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BPatG, 24.06.2004 - 10 W (pat) 24/03 |
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- OLG Düsseldorf, 10.07.1996 - 9 W 102/95
Auszug aus BPatG, 24.06.2004 - 10 W (pat) 24/03
Dabei kann dahingestellt bleiben, wie die Stellung eines nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendig Beigeladenen nach Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht, das eine solche Verfahrensbeteiligung nicht kennt, zu werten ist, denn ein Beitritt kann auch konkludent erklärt werden (…vgl Zöller, ZPO, 24. Aufl, § 70 Rdn 1; BGH NJW 1994, 1537; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 443); das ist hier der Fall. - BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93
Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung
Auszug aus BPatG, 24.06.2004 - 10 W (pat) 24/03
Dabei kann dahingestellt bleiben, wie die Stellung eines nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendig Beigeladenen nach Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht, das eine solche Verfahrensbeteiligung nicht kennt, zu werten ist, denn ein Beitritt kann auch konkludent erklärt werden (…vgl Zöller, ZPO, 24. Aufl, § 70 Rdn 1; BGH NJW 1994, 1537; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 443); das ist hier der Fall. - BPatG, 02.06.2003 - 10 W (pat) 21/03
Auszug aus BPatG, 24.06.2004 - 10 W (pat) 24/03
Im hier vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 10 W (pat) 22/03 - das mit dem Verfahren 10 W (pat) 21/03 als führendem Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden wurde und rechtskräftig abgeschlossen ist - erklärte der Nebenintervenient in der mündlichen Verhandlung vom 2. Juni 2003, dass er dem Verfahren auf Seiten der Antragsgegnerin, der hiesigen Beklagten, beitrete.