863).
  • BPatG, 04.06.2013 - 27 W (pat) 49/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Nichts reimt sich auf Uschi" -

    Der Anmelder muss seine lauteren Absichten also nicht belegen (BPatG BeckRS 2011, 11393 - LEV; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp).
  • BPatG, 21.11.2012 - 27 W (pat) 3/12

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Der Pferdestall (Wort-Bildmarke)" - keine

    Der Anmelder muss seine lauteren Absichten also nicht belegen (BPatG BeckRS 2011, 11393 - LEV; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp); die Bösgläubigkeit ist vielmehr positiv festzustellen.
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