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   BPatG, 24.07.2014 - 25 W (pat) 56/12   

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BPatG, 24.07.2014 - 25 W (pat) 56/12 (https://dejure.org/2014,20090)
BPatG, Entscheidung vom 24.07.2014 - 25 W (pat) 56/12 (https://dejure.org/2014,20090)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 25 W (pat) 56/12 (https://dejure.org/2014,20090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "glucowatch" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "glucowatch" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 24.07.2014 - 25 W (pat) 56/12
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Nr. 31 f. - DOUBLEMINT).

    Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 16, Tz. 32 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 98 - Postkantoor).

    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.07.2014 - 25 W (pat) 56/12
    Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 16, Tz. 32 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 98 - Postkantoor).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 24.07.2014 - 25 W (pat) 56/12
    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).

    Selbst wenn die Verkehrskreise der Verbraucher, wie der Anmelder meint, die produktbeschreibende Bedeutung der einzelnen Markenbestandteile von "glucowatch" selbst bei einem entsprechenden Waren- und Dienstleistungszusammenhang und auch die produktbeschreibende Gesamtbedeutung nicht erkennen sollten, kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass die mit den einschlägigen Produkten beteiligten Fachkreise, deren Verständnis allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 296 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vgl. z.B. EuGH GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord/Hukla), unmittelbar und ohne Weiteres, insbesondere ohne analytische Gedankenschritte vollziehen zu müssen, die Bezeichnung "glucowatch" als produktbeschreibende Beschaffenheits- und Merkmalsangabe erkennen.

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 24.07.2014 - 25 W (pat) 56/12
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Nr. 31 f. - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 24.07.2014 - 25 W (pat) 56/12
    Dabei können auch Abkürzungen als beschreibende Art- und Beschaffenheitsangabe schutzunfähig sein, die aus sich heraus für die beteiligten Verkehrskreise verständlich sind und insoweit ebenso wie die betreffende vollständige Beschaffenheitsangabe beschreibend eingesetzt werden können (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Tz. 70 - BioID [= biometrical identification]; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 324 m.w.N.).
  • BPatG, 26.10.2020 - 26 W (pat) 6/20
    Auch beim Wortzeichen "glucowatch" habe das BPatG ein Freihaltebedürfnis anerkannt (25 W (pat) 56/12).

    Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche auffassen (BGH GRUR 2012, 272 Rdnr. 13 - Rheinpark-Center Neuss; vgl. auch BPatG 25 W (pat) 56/12 - Glucowatch).

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