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   BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17   

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https://dejure.org/2018,12877
BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17 (https://dejure.org/2018,12877)
BPatG, Entscheidung vom 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17 (https://dejure.org/2018,12877)
BPatG, Entscheidung vom 24. April 2018 - 25 W (pat) 581/17 (https://dejure.org/2018,12877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cookix/Coolix" - verspätete Zahlung der Beschwerdegebühr - Fiktion der Nichteinlegung der Beschwerde - zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr - Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht - Zurechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08

    Verfahrensrecht - Gehörsrüge der Gegenpartei gegen Wiedereinsetzung

    Auszug aus BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17
    Werden dem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, trifft ihn die Obliegenheit der Prüfung, ob die zu beachtende Frist und auch alle weiteren unerledigten Fristen in dem betreffenden Verfahren richtig notiert worden sind (vgl. BGH MarkenR 2009, 165 Rn. 10; Zöller, a. a. O., Rn. 23 Unterpunkt Fristenbehandlung Fristenprüfung im Zusammenhang mit Vorlage der Akten bei befristeter Prozesshandlung - Seite 706).
  • BPatG, 14.05.2013 - 25 W (pat) 89/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen

    Auszug aus BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17
    Trotz der Vorschrift ist des § 23 Abs. 1 Nr. 4 RPflG, wonach der Rechtspfleger zur Feststellung der Nichteinlegung der Beschwerde gemäß § 6 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PatKostG berufen ist, ist in den Fällen, in denen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Bezug auf die Zahlung der Beschwerdegebühr beantragt wird, der Senat funktionell für die Frage der Wiedereinsetzung zuständig gemäß §§ 66 Abs. 1, 67 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 91 Abs. 6 MarkenG (vgl. dazu die Senatsentscheidung 25 W (pat) 89/12 vom 14. Mai 2013 = BlPMZ 2013, 355, 356f. - LORENZO; siehe dazu auch Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. § 66 Rn. 50 und § 91 Rn. 30), woraus sich aus dem engen und unmittelbaren sachlichen Zusammenhang konsequenterweise gemäß § 6 RPflG auch die funktionelle Zuständigkeit des Senats für die Feststellung der Nichteinlegung der Beschwerde ergibt, wenn der Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen wird.
  • BGH, 25.01.2016 - I ZB 15/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Löschung der eingetragenen deutschen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17
    Gleichwohl hat ein anderer Senat in einer vergleichbaren Lage ohne jede Einschränkung eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung erteilt (vgl. dazu BPatG 27 W (pat) 47/14 vom 3. Februar 2015), wobei der I. Senat des BGH ohne weiteres und ohne das Problem überhaupt anzusprechen von der Statthaftigkeit der dann eingelegten nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde ausgegangen ist und darüber auch sachlich entschieden hat (siehe dazu BGH I ZB 15/15 vom 25. Januar 2016).
  • BPatG, 10.01.2017 - 25 W (pat) 19/15

    Gebührenrechtliche Behandlung gemeinschaftlicher Inhaber eines gewerblichen

    Auszug aus BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17
    Ausgehend davon ist gegen die Entscheidung des Senats grundsätzlich die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft, wenn sie zugelassen ist (siehe dazu auch die Senatsentscheidung 25 W (pat) 19/15 vom 20. Januar 2017 = GRUR 2017, 1172 Rn. 20 - Cevita).
  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 58/18

    Gelten der Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt

    Die Entscheidung, die feststellt, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt (§ 6 Abs. 2 PatKostG), kann als die instanzbeendende Entscheidung im Beschwerdeverfahren statthafter Gegenstand der Rechtsbeschwerde sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636 [juris Rn. 10] = WRP 1997, 761 - Makol; BGH, GRUR 2008, 732 Rn. 10 - Tegeler Floristik; BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - I ZA 14/10, juris Rn. 8 - Trailer-Stabilization-Program; zu § 361 Abs. 1, § 41p PatG aF vgl. BPatG, Beschluss vom 19. Juli 1978 - 6 W (pat) 67/78, GRUR 1978, 710, 712 [juris Rn. 24]; zu § 100 PatG vgl. Mes, PatG, 4. Aufl., § 100 Rn. 8; BeckOK.PatR/Hofmeister, Stand: 26. Oktober 2018, § 100 PatG Rn. 4; Rogge/Fricke in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 100 Rn. 5; aA BPatG, Beschluss vom 24. April 2018 - 25 W (pat) 581/17, juris Rn. 29).
  • BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16
    Da die zugrundeliegende Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde - und ebenso auch die Entscheidung, dass eine Beschwerde mangels rechtzeitiger Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt (vgl. BPatG BeckRS 2018, 9233, Rn. 24; BPatGE 1, 132, 136).) - gem. § 70 Abs. 2.
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