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   BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10   

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BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10 (https://dejure.org/2012,11983)
BPatG, Entscheidung vom 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10 (https://dejure.org/2012,11983)
BPatG, Entscheidung vom 24. April 2012 - 33 W (pat) 525/10 (https://dejure.org/2012,11983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Marke "HIGH SCHOOL MUSICAL" bei Anmeldung für die Klasse 16 (Papier, Schreibwaren, Buchbindeartikeln etc.)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "HIGH SCHOOL MUSICAL" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    Die Prüfung der Herkunftsfunktion hat deshalb streng und umfassend zu erfolgen, um die ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 45) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; EuGH GRUR 2003, 604 (Nr. 59) - Libertel; EuGH GRUR 2003, 58 (Nr. 20) - Companyline; BGH GRUR 2009, 949 (Nr. 11) - My World).

    Für die Anwendbarkeit von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG genügt nicht allein der Umstand, dass es sich um einen Begriff oder Werktitel handelt, der mit einer bestimmten Bedeutung verstanden wird oder Eingang in die deutsche Sprache gefunden hat, da kein grundsätzliches Eintragungshindernis für allgemeine nicht produktbezogene und in verschiedenen Bereichen einsetzbare Ausdrücke anzunehmen ist und insoweit auch nicht generell die Unterscheidungskraft verneint werden kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 41) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

    Vielmehr gelten auch für solche Zeichen die allgemeinen Prüfungsgrundsätze, wonach es insbesondere darauf ankommt, ob die inhaltliche Bedeutung des Zeichens geeignet ist, ein Merkmal der begehrten Waren und Dienstleistungen zu bezeichnen oder einen engen Bezug zu diesen herzustellen ( vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 41) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT); vgl. BGH GRUR 1993, 692 (693) - Guldenburg; BGH GRUR 2000, 70 (72) - SZENE; BGH GRUR 2000, 882 (883) - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    Unter der Geltung des Markengesetzes kann Werktiteln der Markenschutz aber - wie dargelegt - nicht aus generellen Erwägungen aberkannt werden (BGH GRUR 2000, 882 (883) - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Vielmehr gelten auch für solche Zeichen die allgemeinen Prüfungsgrundsätze, wonach es insbesondere darauf ankommt, ob die inhaltliche Bedeutung des Zeichens geeignet ist, ein Merkmal der begehrten Waren und Dienstleistungen zu bezeichnen oder einen engen Bezug zu diesen herzustellen ( vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 41) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT); vgl. BGH GRUR 1993, 692 (693) - Guldenburg; BGH GRUR 2000, 70 (72) - SZENE; BGH GRUR 2000, 882 (883) - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Nach der Lebenserfahrung werden die inländischen Verkehrskreise bei den noch verfahrensgegenständlichen Waren der Klasse 16, wie Papier, Schreibwaren, Buchbindeartikeln etc. nicht annehmen, dass diese auf ein mit dem Zeichen gekennzeichnetes Thema, nämlich ein High School Musical beschränkt seien (vgl. zu vergleichbaren Waren: BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten) oder besondere Eigenschaften aufweisen, die mit einem High School Musical zusammenhängen.

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    Werktitel dienen nach der Rechtsprechung des BGH nämlich grundsätzlich nur zur Unterscheidung eines Werkes von anderen, einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes stellen sie regelmäßig nicht dar (BGH GRUR 1993, 692 (693) - Guldenburg; BGH GRUR 2000, 70 (72) - SZENE).

    Ob ein Titel einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft enthält, ist daher eine Frage des Einzelfalls (BGH GRUR 1993, 692 (693) - Guldenburg; BGH GRUR 2000, 70 (72) - SZENE), die nach allgemeinen Prüfungskriterien zu beantworten ist.

    Vielmehr gelten auch für solche Zeichen die allgemeinen Prüfungsgrundsätze, wonach es insbesondere darauf ankommt, ob die inhaltliche Bedeutung des Zeichens geeignet ist, ein Merkmal der begehrten Waren und Dienstleistungen zu bezeichnen oder einen engen Bezug zu diesen herzustellen ( vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 41) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT); vgl. BGH GRUR 1993, 692 (693) - Guldenburg; BGH GRUR 2000, 70 (72) - SZENE; BGH GRUR 2000, 882 (883) - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90

    Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    Werktitel dienen nach der Rechtsprechung des BGH nämlich grundsätzlich nur zur Unterscheidung eines Werkes von anderen, einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes stellen sie regelmäßig nicht dar (BGH GRUR 1993, 692 (693) - Guldenburg; BGH GRUR 2000, 70 (72) - SZENE).

    Ob ein Titel einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft enthält, ist daher eine Frage des Einzelfalls (BGH GRUR 1993, 692 (693) - Guldenburg; BGH GRUR 2000, 70 (72) - SZENE), die nach allgemeinen Prüfungskriterien zu beantworten ist.

    Vielmehr gelten auch für solche Zeichen die allgemeinen Prüfungsgrundsätze, wonach es insbesondere darauf ankommt, ob die inhaltliche Bedeutung des Zeichens geeignet ist, ein Merkmal der begehrten Waren und Dienstleistungen zu bezeichnen oder einen engen Bezug zu diesen herzustellen ( vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 41) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT); vgl. BGH GRUR 1993, 692 (693) - Guldenburg; BGH GRUR 2000, 70 (72) - SZENE; BGH GRUR 2000, 882 (883) - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    a) Zu dem angesprochenen Verkehr zählen alle Kreise, in denen die fragliche Marke aufgrund der beanspruchten Waren Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 65) - Henkel).

    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 29) - Maglite; EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 30 f.) - Henkel).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    Kann einer Marke kein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Marke die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 19) - FUSSBALL WM 2006, BGH GRUR 2007, 1071 (Nr. 25) - Kinder II; BGH GRUR 2001, 1042 (1042) - REICH UND SCHÖN).

    Zwar hat der BGH entschieden, dass die Unterscheidungskraft auch in Bezug auf Waren und Dienstleistungen fehle, die vom Verkehr mit einem bestimmten Ereignis in Zusammenhang gebracht würden (BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 20) - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    Unter der Geltung des Markengesetzes kann Werktiteln der Markenschutz aber - wie dargelegt - nicht aus generellen Erwägungen aberkannt werden (BGH GRUR 2000, 882 (883) - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Vielmehr gelten auch für solche Zeichen die allgemeinen Prüfungsgrundsätze, wonach es insbesondere darauf ankommt, ob die inhaltliche Bedeutung des Zeichens geeignet ist, ein Merkmal der begehrten Waren und Dienstleistungen zu bezeichnen oder einen engen Bezug zu diesen herzustellen ( vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 41) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT); vgl. BGH GRUR 1993, 692 (693) - Guldenburg; BGH GRUR 2000, 70 (72) - SZENE; BGH GRUR 2000, 882 (883) - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    Bei der Auslegung der absoluten Schutzhindernisse ist nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 der MarkenRL das Allgemeininteresse, das der Regelung zugrunde liegt, zu berücksichtigen (EuGH GRUR 2008, 608 (Nr. 66) EUROHYPO m. w. N.).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 23, 24) - Thomson LIFE; EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23) - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) - VISAGE).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 525/10
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 23, 24) - Thomson LIFE; EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23) - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) - VISAGE).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

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