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   BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10   

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https://dejure.org/2011,10831
BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10 (https://dejure.org/2011,10831)
BPatG, Entscheidung vom 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10 (https://dejure.org/2011,10831)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 25 W (pat) 41/10 (https://dejure.org/2011,10831)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "DON GELATI (Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine selbständig kennzeichnenden Stellung des Bildbestandteils innerhalb des angegriffenen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "DON GELATI (Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine selbständig kennzeichnenden Stellung des Bildbestandteils innerhalb des angegriffenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Eintragung einer Wort- und Bildmarke aufgrund nicht bestehender Verwechslungsgefahr mit einer bereits eingetragenen Marke; Einhaltung des erforderlichen erhöhten Abstands zur prioritätsälteren Marke; Ausgehen von der Registerlage bei der Beurteilung der ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "DON GELATI (Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine selbständig kennzeichnenden Stellung des Bildbestandteils innerhalb des angegriffenen ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "DON GELATI (Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine selbständig kennzeichnenden Stellung des Bildbestandteils innerhalb des angegriffenen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "DON GELATI (Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine selbständig kennzeichnenden Stellung des Bildbestandteils innerhalb des angegriffenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 31 - Augsburger Puppenkiste; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 32).

    Fehlt es aus den dargelegten Gründen an einer Prägung des Gesamteindrucks des Widerspruchszeichen durch den Bildbestandteil "Löwe" scheidet auch eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne unter dem - allenfalls theoretisch denkbaren - Gesichtspunkt einer selbständig kennzeichnenden Stellung des Bildbestandteils innerhalb des angegriffenen Zeichens aus (vgl. dazu EuGH GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 258, Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 772, Tz. 57, - Augsburger Puppenkiste).

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 31 - Augsburger Puppenkiste; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 32).

    Fehlt es aus den dargelegten Gründen an einer Prägung des Gesamteindrucks des Widerspruchszeichen durch den Bildbestandteil "Löwe" scheidet auch eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne unter dem - allenfalls theoretisch denkbaren - Gesichtspunkt einer selbständig kennzeichnenden Stellung des Bildbestandteils innerhalb des angegriffenen Zeichens aus (vgl. dazu EuGH GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 258, Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 772, Tz. 57, - Augsburger Puppenkiste).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Eine Gegenüberstellung allein der jeweiligen Bildbestandteile aus den Kombinationsmarken käme nur in Betracht, wenn der in beiden Marken vorhandene Bildbestandteil (hier: Löwen-Abbildung) den bildlichen Gesamteindruck dieser Marken derart prägen würde, dass die anderen Bestandteile, hier die Wortbestandteile, weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marken nicht mehr mitbestimmen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Tz. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 905, Tz. 18 - SIERRA ANTIGUO).

    Fehlt es aus den dargelegten Gründen an einer Prägung des Gesamteindrucks des Widerspruchszeichen durch den Bildbestandteil "Löwe" scheidet auch eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne unter dem - allenfalls theoretisch denkbaren - Gesichtspunkt einer selbständig kennzeichnenden Stellung des Bildbestandteils innerhalb des angegriffenen Zeichens aus (vgl. dazu EuGH GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 258, Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 772, Tz. 57, - Augsburger Puppenkiste).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Eine Gegenüberstellung allein der jeweiligen Bildbestandteile aus den Kombinationsmarken käme nur in Betracht, wenn der in beiden Marken vorhandene Bildbestandteil (hier: Löwen-Abbildung) den bildlichen Gesamteindruck dieser Marken derart prägen würde, dass die anderen Bestandteile, hier die Wortbestandteile, weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marken nicht mehr mitbestimmen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Tz. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 905, Tz. 18 - SIERRA ANTIGUO).

    Fehlt es aus den dargelegten Gründen an einer Prägung des Gesamteindrucks des Widerspruchszeichen durch den Bildbestandteil "Löwe" scheidet auch eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne unter dem - allenfalls theoretisch denkbaren - Gesichtspunkt einer selbständig kennzeichnenden Stellung des Bildbestandteils innerhalb des angegriffenen Zeichens aus (vgl. dazu EuGH GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 258, Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 772, Tz. 57, - Augsburger Puppenkiste).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (vgl. BGH GRUR 1999, 241 - Lions; BGH GRUR 2008, 803, Tz. 21 - HEITEC; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9, Rdnr. 183 m. w. N.).

    (a) In bildlicher Hinsicht sind die sich gegenüberstehenden Kombinationszeichen in ihrer Gesamtheit bereits deshalb nicht verwechselbar ähnlich, weil sie wenn auch bei gleichem Bildmotiv (Löwe) mit "DON GELATI" in der jüngeren Marke und "Lion Quality" in der prioritätsälteren Marke über augenfällig unterschiedliche, aus verschiedenen Fremdsprachen, nämlich einerseits aus dem Italienischen und andererseits aus dem Englischen, stammende Wortbestandteile verfügen, die der inländische Verkehr auch als solche erkennt, und für die Ermittlung des bildlichen Gesamteindrucks grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Verkehr bei der rein visuellen Wahrnehmung sich mehr am Wort orientiert (vgl. BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 335 m. w. N.).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Ansonsten würde für die ältere Marke ein selbständiger Elementenschutz begründet, der dem Kennzeichenrecht grundsätzlich fremd ist (vgl. BGH GRUR 2008, 903, Tz. 34 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2009, 1055, Tz. 31 - airdsl).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Ansonsten würde für die ältere Marke ein selbständiger Elementenschutz begründet, der dem Kennzeichenrecht grundsätzlich fremd ist (vgl. BGH GRUR 2008, 903, Tz. 34 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2009, 1055, Tz. 31 - airdsl).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Eine Gegenüberstellung allein der jeweiligen Bildbestandteile aus den Kombinationsmarken käme nur in Betracht, wenn der in beiden Marken vorhandene Bildbestandteil (hier: Löwen-Abbildung) den bildlichen Gesamteindruck dieser Marken derart prägen würde, dass die anderen Bestandteile, hier die Wortbestandteile, weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marken nicht mehr mitbestimmen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Tz. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 905, Tz. 18 - SIERRA ANTIGUO).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10
    Maßgebend für die Beurteilung der Markenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken, wobei von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterwerfen, wobei entsprechend dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT 2).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82

    Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck -

  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

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