Rechtsprechung
BPatG, 24.04.2013 - 26 W (pat) 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KENO" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine sonstigen absoluten Eintragungshindernisse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Löschung der Wortmarke "KENO" für Dienstleistungen auf den Gebieten Werbung, Telekommunikation und Internet aus Gründen eines Freihaltebedürfnisses
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KENO" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine sonstigen absoluten Eintragungshindernisse
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KENO" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine sonstigen absoluten Eintragungshindernisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08
My World
Auszug aus BPatG, 24.04.2013 - 26 W (pat) 5/11
Soweit dagegen Waren/Dienstleistungen branchenüblicherweise nicht mit inhaltsbeschreibenden Sachtiteln bezeichnet werden, kann nicht ohne Weiteres von einer zur Beschreibung geeigneten und nicht unterscheidungskräftigen Angabe ausgegangen werden (BGH GRUR 2009, 949 - My World). - EuG, 10.10.2006 - T-302/03
PTV / HABM (map&guide) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Auszug aus BPatG, 24.04.2013 - 26 W (pat) 5/11
Außerdem muss für die beteiligten Verkehrskreise ein unmittelbarer und konkreter Sachbezug zwischen dem Sinngehalt der Marke und den beanspruchten Waren/Dienstleistungen erkennbar sein (EUGH GRUR-RR 2008, 47; EuG GRUR Int 2006, 1021). - EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c …
Auszug aus BPatG, 24.04.2013 - 26 W (pat) 5/11
Außerdem muss für die beteiligten Verkehrskreise ein unmittelbarer und konkreter Sachbezug zwischen dem Sinngehalt der Marke und den beanspruchten Waren/Dienstleistungen erkennbar sein (EUGH GRUR-RR 2008, 47;… EuG GRUR Int 2006, 1021).