Rechtsprechung
   BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27241
BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02 (https://dejure.org/2003,27241)
BPatG, Entscheidung vom 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02 (https://dejure.org/2003,27241)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 25 W (pat) 169/02 (https://dejure.org/2003,27241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02
    Aus der Schutzunfähigkeit einzelner Bestandteile eines Gesamtzeichens kann jedoch - wovon auch die Markenstelle zutreffend ausgegangen ist - weder unter dem Gesichtspunkt fehlender Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG noch unter dem Gesichtspunkt eines Freihaltebedürfnisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ohne weiteres auf die Schutzunfähigkeit des Gesamtzeichens geschlossen werden, da dieses nicht der Summe der Einzelbestandteile gleichgestellt werden kann (vgl auch Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdn 136, 393 mwN) und der Verkehr (auch Fachleute) erfahrungsgemäß Kennzeichen von Waren/Dienstleistungen so aufnehmen, wie sie ihnen im Verkehr begegnen, ohne dass eine analysierende, möglichen Bestandteilen und/oder deren (beschreibenden) Begriffsbedeutungen nachgehende Betrachtungsweise Platz greift (vgl Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdn 125, 293 mwN; zur st. Rspr. vgl zB BGH GRUR 1995, 408 -PROTECH; zu Mehrwortmarken BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuG, 20.03.2002 - T-356/00

    DaimlerChrysler / OHMI (CARCARD)

    Auszug aus BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02
    Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass es nach der Rechtsprechung des EuG für die Annahme einer beschreibenden und somit vom Markenschutz ausgeschlossen Angabe bereits ausreicht, wenn "zumindest eine der potenziellen Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Ware oder Dienstleistung bezeichnet" (so EuG MarkenR 2002, 92, 95 - STREAMSERVE; WRP 2002, 510, 513 - CARCARD) und sich das Freihaltungsinteresse nicht auf unersetzliche beschreibende Angaben und Zeichen reduziert (vgl hierzu auch BPatG GRUR 2003, 245, 246-247 - Pastenstrang auf Zahnbürstenkopf), so sieht der Senat aus den genannten Gründen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass "raidcell" in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Angabe im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellt, an welcher für die Mitbewerber ein berechtigtes Freihaltungsinteresse gegenwärtig besteht oder künftig entstehen könnte.
  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 170/01

    Ausschluss der bildlichen Wiedergabe eines farbig ausgestalteten Pastenstrangs

    Auszug aus BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02
    Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass es nach der Rechtsprechung des EuG für die Annahme einer beschreibenden und somit vom Markenschutz ausgeschlossen Angabe bereits ausreicht, wenn "zumindest eine der potenziellen Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Ware oder Dienstleistung bezeichnet" (so EuG MarkenR 2002, 92, 95 - STREAMSERVE; WRP 2002, 510, 513 - CARCARD) und sich das Freihaltungsinteresse nicht auf unersetzliche beschreibende Angaben und Zeichen reduziert (vgl hierzu auch BPatG GRUR 2003, 245, 246-247 - Pastenstrang auf Zahnbürstenkopf), so sieht der Senat aus den genannten Gründen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass "raidcell" in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Angabe im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellt, an welcher für die Mitbewerber ein berechtigtes Freihaltungsinteresse gegenwärtig besteht oder künftig entstehen könnte.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02
    Für diese Feststellung ist auch zu berücksichtigen, ob es sich bei der beanspruchten Bezeichnung um eine lexikalisch bereits nachweisbare Wortbildung handelt oder ob ein beschreibender Gebrauch zB im Internet oder in Zeitschriften usw feststellbar ist, wenn die fehlende Nachweisbarkeit auch ein derartiges Verständnis als Sachangabe nicht ausschließt (vgl zB BGH GRUR 2001, 1151, 1552 - marktfrisch).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02
    Aus der Schutzunfähigkeit einzelner Bestandteile eines Gesamtzeichens kann jedoch - wovon auch die Markenstelle zutreffend ausgegangen ist - weder unter dem Gesichtspunkt fehlender Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG noch unter dem Gesichtspunkt eines Freihaltebedürfnisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ohne weiteres auf die Schutzunfähigkeit des Gesamtzeichens geschlossen werden, da dieses nicht der Summe der Einzelbestandteile gleichgestellt werden kann (vgl auch Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdn 136, 393 mwN) und der Verkehr (auch Fachleute) erfahrungsgemäß Kennzeichen von Waren/Dienstleistungen so aufnehmen, wie sie ihnen im Verkehr begegnen, ohne dass eine analysierende, möglichen Bestandteilen und/oder deren (beschreibenden) Begriffsbedeutungen nachgehende Betrachtungsweise Platz greift (vgl Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdn 125, 293 mwN; zur st. Rspr. vgl zB BGH GRUR 1995, 408 -PROTECH; zu Mehrwortmarken BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02
    Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass es nach der Rechtsprechung des EuG für die Annahme einer beschreibenden und somit vom Markenschutz ausgeschlossen Angabe bereits ausreicht, wenn "zumindest eine der potenziellen Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Ware oder Dienstleistung bezeichnet" (so EuG MarkenR 2002, 92, 95 - STREAMSERVE; WRP 2002, 510, 513 - CARCARD) und sich das Freihaltungsinteresse nicht auf unersetzliche beschreibende Angaben und Zeichen reduziert (vgl hierzu auch BPatG GRUR 2003, 245, 246-247 - Pastenstrang auf Zahnbürstenkopf), so sieht der Senat aus den genannten Gründen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass "raidcell" in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Angabe im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellt, an welcher für die Mitbewerber ein berechtigtes Freihaltungsinteresse gegenwärtig besteht oder künftig entstehen könnte.
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Auszug aus BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02
    Vorliegend ist deshalb entscheidend, ob die Wortzusammenfügung "raidcell" in ihrer Gesamtheit mehr darstellt als die Summe ihrer schutzunfähigen Bestandteile (EuG GRUR Int 2002, 858, 862 Tz 49 - SAT.2; Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdn 136).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 169/02
    Hierfür ist wesentlich, ob "raidcell" abweichend von der Beurteilung der einzelnen Elemente unter Berücksichtigung der konkret gewählten Sprachform und der auf dem maßgeblichen Waren- und Dienstleistungssektor üblichen Bezeichnungsgewohnheiten (vgl hierzu EuGH, MarkenR 2001, 400 - Babydry; BGH MarkenR 2001, 465 469, - Bit/Bud - mwH) als eine in der Wortstruktur oder Semantik vom üblichen Sprachgebrauch abweichende, für eine Sachangabe eher ungewöhnliche Gesamtbezeichnung darstellt, welche die Mitbewerber weder als beschreibende Angabe in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen benötigen noch von den angesprochenen Verkehrskreisen als Sachangabe verstanden wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht